Warum werden so Schachmaten nicht aus dem Verkehr gezogen? Das ist übelste Hetzerei. Warum kriegen diese Pfosten überhaupt eine Bühne?
-
-
Beitrag von BMW M3 ()
Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (). -
Eine aufgemalte Bücherwand weiß doch immer zu beeindrucken. Ohne den hochmodernen Flachbildfernseher hätte ich gedacht, Zeuge einer Sitzung des Exil-SED-Politbüros zu sein.
-
-
Blödes Urteil.
Besser Sputnik als Ungeimpft.
-
Blödes Urteil.
Besser Sputnik als Ungeimpft.
Menschlich gesehen gebe ich dir recht. Aber ohne Zulassung kein i.d.R. kein Vertrieb. Präzendenzfälle auf dem Gesundheitssektor sollten wir nicht schaffen.
-
Beitrag von BMW M3 ()
Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (). -
aber die EU hat von vorneherein klar gemacht, dass Sputnik innerhalb der EU keine Zulassung erfahren wird.
Nein, die EMA hätte Sputnik gerne eine Zulassung erteilt. Dazu bedarf es aber Informationen, die die EMA mehrfach von Russland angefordert hat, die Russland aber verweigert hat.
Es geht auch gar nicht um die Qualität, die ich auch nicht beurteilen kann. Es geht darum, dass es einen Standard gibt, der eingehalten werden muss und dieser Standard muss von einer Behörde geprüft worden sein. Das ist bei Sputnik nicht der Fall und deshalb wird der nicht anerkannt. Das ist doch in sämtlichen Lebensbereichen so. Wenn du Angeln willst, brauchst du einen Anglerschein, wenn du ein bestimmtes Handwerk ausführen willst, brauchst du einen Meisterbrief. Wenn du ein Auto im Straßenverkehr bewegen willst, brauchst du eine TÜV-Zulassung.
Natürlich ist es für den Einzelnen besser, mit Sputnik geimpft worden zu sein, als gar nicht geimpft zu sein. Aber um als geimpft zu gelten und die gleichen Vorteile genießen zu können, wie Leute, die mit einem zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, reicht es halt nicht. Wozu gibt es sonst Zulassungsverfahren?
-
Rusland ist derzeit soweit ich weiß im Umbruch was Zulassungen im eigenen Land angeht und glänzt nicht gerade mit Transparenz was exportierenden Unternehmen aus dem Pharma-Medizintechnikbereich zu schaffen macht.
Da ist es doch nur konsequent ebenso nebulös zu agieren was die eigenen Exporte in den CE Bereich angeht. -
-
Beitrag von Wackinho ()
Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: war leider nix (). -
Während Söder gerade Laschets politische Karriere beerdigt ein kurzer Blick nach Bayern.
Bayrischer Verwaltungsgerichtshof: Die von der bayrischen Landesregierung im Frühjahr 2020 verhängte (und weit über den Beschluss der Bund-Länder-Konferenz hinausgehende) Ausgangssperre war formell und materiell rechtswidrig.
-
Während Söder gerade Laschets politische Karriere beerdigt ein kurzer Blick nach Bayern.
Bayrischer Verwaltungsgerichtshof: Die von der bayrischen Landesregierung im Frühjahr 2020 verhängte (und weit über den Beschluss der Bund-Länder-Konferenz hinausgehende) Ausgangssperre war formell und materiell rechtswidrig.
Und???
-
Während Söder gerade Laschets politische Karriere beerdigt ein kurzer Blick nach Bayern.
Bayrischer Verwaltungsgerichtshof: Die von der bayrischen Landesregierung im Frühjahr 2020 verhängte (und weit über den Beschluss der Bund-Länder-Konferenz hinausgehende) Ausgangssperre war formell und materiell rechtswidrig.
Wie kann das Urteil mit den formal völlig irrelevanten Absprachen der Bund-Länder-Konferenzen argumentieren? Ob da der Kurier inhaltlich korrekt berichtet hat?
-
Wie kann das Urteil mit den formal völlig irrelevanten Absprachen der Bund-Länder-Konferenzen argumentieren? Ob da der Kurier inhaltlich korrekt berichtet hat?
