Dann mögen wir alle noch einmal unsere Avatare prüfen, bitte.... Ob da jeder ein Recht an dem Bild hat?
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Habe ich.
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ich auch
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Dann mögen wir alle noch einmal unsere Avatare prüfen, bitte.... Ob da jeder ein Recht an dem Bild hat?
Wir leben in Zeiten wo wir uns diese Fragen vlt. stellen müssen. Wobei...wo kein Kläger...
Die Katze wird mich schon nicht verklagen.
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sei dir mal nicht so sicher . was hier mittlerweile abgeht …..dann können katzen irgendwann schreiben ……...
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muß ich jetzt eher die Spieler, oder den Fotografen fragen? Hole ich beim nächsten Zwote Besuch besser mal nach. Schriftlich, selbstverständlich!
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Wolfgang :
Dass das allgemein bei Großveranstaltungen gilt, dass man einzelne Besucher ablichten darf ist meines Wissens nicht der Fall. Sonst würde dieser Passus nicht extra in der Stadionordnung aufgenommen werden. Soweit ich weiß, haben aber zumindest alle großen Fußballstadien in Deutschland diesen Passus in der Stadionordnung bzw. sind sie Teil der jeweiligen Ticket-AGB.
JTM :
Schließlich ist das ja Usus, dass bei Sportübertragungen oder Übertragungen von Konzerten Zuschauer rangezoomt werden. Da hätte bestimmt schonmal jemand geklagt, wenn es da eine juristische Unklarheit gäbe. Dass mein Screenshot hier natürlich rechtlich auf dünnen Füßen steht, da ich keinerlei Rechte an dem Bild habe, ist klar. Wenn da jemand ein Problem mit dem Bild hat, werde ich das auch unverzüglich löschen.
Ist aber so. Denk bitte an Karneval, Kundgebungen aller Art, Oktoberfest usw.
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Die Katze wird mich schon nicht verklagen.
Sei dir da mal nicht so sicher. Es gibt Muschis, die sind mit einem Juristen verheiratet.
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Wolfgang :
Dass das allgemein bei Großveranstaltungen gilt, dass man einzelne Besucher ablichten darf ist meines Wissens nicht der Fall. Sonst würde dieser Passus nicht extra in der Stadionordnung aufgenommen werden. Soweit ich weiß, haben aber zumindest alle großen Fußballstadien in Deutschland diesen Passus in der Stadionordnung bzw. sind sie Teil der jeweiligen Ticket-AGB.
JTM :
Schließlich ist das ja Usus, dass bei Sportübertragungen oder Übertragungen von Konzerten Zuschauer rangezoomt werden. Da hätte bestimmt schonmal jemand geklagt, wenn es da eine juristische Unklarheit gäbe. Dass mein Screenshot hier natürlich rechtlich auf dünnen Füßen steht, da ich keinerlei Rechte an dem Bild habe, ist klar. Wenn da jemand ein Problem mit dem Bild hat, werde ich das auch unverzüglich löschen.
Ist aber so. Denk bitte an Karneval, Kundgebungen aller Art, Oktoberfest usw.
Muss man schon wieder rein grätschen. Nein ist nicht so. Karneval, Kundgebungen und Oktoberfest fallen unter die Ausnahmeregelung für Versammlungen, Umzüge etc. Hier dürfen Bilder von der Veranstaltung gemacht werden auf der man als Person zu erkennen sein kann. Es dürfen jedoch ausdrücklich nicht einzelne Personen fotografiert und deren Fotos verbreitet werden. Die entscheidende Frage in diesem Fall lautet, ob die fotografierte Person oder die Veranstaltung im Mittelpunkt des Fotos steht. Ist es die Veranstaltung, ist es okay, ist es eine einzelne Person, ist es rechtswidrig.
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Hart, wenn man
Süß, wenn man die einfachen Regeln des sozialen Kontaktes nicht kennt. Respektlosigkeit!
. Ich bin raus. Mir wird hier vor lauter offensiven Killepitsch Usern aus Düsseldorfer Vorstadt Kuhkäffern ganz blümerant. Die Deppen übernehmen das Forum. Den Rest spare ich mir besser...
Dazu erspare ich mir einen Kommentar.
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Ist aber so. Denk bitte an Karneval, Kundgebungen aller Art, Oktoberfest usw.
