Nicht ganz richtig.
Die Betreuungskosten der OGS (offene Ganztagsschule) oder Kindergarten sind bspw. nach Gehalt gestaffelt. Warum der Höchstsatz bei/ab 80.000 endet erschließt sich mir nicht da jemand mit einem Einkommen von 250.000 auch gerne mehr abtreten darf (zur Entlastung der unter 45.000 bspw.) ist aber ein anderes Thema.