• Das aktuelle, eigentliche Konstrukt der Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft ist augenscheinlich bereits nicht rechtskonform, solange der Verein an dieser Gesellschaft beteiligt ist. Da spielen 100% oder auch 5% wohl keine Rolle. Es werden Einkünfte erzielt, welche einen Verein nach BGB ad absurdum führen.


    Dies wird zu den wildesten Konstruktionen führen, welche aber aus meiner Sicht alles eines gemeinsam haben werden. Nämlich eine Ausgrenzung der Vereinsmitglieder. Die Seele des Vereins ist massiv in Gefahr und wer das nicht will, muss sich für eine Änderung/Ergänzung des BGB einsetzen. Ich sehe da keine andere, befriedigende Lösung.

  • Bisher wehrt sich die Bundesliga ja noch dagegen, aber ich glaube irgendwann fällt die Regel auch bei uns. Dann kauft Emirates 51% unseres Vereins und 2025 sind wir CL-Sieger. :D


    Was hier dann im Forum los sein würde.. also beim Verkauf dervAnteile, nicht beim CL-Sieg :whistling:


    NICHTS - das Forum würde es nicht mehr geben, meiner Meinung nach ;)

    Tradition ist das Weitergeben des Feuers

    und nicht das Verwahren der Asche !!!!

  • Was hier dann im Forum los sein würde.. also beim Verkauf dervAnteile, nicht beim CL-Sieg :whistling:


    NICHTS - das Forum würde es nicht mehr geben, meiner Meinung nach ;)




    Warum nicht ?


    Auf das Forum hat der Verein überhaupt keinen Einfluß, da das Forum vom SCD betrieben wird.

    Das Hirn ist keine Seife. Es wird nicht weniger, wenn man es benutzt.

    Eines Camper größter Fluch, schlechtes Wetter und Besuch.

    Corona-Krise: Millionen werden Pleite gehen, eine Handvoll macht sich die Taschen voll.

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    Notarassessor Dr. Dirk-Ulrich Otto, Mitverfasser des an anderer Stelle im Forum bereits herangezogenen "Handbuchs zum Vereinsrecht", führt auf Legal Tribune Online (lto) aus, welche Motive und möglichen Konsequenzen der "Antrag" des Osnabrücker Zivilrechtsprofessors Lars Leuschner auf Löschung des FC Bayern München e. V. aus dem Vereinsregister haben könnte.



    Auszüge:


    "Anhänger von Borussia Dortmund, 1860 München oder von Greuther Fürth müssten genaugenommen ihre Kommanditgesellschaft auf Aktien bejubeln. Als Fangesang klingt das nicht so toll. Der Deutsche Fußballbund (DFB) findet das auch."


    "Ein eingetragener Verein, der über einen Nebenzweck hinaus wirtschaftlich aktiv sein will oder dies objektiv besehen ist, muss sich dafür eine andere Rechtsform suchen. Deshalb verweigert vor allem das Berliner Kammergericht derzeit reihenweise den Trägervereinen von Kitas die Eintragung und bestätigt die Löschung schon vorhandener Einträge.
    Die Konsequenzen sind immens: Der Verein ist aufgelöst. Wollen seine Mitglieder ohne Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform weitermachen, haften sie alle unbeschränkt für jede weitere Aktivität persönlich. Für einen Verein der Größenordnung des FCB wäre das undenkbar. Die Rechtsgrundlagen sind aber für den erfolgreichsten Fußballverein Deutschlands dieselben wie für die Kita in Neukölln. Hinzu kommt nur, dass der Fußballverein seine wirtschaftlichen Aktivitäten in eine Tochtergesellschaft verlagert hat."


    "Wenn es nun aber richtig ist – und so hat nach Informationen des Branchen-Magazins Juve vor allem Freshfields [dort war Leuschner 2002-2004 tätig; Anm. e18g95a] den ADAC beraten –, dass nur die freiwillige Aufgabe seines beherrschenden Einflusses auf die Wirtschaftsunternehmen den ADAC als eingetragenen Verein retten wird, dann bricht genau diese Überlegung der "50+1-Regel" des Bundesligasports das Genick. Der Widerspruch wäre nicht auflösbar: Die Ligazulassung würde genau die beherrschende Einflussnahme verlangen, die das Vereinsrecht verbietet."


    "Der Verein muss also darauf achten, dass seine Beteiligung an der Gesellschaft regelmäßige Erträge abwirft. Er darf richtigerweise also gar nicht darauf verzichten, ihre Geschicke mitzulenken, sondern muss vielmehr sogar Einfluss auf die Geschäftspolitik der Gesellschaft zu nehmen."


