Welchen Verein soll sie befragen? Etwa Fortuna? Was hat der Verein - außer in den Augen des DFB - mit Zuschauern zu tun, die sich in Braunschweig strafrechtlich betätigt haben? Ist er nach den Regeln deutscher Rechtsprechung in irgendeiner Form dafür verantwortlich?
Kann natürlich nicht so stehen bleiben. Auch ich gehe davon aus, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass man in Düsseldorf die Leute kennt.
Es geht nicht um eine Verantwortlichkeit des Vereins, sondern um die Ermittlung der Identität einer Person. Wenn die Person schon dem Düsseldorf Umfeld zugeordnet wird, dann liegt es nahe, den Verein - im speziellen den Fanbeauftragten - aber auch den SCD zu fragen, ob die Person bekannt ist. Das hätte schon vor 6 Monaten erfolgen können und wenn das nicht zum Ergebnis geführt hätte, wäre die Öffentlichkeitsfahndung möglicherweise nicht zu beanstanden gewesen.