Ich sehe das hier aber nicht immer so einfach. Denn wenn diese Frage vor ordentlichen Gerichten geklärt wird, dann müssten auch alle Täter aus dem Spiel gegen Magdeburg vor ein ordentliches Gericht. Wenn man diese Regel kippt, dann ist das ein Freibrief für Leute, die den Fußball für ihre kriminellen Aktivitäten nutzen wollen.
Den Dreisprung verstehe ich nicht.
1. Es ist ja wohl sowieso davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaften gegen identifizierte Straftäter i.d.R. Klage erheben oder einen Strafbefehl erlassen. Damit haben aber DFB, DFL und die Vereine erstmal nichts zu tun.
2. Ob und wie ein Verein gegen Zuschauer, welche gegen die Hausordnung verstoßen, zivilrechtliche Maßnahmen ergreift, hat mit der Aussperrung von Tickteinhabern, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen, überhaupt nicht zu tun.
Es geht darum, dass doch meistens niemand vor ein Gericht kommt, weil Täter die anderen Täter schützen und man sich unter Sturmmasken versteckt und später unter irgendwelchen Bannern wieder umzieht. Es gibt hier also nicht nur die eigentlichen Täter, sondern einige Leute, die diese schützen, sei es durch Taten oder Schweigen. Genau deshalb gibt es doch auch Kollektivstrafen, weil es den Vereinen teilweise unmöglich ist, die Täter zu identifizieren. Wie anders soll denn ein Verein oder DFB sanktionieren? Es ist doch schlichtweg nicht möglich einzelne Täter zu erwischen.