    "Es gibt keinen Grund zur Schadenfreude: Was, wenn sich herausstellte, dass die wirtschaftlichen Ausgründungen die "50+1-Regel" ohne massive Einschnitte in die bisherigen Strukturen nicht erfüllen können? Besteht die erste Bundesliga dann demnächst nur noch aus Darmstadt 98, SC Freiburg, Mainz 05 und Schalke? Laut Wikipedia sind diese drei die einzigen Erstligavereine, die bisher auf eine Ausgründung ihrer Profimannschaft verzichten.
    Weit gefehlt, das Gegenteil wäre der Fall: Bei diesen Clubs lässt sich der wirtschaftliche Charakter der Vereinstätigkeit überhaupt nicht leugnen. Leuschner hat wohl auch insofern Recht, als er für diese Fälle von "toleriertem Rechtsbruch" spricht."



    Quelle: [url]http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ag-muenchen-fc-bayern-juraprofessor-will-loeschung-vereinsregister-analyse/[/url] | abgerufen am 13.09.2016
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    "Initiation bezeichnet die Einführung eines Außenstehenden [...] in eine Gemeinschaft oder seinen Aufstieg in einen anderen persönlichen Seinszustand ..." | [Quelle: wikipedia, abgerufen am 24.05.2013] Regionalliga West, Saison 1967/68, 15. Spieltag, 12.11.1967 | Fortuna 95 - Westfalia Herne 4:0

  • Einfach ne Kommerz Liga gründen und das ganze Finanzhackepack da rein und die anderen Vereine spielen in einer Liga für Fußball den Deutschen Meister aus. Diese Vereine müssen durch entsprechende Regeln vor den Heuschrecken geschützt werden (was Vertragsdauer und Abschlüsse betrifft). Nebenabredungen oder Einträge gibt es nicht mehr und Verträge müssen gemäß ihrer Dauer erfüllt werden. Vereine kann man nur wechseln, wenn der Vertrag ausgelaufen ist. Grundsätzlich ist eine festgeschriebene Ablöse an den abgebenden Verein zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Status des aufnehmenden Vereines: Kommerz bezahlt den 6-10 fachen Satz (wie bei den privaten Krankenkassen im Falle der Chefarztbeteiligung das Honorar sich erhöht) für einen Spieler aus der Fußball Liga, innerhalb der Fußball Liga muss es weniger kosten. --;)ir

    Ich mag Amateure. Denn sie tun es aus Liebe.

  • @Kalli - das weiß ich doch, aber ich für meinen Teil denke, wenn mal ein Scheich hier das Sagen hat,
    und zwar noch mehr als der Ölprinz bei 60 z.B., da die 50+1 gekippt ist (davon hatten wir ja gesprochen),
    werde ich mit Sicherheit nicht mehr hier [Edit: im Forum] sein und auch nicht mehr zur Fortuna gehen ...


    und ich glaube, davon gibt es noch ganz viele :S

    Tradition ist das Weitergeben des Feuers

    und nicht das Verwahren der Asche !!!!

  • Das aktuelle, eigentliche Konstrukt der Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft ist augenscheinlich bereits nicht rechtskonform, solange der Verein an dieser Gesellschaft beteiligt ist. Da spielen 100% oder auch 5% wohl keine Rolle. Es werden Einkünfte erzielt, welche einen Verein nach BGB ad absurdum führen.


    Das ist leider nicht ganz richtig. Es geht bei der Diskussion um die Tochtergesellschaften um die Beherrschung dieser durch den Verein. Für die Beherrschung sind 50%+x notwendig. Ich gehe aber davon aus, dass dieses "Problem" gelöst werden wird. Die verbleibene Frage ist dann allerdings, was wird aus den Vereinen, die gar nicht ausgegliedert haben. Findet man auch für diese eine Lösung ohne dass sie zur Ausgliederung faktisch gezwungen werden.

  • @Kalli - das weiß ich doch, aber ich für meinen Teil denke, wenn mal ein Scheich hier das Sagen hat,
    und zwar noch mehr als der Ölprinz bei 60 z.B., da die 50+1 gekippt ist (davon hatten wir ja gesprochen),
    werde ich mit Sicherheit nicht mehr hier [Edit: im Forum] sein und auch nicht mehr zur Fortuna gehen ...


    und ich glaube, davon gibt es noch ganz viele :S


    Wenn Fortuna aber dann International spielt werden für jeden der die Segel streicht drei neue "Fans" nachkommen...