Das Gericht begründet im Rahmen der materiellen Rechtmäßigkeit der Ausgangssperre die Unverhältnismäßigkeit selbiger unter anderem damit, dass Bayern im Alleingang die auf den Konferenzen getroffenen Maßnahmen nochmals deutlich verschärft hat, was so aber nicht nötig gewesen sei. Die dort getroffenen Maßnahmen oder auch nur eine leichte Verschärfung seien ebenfalls zur Pandemiebekämpfung im ausreichenden Maße geeignet, erforderlich und angemessen gewesen. Ein so verschärftes Darüberhinausgehen, wie es die Landesregierung getan hat, sei nicht notwendig und damit nicht verhältnismäßig gewesen.
Das ist eine der Argumentationslinien.
ZitatZwar habe der Freistaat damals eine schlechtere epidemiologische Lage gehabt. "Diese bedrohlichere Lage spiegelte sich allerdings im ganzen süddeutschen Raum wider", heißt es in dem VGH-Beschluss. Nach Ansicht der Richter hätte es Möglichkeiten gegeben, die Bund-Länder-Vorgabe in Bayern zu verschärfen, ohne gleich eine generelle Ausgangsbeschränkung festzulegen.
-
Wie kann das Urteil mit den formal völlig irrelevanten Absprachen der Bund-Länder-Konferenzen argumentieren? Ob da der Kurier inhaltlich korrekt berichtet hat?
Das Gericht begründet im Rahmen der materiellen Rechtmäßigkeit der Ausgangssperre die Unverhältnismäßigkeit selbiger unter anderem damit, dass Bayern im Alleingang die auf den Konferenzen getroffenen Maßnahmen nochmals deutlich verschärft hat, was so aber nicht nötig gewesen sei. Die dort getroffenen Maßnahmen oder auch nur eine leichte Verschärfung seien ebenfalls zur Pandemiebekämpfung im ausreichenden Maße geeignet, erforderlich und angemessen gewesen. Ein so verschärftes darüber hinausgehen, wie es die Landesregierung getan hat, sei nicht notwendig und damit nicht verhältnismäßig gewesen.
Das ist eine der Argumentationslinien.
ZitatZwar habe der Freistaat damals eine schlechtere epidemiologische Lage gehabt. "Diese bedrohlichere Lage spiegelte sich allerdings im ganzen süddeutschen Raum wider", heißt es in dem VGH-Beschluss. Nach Ansicht der Richter hätte es Möglichkeiten gegeben, die Bund-Länder-Vorgabe in Bayern zu verschärfen, ohne gleich eine generelle Ausgangsbeschränkung festzulegen.
Ja, aber die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ist doch nicht am Vergleich mit einer Peer-Group sondern an der konkreten Begründung zu beurteilen. Diese Konferenzen haben doch in keiner Form Recht geschaffen. Die Ergebnisse waren immer nur Absichtserklärungen.
Wenn das Bundesland Öffnungsklauseln in Bundesrecht für Verschärfungen genutzt hätte, könnte ich nachvollziehen, dass man die Maßnahmen bei der Prüfung ins Verhältnis setzt.
-
Ja, aber die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ist doch nicht am Vergleich mit einer Peer-Group sondern an der konkreten Begründung zu beurteilen. Diese Konferenzen haben doch in keiner Form Recht geschaffen. Die Ergebnisse waren immer nur Absichtserklärungen.
Das Gericht bewertet die BL-Konferenzbeschlüsse hier auch nicht als formelles Recht sondern nur die dort inhaltlich (materiell) getroffenen Übereinkünfte, wie mit der Pandemie umzugehen sei. Und dieser dort beschlossene Umgang zur Pandemiebekämpfung, ggf. mit leichten Verschärfungen aufgrund der etwas angespannteren Lage in Bayern, sei ausreichend/verhältnismäßig gewesen, während eine Ausgangsbeschränkung unverhältnismäßig gewesen sei.
Das Gericht muss sich ja im Rahmen einer materiellen Prüfung der Verhältnismäßigkeit u.a. überlegen, ob das angewandte Mittel erforderlich ist (also das mildeste geeignete Mittel darstellt) und gleichzeitig auch angemessen ist und damit einer entsprechenden Abwägung standhält. Und hier ist der VGH der Meinung, dass eben auch die auf der Konferenz beschlossenen Mittel ausgereicht hätten, ggf. leicht verschärft, es aber keiner generellen Ausgangsbeschränkung bedurft hätte. Bei dieser Begründung geht es nicht um den formalen Beschluss auf den Konferenzen, sondern das Gericht orientiert sich daran, was dort inhaltlich/materiell zur Pandemiebekämpfung beschlossen wurde - und hält dies wie gesagt (ggf. auch leicht verschärft) für ausreichend und verhältnismäßiger als eine generelle Ausgangssperre.
