Die wahren Offtopics

  • Hast du Kohle und kannst den Umbau sofort umsetzen, wirst du belohnt. Ist die Hausgemeinschaft/ bist du finanziell nicht so gut aufgestellt und kannst den Umbau nicht so schnell umsetzen, wirst du mit weniger Bonus "bestraft"...

    "Zudem gibt es neben der Zuschussförderung neue zinsgünstige Kredite für den Heizungstausch. Alternativ bleibt ebenfalls die steuerliche Abschreibung erhalten."


    Wenn man dadurch ein paar tausend Euro wegen der Förderung sparen kann, rechnet sich auch ein zinsgünstiger Kredit.


    Wie so oft - eure Armut kotzt mich einfach an - ...

    "Wer im Eigenheim wohnt und über weniger als 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen verfügt, kann weitere 30 Prozent Förderung erhalten."

  • Beitrag von 100563 ()

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  • Ja, auch die letzten zwanzig Jahre wurde Mist gebaut.

    Aber in dem Tempo wie die Ampel alles an die Wand klatscht und damit den AFD Idioten zusätzliche Stimmen bringt, sowas gab's noch nie soviel ich weiß

    Das stimmt - darum waren ja alle so zufrieden in der letzten Regierungsperiode Merkels.

    Ihre Ruhe, ihre ‚nicht-Entscheidung‘ waren absolut populär und die AFD / Querdenker gab es kaum.

    Ich finde das vollkommen gerechtfertigt wenn bspw ein Jens Spahn aktuell überall darauf hinweist, dass die Ampel ‚die Bürger‘ nicht versteht. Gerade er war bei diesem Teil der Bürger immer hoch geschätzt, weil er so sehr auf sie hörte…


    Ach ja, einfach langsam fahren, dann fährt man auch nichts so schnell vor die Wand :thumbup:


    Jetzt mal im Ernst und zum Grünen Bashing:


    FDP Finanzminister sagt zu Grünen Familienministerin: ‚Dein Budget wird gekürzt - du musst sparen!‘

    Was macht sie? Sie streicht das Elterngeld für die ersten 12 - 14 Monate für Paare die gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von 150.000 Euro (also ca 170k - 180k brutto) im Jahr verdienen.

    Ein Move, für den ‚der kleine Mann‘ - also der, der angeblich von der Politik vergessen wird, absolut feiern müsste.

    Wird sie das?

    Natürlich nicht. Es ist halt oft auch einfach nur bashing, keine Auseinandersetzung mit der Sache.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Sokrates ()

  • Und du glaubst wirklich, dass z.b. ein Renter für die restliche Summe mal eben einen Kredit bekommt, wenn er über weniger als 40.000 € zu versteuerndes Einkommen verfügt?


    Wobei für besuchte Leute ja glücklicherweise Weise eine Lösung angeboten wird. TOLL, wer 6 Wohnung besitzt und selbt im Gebäude wohnt brauch sich da nicht an die Regelungen halten, wird das Klima schon verstehen! Kann man dem Menschen ja nicht antun, ggf. eine von sechs Wohnung zu verkaufen...


    Zitat

    Für selbstnutzende Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen, die älter als 80 Jahre sind, sollte im Havariefall einer Heizung - also wenn eine kaputte Heizung nicht mehr repariert werden kann - die Pflicht entfallen, eine Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen

    Für viele wird die geplante und gewollte Altersvorsorge (Eigentum) zum finanziellen Desaster werden.

  • Ich weiß nicht wieso aber mir geistert jetzt öfter mal so ein Bild durch den Kopf, wo Millionen von Menschen auf der Straße stehen und lauthals kundtun, dass sie keine Miete mehr zahlen können und wollen, weil die Mieter immer mehr steigt.

    Ich mag Amateure. Denn sie tun es aus Liebe.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von AlexR ()

  • Ich dachte die Regelung mit den Ü-80 wäre raus?


    Und zum Elterngeld für Paare mit > 150k €, es macht schon einen Unterschied, ob das einmal 150k die weiterlaufen oder zweimal 75k, von denen einer wegfällt, sind.

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Wobei für besuchte Leute ja glücklicherweise Weise eine Lösung angeboten wird. TOLL, wer 6 Wohnung besitzt und selbt im Gebäude wohnt

    Dir ist aber schon klar, dass jemand mit einem selbstbewohnten Häuschen eben auch ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen hat?

    Wenn es Wohnungen, also abgeschlossene Bereiche sind, diese einzeln vermieten kann kann/ könnte man auch eine verkaufen

    Jemand, der ein solches Gebäude besitzt, ist wohl kaum verarmt :/

    Unabhängig davon, frage ich mich, warum man glaubt, dass ein 75 jähriger die Belastung stemmen kann, aber ein 80 Jähriger natürlich nicht.


