DAS geht mir auf den Sack!

  • Wo ist der Vorteil für die Gesellschaft, wenn der 17-Jährige jetzt 5 oder 8 Jahre in den Knast geht, komplett aus seinem sozialen und familiären Umfeld gerissen wird, im Jugendknast auch nur straffällige und vorkorkste Menschen seines Alters kennenlernt, anschließend rauskommt, womöglich weder Ausbildung noch Schulabschluss hat und dann mit Mitte 20 erstmal vor dem Nichts steht und sich komplett neu orientieren darf? In welche Kreise er sich dann wohl orientieren wird?


    Dass "2 Jahre auf Bewährung und 2 Jahre 'Altstadtverbot'" alleine nicht viel bewirken ist richtig. Es müssen seitens Ämtern, Behörden und Sozialarbeitern Wege gefunden werden, den Jungen wieder auf die Bahn zu bekommen ein vernünftiges Leben zu führen und gesellschaftlich zu integrieren. Da werden ein paar Jahre im Knast ihm aber auch nicht bei helfen. Und genau so ist das Jugendstrafrecht auch aufgebaut. Denn noch schlimmer als das, was er dem Jungen angetan hat wird sein, wenn er es noch mehr Menschen antut. Es muss verhindert werden, dass aus einem Fehler eines unreifen Jugendlichen/Heranwachsenden eine kriminelle Karriere wird. Das klappt natürlich längst nicht bei allen, was aber nicht nur ausschließlich mit den Betroffenen zu tun hat, sondern auch damit, dass die Behörden es nicht schaffen ihren Unterstützungspflichten gerade bei straffälligen Minderjährigen ausreichend nachzukommen.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Da kommen mir echt die Tränen, bei diesem typischen Täter-Verständnis-Gesäusel.



    Zitat

    Der Junge Mann wäre beinahe verstorben, wenn nicht zufällig zwei Kinderärztinnen vor Ort gewesen wären. Und er wird wohl nie mehr richig gehen können. Das Opfer leidet wohl lebenslang unter den Folgen der Tat. Eine Verurtreilung sollte an den angerichteten Schäden ausgerichtet sein, und da kann es passieren, das man eben einfährt. Vorher nachdenken und sich im Griff haben ist hilfreich.

  • Mal etwas ausführlicher in der WAZ


    Täter ist geständig und er saß bereits 4 Monate im Jugendknast, was beides im Strafmaß zu berücksichtigen gewesen ist. Zudem darf er nicht mehr in die Altstadt, um ihm den Kontakt zu den Gangs zu erschweren. Wer WAZ plus hat, kann uns ja gern mal mitteilen, was denn die 2. Auflage ist, die ihm dabei helfen soll seinen Schulabschluss nachzuholen.

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  • Und Hägar ist nun mal kein richtiger Jurist. :D

    Das ist wohl wahr.

    Und gut für solche Täter.

    Hätte ich was zu sagen in dem Bereich, dann gäbe es keine "Intensivtäter" mehr. Da würde sich keiner dieser Typen ein zweites Mal was trauen.

    Jetzt wird’s richtig geiles Stammtischniveau. :beer:


    Teilst Du Deine Ideen mit uns/mir? Würde mich brennend interessieren, wie Du die Versäumnisse von Familien und/oder Institutionen wieder zurechtrücken möchtest.

  • Das ist wohl wahr.

    Und gut für solche Täter.

    Hätte ich was zu sagen in dem Bereich, dann gäbe es keine "Intensivtäter" mehr. Da würde sich keiner dieser Typen ein zweites Mal was trauen.

    Jetzt wird’s richtig geiles Stammtischniveau. :beer:


    Teilst Du Deine Ideen mit uns/mir? Würde mich brennend interessieren, wie Du die Versäumnisse von Familien und/oder Institutionen wieder zurechtrücken möchtest.

    Ein deutliches Gespräch führen.

    Mit dem Aufzeigen klarer Konsequenzen. Die Wahl geben: gute oder schlechte Seite!

    Auf jeden Fall bringt es nichts, ein Jahr nach der Tat zur Verhandlung bitten und dann immer wieder Bewährung.....