-
Ja, aber die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ist doch nicht am Vergleich mit einer Peer-Group sondern an der konkreten Begründung zu beurteilen. Diese Konferenzen haben doch in keiner Form Recht geschaffen. Die Ergebnisse waren immer nur Absichtserklärungen.
Das Gericht bewertet die BL-Konferenzbeschlüsse hier auch nicht als formelles Recht sondern nur die dort inhaltlich (materiell) getroffenen Übereinkünfte, wie mit der Pandemie umzugehen sei. Und dieser dort beschlossene Umgang zur Pandemiebekämpfung, ggf. mit leichten Verschärfungen aufgrund der etwas angespannteren Lage in Bayern, sei ausreichend/verhältnismäßig gewesen, während eine Ausgangsbeschränkung unverhältnismäßig gewesen sei.
Das Gericht muss sich ja im Rahmen einer materiellen Prüfung der Verhältnismäßigkeit u.a. überlegen, ob das angewandte Mittel erforderlich ist (also das mildeste geeignete Mittel darstellt) und gleichzeitig auch angemessen ist und damit einer entsprechenden Abwägung standhält. Und hier ist der VGH der Meinung, dass eben auch die auf der Konferenz beschlossenen Mittel ausgereicht hätten, ggf. leicht verschärft, es aber keiner generellen Ausgangsbeschränkung bedurft hätte. Bei dieser Begründung geht es nicht um den formalen Beschluss auf den Konferenzen, sondern das Gericht orientiert sich daran, was dort inhaltlich/materiell zur Pandemiebekämpfung beschlossen wurde - und hält dies wie gesagt (ggf. auch leicht verschärft) für ausreichend und verhältnismäßiger als eine generelle Ausgangssperre.
Dann hätten sie auch alles in Relation zu den Ergebnissen der Lanz-Runden betrachten können.
-
Was ich nach wie vor nicht verstehe, da heißt es : Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen um das Covid Virus in den Griff zu bekommen.
Tut man aber tatsächlich genau nicht. Außer Impfen, ist quasi nichts im Gespräch.
Dabei gibt es vielfältige Möglichkeiten sich besser zu schützen.
Immer mehr in den Blickpunkt schiebt sich "Vitamin" D3
Es gibt immer mehr Anzeichen, das ein niedriger Vitamin D3 Spiegel stark dazu beiträgtschwer oder überhaupt an Covid zu erkranken.
""Eine internationale Metaanalyse von 25 kontrollierten randomisierten Studien mit insgesamt über 11.000 Teilnehmern, die 2017 im British Medical Journal publiziert wurde (Martineau et al., BMJ, 2017 [https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5310969/]), konnte schließlich überzeugend zeigen, dass die Vitamin-D-Supplementierung gegen akute respiratorische Infektionen schützen kann. Die Besonderheit bei dieser Metaanalyse war, dass sie nicht einfach die Gesamtergebnisse der einzelnen untersuchten Studien mittelte, sondern die Auswertung auf die Datensätze der einzelnen Teilnehmer herunterbrach. Der Senior-Autor, Carlos Camargos vom Massachusetts General Hospital, sagte der Harvard Gazette zum Ergebnis: „Our analysis … found that it [Vitamin D] helps the body fight acute respiratory infection, which is responsible for millions of deaths globally each year.” Den größten Nutzen hatte die tägliche bzw. wöchentliche Supplementierung von Vitamin D, während aus einer gelegentlichen Hochdosis-Supplementierung kein Nutzen resultierte.""
......
