Gesundheit & Corona

  • Dann mögen wir alle noch einmal unsere Avatare prüfen, bitte.... Ob da jeder ein Recht an dem Bild hat?

    Dies ist nicht für RTL, ZDF und Premiere, Ist nicht für die Sponsoren oder die Funktionäre, Nicht für Medienmogule und Öl-Milliardäre,
    Das hier ist für uns, für euch, für alle! Fußball, Du wunderschöner Fußball

  • muß ich jetzt eher die Spieler, oder den Fotografen fragen? Hole ich beim nächsten Zwote Besuch besser mal nach. Schriftlich, selbstverständlich!

    Dies ist nicht für RTL, ZDF und Premiere, Ist nicht für die Sponsoren oder die Funktionäre, Nicht für Medienmogule und Öl-Milliardäre,
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  • Ist aber so. Denk bitte an Karneval, Kundgebungen aller Art, Oktoberfest usw.

    "Der größte Feind des Wissens ist nicht das Nichtwissen, sondern das Halbwissen." Enrico Fermi

  • Muss man schon wieder rein grätschen. Nein ist nicht so. Karneval, Kundgebungen und Oktoberfest fallen unter die Ausnahmeregelung für Versammlungen, Umzüge etc. Hier dürfen Bilder von der Veranstaltung gemacht werden auf der man als Person zu erkennen sein kann. Es dürfen jedoch ausdrücklich nicht einzelne Personen fotografiert und deren Fotos verbreitet werden. Die entscheidende Frage in diesem Fall lautet, ob die fotografierte Person oder die Veranstaltung im Mittelpunkt des Fotos steht. Ist es die Veranstaltung, ist es okay, ist es eine einzelne Person, ist es rechtswidrig.

  • Hart, wenn man

    Süß, wenn man die einfachen Regeln des sozialen Kontaktes nicht kennt. Respektlosigkeit!

    ;--)b. Ich bin raus. Mir wird hier vor lauter offensiven Killepitsch Usern aus Düsseldorfer Vorstadt Kuhkäffern ganz blümerant. Die Deppen übernehmen das Forum. Den Rest spare ich mir besser...

    Dazu erspare ich mir einen Kommentar.

  • Ist aber so. Denk bitte an Karneval, Kundgebungen aller Art, Oktoberfest usw.

    Muss man schon wieder rein grätschen. Nein ist nicht so. Karneval, Kundgebungen und Oktoberfest fallen unter die Ausnahmeregelung für Versammlungen, Umzüge etc. Hier dürfen Bilder von der Veranstaltung gemacht werden auf der man als Person zu erkennen sein kann. Es dürfen jedoch ausdrücklich nicht einzelne Personen fotografiert und deren Fotos verbreitet werden. Die entscheidende Frage in diesem Fall lautet, ob die fotografierte Person oder die Veranstaltung im Mittelpunkt des Fotos steht. Ist es die Veranstaltung, ist es okay, ist es eine einzelne Person, ist es rechtswidrig.

    Was ist es eigentlich für ein Gefühl, keine Ahnung zu haben, aber dennoch darauf zu bestehen, dass man Recht hat?


    Gib mal bei der Google-Bildersuche Karneval ein - und dann wirst du hoffentlich (endlich) einsehen, wie falsch du liegst. Oder durchaus auch Hambacher Forst.

    "Der größte Feind des Wissens ist nicht das Nichtwissen, sondern das Halbwissen." Enrico Fermi

  • Über die Bildersuche kann auf auf rechtmäßige oder rechtswidrige Tatbestände schließen? Ich kann doch nix dafür, dass die Rechtslage so ist. Ich meine es tut mir ja schon fast leid...

    Schau dir mal an, WO diese Bilder erschienen sind. Und jetzt willst DU mir sagen, DU hättest recht, die Medien, die sich gerade bei Bildern presserechtlich bis zum geht nicht mehr absichern, dagegen nicht?


    DU hast KEINE Ahnung, was presserechtlich erlaubt ist und was nicht. DAS ist die traurige Wahrheit, die DU aber aus irgendwelchen Gründen nicht einsiehst.

    "Der größte Feind des Wissens ist nicht das Nichtwissen, sondern das Halbwissen." Enrico Fermi

  • (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

    1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


    Gesetzestext


    Aus Punkt 3 geht hervor, dass Bilder gemacht werden dürfen von den Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen. Das ist mitnichten zu verwechseln mit Bildern von Leuten die daran teilnehmen und auf denen ausschließlich einzelne Personen zu sehen sind.

    Siehe auch hier:


    (2) Weiter muss die Versammlung o.ä. als Vorgang im Vordergrund der Aufnahme stehen und es dürfen nicht nur einzelne oder mehrere Individuen abgebildet sein. Es darf somit nicht ein einzelner Teilnehmer aus der Anonymität der Masse herausgestellt werden. Im Gegensatz dazu stellt der Redner einer öffentlichen Demonstration eine relative Person der Zeitgeschichte (gem. § 23 I Nr. 1 KUG) dar und kann als Einzelperson erkennbar abgebildet werden.


    So nu reicht es aber auch. Ich belege meine Sichtweise mit Gesetzen, du kommst nur mit google Bildersuche und damit, dass ich keine Ahnung habe. Sehr überzeugend.

  • ;--)b;--)b;--)b


    Du hast recht - und ich habe meine Ruhe.


    Halten wir also fest, dass JTM die Wahrheit mit Löffeln gegessen hat, um mal ein Sprichwort leicht abzuwandeln, die Medien aber alle gesetzeswidrig handeln. ;--)b;--)b;--)b


    Stell dir mal vor: Gesetzestexte werden durch Rechtsprechung weiterentwickelt und ausgelegt. Von daher hat auch Sixt vor Gericht immer wieder recht bekommen, wenn sie Prominente für Werbung benutzt haben, auch ohne dass diese es explizit erlaubten. Es ist sicherlich eine Gratwanderung, zeigt aber, dass dennoch etwas rechtlich erlaubt sein kann, was der eigentliche Gesetzestext nicht hergibt.


    Deswegen ist auch das Foto einer Einzelperson, die im Hambacher Forst in einem Baumhaus sitzt, im Rahmen einer Berichterstattung erlaubt, genau wie etwa das Bild eines einzelnen Fans, der beim Abstieg weint und deswegen abgelichtet wird.

    "Der größte Feind des Wissens ist nicht das Nichtwissen, sondern das Halbwissen." Enrico Fermi