    Ist mir egal, ob Du das Stammtisch nennst, ich finde es jedenfalls nicht ok, wie es hier läuft.

    EINMAL FORTUNA - IMMER FORTUNA !!!!!!



    --,)s

  • Ein deutliches Gespräch führen.

    Das wird der Richter mit ihm geführt haben. Spätestens jetzt werden auch Ämter und Behörden in stetem Kontakt mit ihm und seine Eltern stehen, dazu soziale Einrichtungen

    Mit dem Aufzeigen klarer Konsequenzen. Die Wahl geben: gute oder schlechte Seite!

    Das hat der Richter getan: Junge, noch eine vergleichbare Nummer und du fährst ein. 2 Jahre plus die Strafe für die erneute Tat, bei der er als Wiederholungstäter auch keine Milde mehr zu erwarten hat. Denn dann war es offensichtlich kein jugendlicher Fehler mehr. Mehr noch, er wäre entsprechend uneinsichtig.

    Auf jeden Fall bringt es nichts, ein Jahr nach der Tat zur Verhandlung bitten und dann immer wieder Bewährung.....

    Der Junge hat seit der Tat im Frühjahr 4 Monate in U-Haft gesessen und dann für sein erste Straftat trotz Geständnisses immer noch zwei Jahre auf Bewährung plus Auflagen bekommen, die ihm helfen sollen wieder von der schiefen Bahn zu kommen. Denn das ist das Ziel des Jugendstrafrechts: Den Jugendlichen/Heranwachsenden mittels erzieherischer Maßnahmen dazu zu bringen, ein einigermaßen vernünftiges und nicht kriminelles Leben zu führen - und damit auch dem Staat nicht auf alle Zeit als Krimineller zur Last zu Fallen. Sei es durch die Taten oder Kosten und Mühen des sich immer wieder wiederholenden Strafvollzugs, der nichts verändert.


    Diese deine Ideen werden und wurden vom Gericht (und auch den Behörden) angewandt. Du nimmst einen Fall, auf den all dies zutrifft, um damit zu untermauern, dass Strafen zu gering ausfallen und willst damit Allgemeinplätze unterstreichen, die auf obigen Fall überhaupt nicht zutreffen. Zwischen Tat und Urteil liegen nur wenige Monate, der junge hat bis dahin in U-Haft gesessen, Für ihn gibt es auch nicht "immer wieder Bewährung", sondern er ist als Ersttäter straffällig geworden.

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    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Wenn Rentner mit dem Rad auf der Straße unterwegs sind, obwohl ein 3 Meter breiter Radweg vorhanden ist.--;;)

    Grundsätzlich haste Recht, nervt total.

    Bloß weiß ich nicht, wieso du Rentner schreibst. Meiner Beobachtung nach sind das alle möglichen Spinner, hauptsächlich diese Idioten mit Rennrädern.

    EINMAL FORTUNA - IMMER FORTUNA !!!!!!



    --,)s

  • Wenn Rentner mit dem Rad auf der Straße unterwegs sind, obwohl ein 3 Meter breiter Radweg vorhanden ist.--;;)

    Grundsätzlich haste Recht, nervt total.

    Bloß weiß ich nicht, wieso du Rentner schreibst. Meiner Beobachtung nach sind das alle möglichen Spinner, hauptsächlich diese Idioten mit Rennrädern.

    Weil der mir heute im Dorf auf die Nerven ging. Ansonsten hast du recht.

  • Zitat

    ...

    Einer weiteren Bewährungsauflage muss der Angeklagte jetzt noch nachkommen, um auch seinen Schulabschluss nachholen zu können. Welche das ist, erfährst du bei der „WAZ“. -


    Täter ist geständig und er saß bereits 4 Monate im Jugendknast, was beides im Strafmaß zu berücksichtigen gewesen ist. Zudem darf er nicht mehr in die Altstadt, um ihm den Kontakt zu den Gangs zu erschweren. Wer WAZ plus hat, kann uns ja gern mal mitteilen, was denn die 2. Auflage ist, die ihm dabei helfen soll seinen Schulabschluss nachzuholen.

    Zweite Auflage ist eine Masernimpfung, da diese wohl Voraussetzung für den Besuch eInes Berufskollegs ist.