Das aktuelle, eigentliche Konstrukt der Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft ist augenscheinlich bereits nicht rechtskonform, solange der Verein an dieser Gesellschaft beteiligt ist. Da spielen 100% oder auch 5% wohl keine Rolle. Es werden Einkünfte erzielt, welche einen Verein nach BGB ad absurdum führen.
Dies wird zu den wildesten Konstruktionen führen, welche aber aus meiner Sicht alles eines gemeinsam haben werden. Nämlich eine Ausgrenzung der Vereinsmitglieder. Die Seele des Vereins ist massiv in Gefahr und wer das nicht will, muss sich für eine Änderung/Ergänzung des BGB einsetzen. Ich sehe da keine andere, befriedigende Lösung.