Muss man schon wieder rein grätschen. Nein ist nicht so. Karneval, Kundgebungen und Oktoberfest fallen unter die Ausnahmeregelung für Versammlungen, Umzüge etc. Hier dürfen Bilder von der Veranstaltung gemacht werden auf der man als Person zu erkennen sein kann. Es dürfen jedoch ausdrücklich nicht einzelne Personen fotografiert und deren Fotos verbreitet werden. Die entscheidende Frage in diesem Fall lautet, ob die fotografierte Person oder die Veranstaltung im Mittelpunkt des Fotos steht. Ist es die Veranstaltung, ist es okay, ist es eine einzelne Person, ist es rechtswidrig.
Was ist es eigentlich für ein Gefühl, keine Ahnung zu haben, aber dennoch darauf zu bestehen, dass man Recht hat?
Gib mal bei der Google-Bildersuche Karneval ein - und dann wirst du hoffentlich (endlich) einsehen, wie falsch du liegst. Oder durchaus auch Hambacher Forst.
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Über die Bildersuche kann auf auf rechtmäßige oder rechtswidrige Tatbestände schließen? Ich kann doch nix dafür, dass die Rechtslage so ist. Ich meine es tut mir ja schon fast leid...
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Verstehe das nicht mit der google-bilder-suche.
Wenn ich Handtaschendiebstahl eingebe erscheinen dort Bilder der Tat. Ist das jetzt nun legal?
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Über die Bildersuche kann auf auf rechtmäßige oder rechtswidrige Tatbestände schließen? Ich kann doch nix dafür, dass die Rechtslage so ist. Ich meine es tut mir ja schon fast leid...
Schau dir mal an, WO diese Bilder erschienen sind. Und jetzt willst DU mir sagen, DU hättest recht, die Medien, die sich gerade bei Bildern presserechtlich bis zum geht nicht mehr absichern, dagegen nicht?
DU hast KEINE Ahnung, was presserechtlich erlaubt ist und was nicht. DAS ist die traurige Wahrheit, die DU aber aus irgendwelchen Gründen nicht einsiehst.
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Habt ihrs bald? Trefft euch und wählt die Waffen...
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(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Aus Punkt 3 geht hervor, dass Bilder gemacht werden dürfen von den Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen. Das ist mitnichten zu verwechseln mit Bildern von Leuten die daran teilnehmen und auf denen ausschließlich einzelne Personen zu sehen sind.
Siehe auch hier:
So nu reicht es aber auch. Ich belege meine Sichtweise mit Gesetzen, du kommst nur mit google Bildersuche und damit, dass ich keine Ahnung habe. Sehr überzeugend.
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Habt ihrs bald? Trefft euch und wählt die Waffen...
nene eignes Forum wäre am besten...…...lange nächtliche schreibduelle
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Ja, die Benutzer von pfi-destination-carousel-5-951x535_tcm26-18630.jpg sollten geschützt sein.
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(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Aus Punkt 3 geht hervor, dass Bilder gemacht werden dürfen von den Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen. Das ist mitnichten zu verwechseln mit Bildern von Leuten die daran teilnehmen und auf denen ausschließlich einzelne Personen zu sehen sind.
Siehe auch hier:
So nu reicht es aber auch. Ich belege meine Sichtweise mit Gesetzen, du kommst nur mit google Bildersuche und damit, dass ich keine Ahnung habe. Sehr überzeugend.
Du hast recht - und ich habe meine Ruhe.
Halten wir also fest, dass JTM die Wahrheit mit Löffeln gegessen hat, um mal ein Sprichwort leicht abzuwandeln, die Medien aber alle gesetzeswidrig handeln.
Stell dir mal vor: Gesetzestexte werden durch Rechtsprechung weiterentwickelt und ausgelegt. Von daher hat auch Sixt vor Gericht immer wieder recht bekommen, wenn sie Prominente für Werbung benutzt haben, auch ohne dass diese es explizit erlaubten. Es ist sicherlich eine Gratwanderung, zeigt aber, dass dennoch etwas rechtlich erlaubt sein kann, was der eigentliche Gesetzestext nicht hergibt.
Deswegen ist auch das Foto einer Einzelperson, die im Hambacher Forst in einem Baumhaus sitzt, im Rahmen einer Berichterstattung erlaubt, genau wie etwa das Bild eines einzelnen Fans, der beim Abstieg weint und deswegen abgelichtet wird.
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Mit dir macht das Zoffen wenigstens Spaß, das meine ich auch nicht ironisch.