    Man hätte eine Grenze nach finanziellen Hintergrund gestalten müssen und nicht nach dem Alter

  • Von der Förderung profitieren in erster Linie die Hersteller der Anlagen und die "Fachbetriebe" die sie installieren müssen damit überhaupt Fördergelder bewilligt werden...

    If one day the speed kills me, don’t cry because I was smiling.


  • Irgendwelche deutschen Alibi Aktionen retten die Welt, während die Regenwälder weiter abgeholzt werden und die Überbevölkerung weiter ansteigt, vor allem da, wo es jetzt schon nicht genug Nahrung gibt.

    Kann man sich nicht ausdenken.....

    :verwirrt:

    EINMAL FORTUNA - IMMER FORTUNA !!!!!!



    --,)s

  • Ja, leider, der Großteil der Fördergelder wird ja blitzschnell eingepreist, siehe E-Autos.

    Aber zur Werbung taugt es so gut wie die Küchenrabatte der Möbelhäuser.

    Tröstlich nur, dass es nicht nur (einigen) Menschen, sondern auch der Umwelt dient.

    Wenn man alleine bedenkt, wieviel schädliches CO2 an Fassaden gebunden werden wird, anstatt einfach so verbrannt zu werden.

    Vorsichtshalber: --;)ir

  • Ich finde es krass, wie auch von etablierten Medien der gestrige Beschluss des BVerfG völlig missinterpretiert wird und dem Bürger zu verstehen gegeben wird, das Bundesverfassungsgericht habe in der Sache schon entschieden, dass das Vorgehen der Bundesregierung verfassungswidrig sei.


    Dabei hat es lediglich festgestellt, dass das Vorbringen des Antragsstellers nicht offenkundig unbegründet ist, er mithin antragsbefugt ist und die Folgen für ihn als Abgeordneten gravierender wären, sollte er Recht bekommen, als die Folgen für die Bundesregierung, sollte des Gesetz nun diese Woche nicht durchgehen und sie wiederum im Nachgang Recht bekommen.


    Nicht mehr und auch nicht weniger. Es hat nicht mal eine summarische Prüfung samt inhaltlicher Abwägung vorgenommen. Einzig eine Folgenabwägung hat stattgefunden. Trotzdem ist unheimlich oft zu lesen, das Vorgehen der Regierung sei verfassungswidrig. Das stimmt so einfach (noch) nicht. Es ist ebenso möglich, dass das BVerfG demnächst in der Hauptsache entscheiden wird, dass rückblickend das Vorgehen der Regierungsparteien verfassungsmäßig gewesen wäre, es noch innerhalb dieser Woche durchzuziehen. Das bleibt eben noch abzuwarten.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Ich finde es krass, wie auch von etablierten Medien der gestrige Beschluss des BVerfG völlig missinterpretiert wird und dem Bürger zu verstehen gegeben wird, das Bundesverfassungsgericht habe in der Sache schon entschieden, dass das Vorgehen der Bundesregierung verfassungswidrig sei.

    Selbst jene Medien, welche letztendlich inhaltlich korrekt berichten, machen zuerst reißerisch mit einer Schlagzeile auf, die in die Irre führt.

    Aufmacher ist z.B. "Karlsruhe stoppt Heizungsgesetz" und erst in der ausführlichen Meldung wird dann berichtet, dass nur das Gesetzgebungsverfahren ausgebremst wird, ohne dass das mit dem Inhalt des Gesetzentwurfs irgendwas zu tun hätte.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Keine Ahnung, selbst Medien wie der Tagesspiegel.


    Zitat

    „Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten“, stellten die Richter in Karlsruhe in ihrer Begründung fest. Die Abgeordneten müssten dabei Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können.

    Ja das stimmt. Dazu wurden aber im Beschluss überhaupt keine Ausführungen getroffen, ob diese Rechte verletzt sind oder nicht. Das BVerfG hat an dieser Stelle geprüft ob der Antragssteller im Eilverfahren antragsbefugt ist. Dies ist er nur dann, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass er in seinen verfassungsrechtlichen Rechten verletzt sein könnte. Dazu hat er seine Rechte als Abgeordneter aus Art. 38 I S. 2 GG geltend gemacht. Das BVerfG hat dann die Rechte des Abgeordneten ausgeführt, beschrieben und definiert um festzustellen, ob durch das Vorgehen der Regierung eine Verletzung zumindest möglich erscheint, denn ansonsten wäre die Sache offensichtlich unzulässig.