Eine Studie von Ilie et al. (https://rdcu.be/ccong) verglich die mittleren Vitamin-D-Spiegel der Bevölkerungen von 20 europäischen Ländern mit den jeweiligen Erkrankungs- und Mortalitätsraten für COVID-19 und fanden eine statistisch signifikante negative Korrelation. Besonders niedrige Vitamin-D-Spiegel wurden in den älteren Bevölkerungsschichten Spaniens, Italiens und der Schweiz gefunden. Weitere Studien legten eine Korrelation zwischen dem Vitamin-D-Spiegel und der Wahrscheinlichkeit einer SARS-CoV-2-Infektion nahe. In der Schweiz hatten Patienten eines Krankenhauses, die eine positive SARS-CoV-2-PCR aufwiesen, im Vergleich zu PCR-negativen Patienten einen statistisch signifikant niedrigeren Vitamin-D-Spiegel. In Israel wurden aus einer über 14.000 Probanden umfassenden Kohorte von Personen, die einen Labortest auf SARS-CoV-2 gemacht hatten, diejenigen ausgewählt, von denen ein früher (vor dem möglichen Infektionszeitpunkt) bestimmter Vitamin-D-Spiegel bekannt war. Unter 7.807 Personen mit bekanntem Vitamin-D-Spiegel befanden sich 782 Personen mit einem positiven COVID-19-Labortest, die übrigen waren negativ. Die positiv Getesteten hatten statistisch signifikant niedrigere Vitamin-D-Spiegel als die negativ Getesteten (Low plasma 25(OH) vitamin D level is associated with increased risk of COVID‐19 infection: an Israeli population‐based study (nih.gov)). In dieser Studie hatten Personen mit einem Vitamin-D-Spiegel unter 30 ng/ml gegenüber der nach Alter, Demographie und Begleiterkrankungen abgeglichenen Vergleichsgruppe mit einem Vitamin D-Spiegel über 30ng/ml ein 1,45fach erhöhtes Risiko an einer SARS-CoV-2-Infektion zu erkranken und ein fast zweifach erhöhtes Risiko der Hospitalisierung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion. Da die Vitamin-D-Spiegel in dieser Studie vor dem möglichen Infektionszeitpunkt bestimmt worden waren, kann hier nicht der häufig gehörte Einwand gemacht werden, erniedrigte Vitamin-D-Spiegel seien nicht die Ursache, sondern die Folge der Infektion gewesen. In einer retrospektiven Beobachtungsstudie eines großen US-Labors wurde die Assoziation zwischen dem Ergebnis eines Labortests auf SARS-CoV-2 mit Ergebnissen zurückliegender Vitamin-D-Spiegel-Bestimmungen bei mehr als 190.000 Personen untersucht. Auch hier fand sich eine starke Korrelation zwischen einem erniedrigten Vitamin-D-Spiegel und einem positiven SARS-CoV-2-Labortest, und zwar unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht und Alter (SARS-CoV-2 positivity rates associated with circulating 25-hydroxyvitamin D levels (plos.org)). Weitere Studien bei hospitalisierten COVID-19-Patienten fanden eine statistisch signifikante Korrelation zwischen einem erniedrigten Vitamin-D-Spiegel und erhöhtem Beatmungsbedarf, einer erhöhten, prognostisch relevanten D-Dimer-Konzentration bzw. einer geringeren Überlebensrate. In einer spanischen randomisierten Doppelblind Pilotstudie wurde bei COVID-19-Patienten der Effekt der zusätzlichen Gabe von hydroxyliertem Vitamin D versus der kliniküblichen Standardtherapie auf den Verlauf der Erkrankung untersucht. Im Ergebnis brauchten die mit Vitamin D behandelten Patienten statistisch signifikant weniger häufig eine Intensivbehandlung und hatten einen weniger schweren Verlauf “ (Effect of calcifediol treatment and best available therapy versus best available therapy on intensive care unit admission and mortality among patients hospitalized for COVID-19: A pilot randomized clinical study” (nih.gov)).
https://coviduptodate.de/gibt-…tamin-d-supplementierung/
Aber ist eh alles Schwurbel -
Offenbar gar nicht mal soooo wenige schwere Impfnebenwirkungen bei jungen Männern:
Herzmuskelentzündung nach Corona-Impfung: Diese Gruppen sind besonders betroffen
https://www.infranken.de/ratge…ers-betroffen-art-5199513
Dänemark und Schweden setzen Moderna-Impfungen für junge Menschen vorerst aus:
https://www.spiegel.de/wissens…f3-4018-956a-ceb6d5e4c524
Vitamin D nehme ich regelmäßig ein (dies empfiehlt übrigens auch der ein oder andere Arzt, und das nicht nur im Zusammenhang mit Corona), vollständig geimpft bin ich aber dennoch.