  • Das aktuelle, eigentliche Konstrukt der Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft ist augenscheinlich bereits nicht rechtskonform, solange der Verein an dieser Gesellschaft beteiligt ist. Da spielen 100% oder auch 5% wohl keine Rolle. Es werden Einkünfte erzielt, welche einen Verein nach BGB ad absurdum führen.


    Das ist leider nicht ganz richtig. Es geht bei der Diskussion um die Tochtergesellschaften um die Beherrschung dieser durch den Verein. Für die Beherrschung sind 50%+x notwendig. Ich gehe aber davon aus, dass dieses "Problem" gelöst werden wird. Die verbleibene Frage ist dann allerdings, was wird aus den Vereinen, die gar nicht ausgegliedert haben. Findet man auch für diese eine Lösung ohne dass sie zur Ausgliederung faktisch gezwungen werden.


    Deine Interpretation korrespondiert aber m.E. nicht mit den Bestimmungen der Paragraphen 21/22 BGB. Diese regeln ausschließlich eine nicht wirtschaftliche bzw. wirtschaftliche Tätigkeit. Über Mehrheitsverhältnisse steht da nichts. Oder?

  • Deine Interpretation korrespondiert aber m.E. nicht mit den Bestimmungen der Paragraphen 21/22 BGB. Diese regeln ausschließlich eine nicht wirtschaftliche bzw. wirtschaftliche Tätigkeit. Über Mehrheitsverhältnisse steht da nichts. Oder?


    Eine Minderheitsbeteiligung an einer Gesellschaft wäre keine wirtschaftliche Betätigung des Vereins selbst im Sinne von § 21 BGB. Die Zurechnung der wirtschaftlichen Betätigung der Gesellschaft auf den Verein setzt voraus, dass der Verein an der (Tochter)Gesellschaft mindestens mehrheitlich beteiligt ist. Es gilt im Übrigen das Nebentätigkeitsprivileg, auf welches aber überhaupt erst ankommt, wenn überhaupt ein wirtschaftliche Betätigung des Vereins vorliegt, welche beim bloßen Halten von (Minderheits)Anteilen an einer Gesellschaft zu verneinen wäre.


    Davon unabängig würde eine Konstruktion mit Minderheitsbeteiligung natürlich gegen die DFL-Statuten verstoßen.


    Im Übrigen gehe ich davon aus, dass der Gesetzgeber das Problem mit der Zurechnung der wirtschaftflichen Betätigung von Tochterunternehmen auf den mehrheitlich beteiligten Verein im Sinne des FC Bayern lösen wird. Der FC Bayern wird genug "Lobyisten" im Bundestag haben.

  • Ist es nicht so, dass selbst eine 100%ige Beteiligung des Vereins an der Tochtergesellschaft, welche wirtschaftlich tätig ist, zunächst(!) erst einmal der reinen Vermögensverwaltung zuzurechnen ist?

  • Und irgendwann wechseln dann die Firmen den Stammsitz und wir haben den gleichen Mist wie in den USA wenn ein Verein in eine andere Stadt umzieht....... :-w

    Notruf: Sollte irgendjemand von Düsseldorf aus Richtung Ungarn, Wien, Niederösterreich fahren oder irgendwo anders hin und die A4 in Österreich benutzen müssen, dann bitte um dringende Nachricht... mein Altbiervorrat ist leer... ich bin um jeden Dankbar der hier vorbei muss und was mitbringen kann....

  • Wenn es näher interessiert, Herr Prof. Dr. Ulrich Noack von der Juristischen Fakultät der HHU Düsseldorf (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Direktor des Instituts für Unternehmensrecht) erläutert die Grundzüge des Problems und veröffentlicht das Schreiben des Prof. Leuschner.


  • Wie überraschend.


    Angesichts der Haltung des AG München im Fall des ADAC e.V., in welchem das AG München dem erwähnten BGH-Urteil aus dem Jahr 1982 nicht folgte (siehe hierzu Beitrag von Prof. Noack mit dem zitierten Schreiben des Prof. Leuschner), ist die jetzige Haltung des AG München zum FC Bayern e.V. unter einem rein juristischen Blickwinkel durchaus überraschend, denn auf den ersten Blick erst einmal inkonsequent. Berücksichtigt man dagegen, welchen Anfeindungen sich der Richter sich bei einer Löschung in München ausgesetzt hätte, mag man dies nicht überraschend finden.

  • Ob die Ablehnung jetzt gut oder schlecht ist sei erst einmal dahin gestellt, aber ein Richter darf sich doch in seinen Überlegungen nicht von evtl. Ablehnungen seitens der Fans oder Bürger leiten lassen [img]http://www.95erforum.de/wcf/images/smilies/smiley_emoticons_verwirrt2.gif[/img]