    Dazu sind diese - in vielen Medien zitierten - Worte gefasst worden. Über das Vorgehen der Regierung bzw. der Regierungsparteien wird aber mit keiner Silbe etwas gesagt. Im Ergebnis stellt das BVerfG lediglich fest, dass eine Verletzung der Rechte möglich ist, also nicht völlig abwegig ist und somit eine Antragsbefugnis besteht.


    Die Medien machen wiederum aus dieser Passage, dass das BVerfG das Vorgehen der Bundesregierung für rechtswidrig erklärt. Dabei stellt es mit seinen Ausführungen einzig einen Prüfungsrahmen fest, bei dem im Ergebnis die Möglichkeit besteht, dass er verletzt sein könnte. Nicht mehr und nicht weniger.


    Zitat

    aa) Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG garantiert den Status der Gleichheit der Abgeordneten in einem formellen und umfassenden Sinn. Danach sind alle Abgeordneten berufen, gleichermaßen an der parlamentarischen Willensbildung mitzuwirken. Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten. Dies setzt eine hinreichende Information über den Beratungsgegenstand voraus. Die Abgeordneten müssen dabei Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können. Welche Bindungen sich aus dem Grundsatz der gleichberechtigten Teilhabe der Abgeordneten an der parlamentarischen Willensbildung für die Ausgestaltung von Gesetzgebungsverfahren ergeben, hat der Senat bisher nicht entschieden. Zwar ist es der Parlamentsmehrheit (Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG) grundsätzlich vorbehalten, die Prioritäten und Abläufe bei der Bearbeitung von Gesetzgebungsverfahren zu bestimmen. Auch wenn ihr dabei ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht, spricht einiges dafür, dass die Verfahrensautonomie die Parlamentsmehrheit nicht von der Beachtung des durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG garantierten Status der Gleichheit der Abgeordneten entbindet und das Abgeordnetenrecht verletzt wird, wenn es bei der Gestaltung von Gesetzgebungsverfahren ohne sachlichen Grund gänzlich oder in substantiellem Umfang missachtet wird.


    bb) Hieran gemessen ist der Antrag auf Feststellung einer Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG nicht offensichtlich unbegründet. Der Ausgang des Hauptsacheverfahrens erscheint offen. Aufgrund der besonderen Umstände bei der Durchführung des streitgegenständlichen Gesetzgebungsverfahrens bedarf die Frage, ob die Wahrnehmung der Verfahrensautonomie der Parlamentsmehrheit vorliegend in ausreichendem Umfang den verfassungsrechtlich garantierten Beteiligungsrechten des Antragstellers Rechnung getragen hat, eingehender Prüfung.



    Interessanterweise hat der Antragsgegner, also die Regierung bzw. die Regierungsparteien, sogar eine inhaltliche Prüfung verlangt im Eilverfahren. Dies wurde vom BVerfG aber AUSDRÜCKLICH abgelehnt und darauf verwiesen, dass nur eine Rechtsfolgenabwägung erfolgen kann.

    Zitat

    2. Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ist vorliegend für eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache kein Raum.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Ich sehe schon wieder die Schlagzeilen: "Regierung zwingt Eigentümer ihre Wohnung zu verkaufen."

    So sind die linksgrünversifften Ideologen. Zwingen die Leute, kalt zu duschen, vegan zu essen, abzutreiben und Hasch oder Gras zu rauchen. Jetzt sollen sie auch noch ihre Wohnungen verkaufen.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Unabhängig davon, frage ich mich, warum man glaubt, dass ein 75 jähriger die Belastung stemmen kann, aber ein 80 Jähriger natürlich nicht.

    Nochmal, diese Klausel von wegen Ü80 ist doch raus.


    https://www.tagesschau.de/inla…setz-80-jaehrige-100.html

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Unabhängig davon, frage ich mich, warum man glaubt, dass ein 75 jähriger die Belastung stemmen kann, aber ein 80 Jähriger natürlich nicht.

    Nochmal, diese Klausel von wegen Ü80 ist doch raus.


    https://www.tagesschau.de/inla…setz-80-jaehrige-100.html

    Genau, und der finanzielle Aspekt findet mWn in den Förderungen statt.

    Also mit dem nachjustierten Entwurf müsste auch 100563 schon deutliche eher seinen Frieden machen können.

    Mich würde mal der Vergleich zum dänischen Gesetzt interessieren. Was haben die - bereits 11 Jahre vor uns - anders gemacht, damit deren Volk trotz des Heizungsgesetzes überleben konnte?

  • Mich würde mal der Vergleich zum dänischen Gesetzt interessieren. Was haben die - bereits 11 Jahre vor uns - anders gemacht, damit deren Volk trotz des Heizungsgesetzes überleben konnte?

    Dazu würde mich interessieren, ob es eine Synopse der dort durchgeführten und hier geplanten Massnahmen gibt.

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844