Bei den vielleicht möglichen Maßnahmen gegen Bedienstete gilt dann aber nicht mehr die Beweislastumkehr! Bei gar strafrechtlichen Verfahren schon sowieso nicht. Und dagegen das Straftaten verfolgt werden, habe ich zumindest nichts.
Das Problem ist nur, dass sich ein Bedienster im Rahmen eines Diskriminierungsverfahrens ggf. äußern muss, im Strafverfahren, dass den gleichen Grundsachverhalt hat, aber ein Aussageverweigerungsrecht hat. Das ganze ist schon etwas tricky.
Ach ja, ich habe auch nichts dagegen, dass Straftaten verfolgt werden.