Weil es ja wohl vor allem auch darum geht zu verhindern, dass man Treffpunkte außerhalb seines Zuhauses aufsucht, hat das wohl seine innere Logik.
Es geht mir um die nächtliche Heimfahrt vom Büro nach Hause. Oder zählt das dann noch zur Berufsausübung?
Wie sollst Du deinen Beruf sonst ausüben? Im Entwurf steht
Zitatdies gilt nicht für Aufenthalte, die folgenden Zwecken dienen:...
b) der Berufsausübung im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit
und der § 12 GG sagt
Zitat(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Ist für mich eindeutig.