Fußballerische "Begleiterscheinungen"

  • Wie kann man denn ein Stadionverbot verhängen, wenn die "Tat" überhaupt nicht im Stadion begangen worden ist ???


    Lächerlich !!!


    würdest du es bei Bengalo zündeln im Stadion in Ordnung finden?


    darum geht es doch hier überhaupt nicht !


    Er hat eine Bengale in der Altstadt abgefackelt und bekommt dafür Stadionverbot - alles andere interessiert nicht.


    Meine persönliche Meinung in Bezug auf Pyro hat hier ebenfalls nichts zu suchen...

    Alles aus Liebe - Fortuna Düsseldorf

  • Straflager Russland

    "Die Stehplätze gehören abgeschafft, die Zäune erhöht, und bei jeder Ausschreitung sollten für den Verein 100 000 Euro fällig werden."
    "Bitte, Pfefferspray ist immer noch milder als der Schlagstock! Es tut kurz weh, die Augen tränen, das wars. "
    Im Namen der Toleranz sollten wir das Recht beanspruchen, die Intoleranz nicht zu tolerieren!
    Wahnsinnige explodieren nicht wenn sie vom Sonnenlicht getroffen werden, ganz egal wie wahnsinnig sie sind.

  • 2 Stunden mit "Portobello" in einen Raum gesperrt werden ohne die Möglichkeit ihn am Ausfluss seiner Ergüsse zu hindern.


    HOSTEL IV? 8|

    "Die Stehplätze gehören abgeschafft, die Zäune erhöht, und bei jeder Ausschreitung sollten für den Verein 100 000 Euro fällig werden."
    "Bitte, Pfefferspray ist immer noch milder als der Schlagstock! Es tut kurz weh, die Augen tränen, das wars. "
    Im Namen der Toleranz sollten wir das Recht beanspruchen, die Intoleranz nicht zu tolerieren!
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  • Ist das denn eine Strafe vom Gericht? Oder nur eine Entscheidung von Fortuna, die mit dem Hausrecht begründet ist. Vielleicht hat der Journalist ja was durcheinander gebracht und vermischt.


    Wenn es eine Strafe vom Gericht ist, müsste man wissen, was der Täter in der Hauptverhandlung gesagt hat. Wenn er angegeben hat, z. B. um einer höheren Bewährungsstrafe oder höheren Geldstrafe zu entgehen, dass er fanatisiert vom vorherigen Fußballspiel war, und er deshalb sämtliche Sicherheitsregeln missachtet hat, dann macht so ein Urteil ja durchaus Sinn. Denn dann hat das Gericht das strafmildernd für die eigentliche Strafe (nur 3 Monate Bewährungsstrafe, und nur 500€ Geldstrafe) gewertet, aber die logische Konsequenz gezogen. Wie gesagt, es kommt auf die Darstellung und Begründung des Täters an, ob so was Sinn macht oder nicht.

  • :thumbup: Ein bumsdummes Urteil, um es mal im Kerner Jargon zu sagen - die Urteilsbegründung und die Namen der "Rechtsprecher" bitte

  • Das mit dem Stadionverbot ist natürlich kaum nachvollziehbar, da das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Es wundert mich trotzdem, daß das (vergleichsweise läppische) eine Jahr hier für so eine Aufregung sorgt. Der Junge hat drei Monate auf Bewährung bekommen und ist damit vorbestraft, das wäre - zumindest für mich - der viel schmerzhaftere Teil der Strafe. Und das für einen Bengalo in freier Wildbahn ... oder sind außer mir hier alle schon vorbestraft, so daß eine Bewährungsstrafe hier niemanden mehr schockt ... ?( :D

    Just my 95 cents,
    Peter


    "Die Stadt Düsseldorf ist sehr schön, und wenn man in der Ferne an sie denkt, und zufällig dort geboren ist, wird einem wunderlich zu Muthe. Ich bin dort geboren und es ist mir, als müsste ich gleich nach Hause gehn." (Heinrich Heine, 1827)

  • Es ist in Deutschland Richtern durchaus erlaubt, auch Strafen zu verhängen, welche nicht ganz unmittelbar mit der Tat in zusammenhang stehen. So kann dir beispielsweise für Körperverletzung der Führerschein entzogen werden. Warum sollte nicht auch ein Stadionverbot Teil einer Strafe sein? Oder Opernverbot?

    Höflichkeit ist für Versager!


    Vernunft ein lahmer Ersatz für Selbstvertrauen!


    Keine Tatsache oder Wahrheit wird je meine Meinung ändern!


    (Paul Erickson)

  • Das mit dem Stadionverbot ist natürlich kaum nachvollziehbar, da das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Es wundert mich trotzdem, daß das (vergleichsweise läppische) eine Jahr hier für so eine Aufregung sorgt. Der Junge hat drei Monate auf Bewährung bekommen und ist damit vorbestraft, das wäre - zumindest für mich - der viel schmerzhaftere Teil der Strafe. Und das für einen Bengalo in freier Wildbahn ... oder sind außer mir hier alle schon vorbestraft, so daß eine Bewährungsstrafe hier niemanden mehr schockt ... ?( :D

    Darum geht es ja nicht, natürlich ist die Vorbestrafung das größere Problem für ihn. Das es für Pyrogebrauch im Stadion ein Stadionverbot gibt ist ja jedem bekannt und ein Risiko, das jeder trägt der im Stadion zündelt und somit gegen die Hausordnung verstößt. Und wer viele km vom Stadion weg zündelt muss sich nicht wundern wenn gegen ihn ermittelt wird, ist ja nunmal verboten. Aber was hat das mit dem Stadion zu tun ?

  • Das mit dem Stadionverbot ist natürlich kaum nachvollziehbar, da das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Es wundert mich trotzdem, daß das (vergleichsweise läppische) eine Jahr hier für so eine Aufregung sorgt. Der Junge hat drei Monate auf Bewährung bekommen und ist damit vorbestraft, das wäre - zumindest für mich - der viel schmerzhaftere Teil der Strafe. Und das für einen Bengalo in freier Wildbahn ... oder sind außer mir hier alle schon vorbestraft, so daß eine Bewährungsstrafe hier niemanden mehr schockt ... ?( :D

    Darum geht es ja nicht, natürlich ist die Vorbestrafung das größere Problem für ihn. Das es für Pyrogebrauch im Stadion ein Stadionverbot gibt ist ja jedem bekannt und ein Risiko, das jeder trägt der im Stadion zündelt und somit gegen die Hausordnung verstößt. Und wer viele km vom Stadion weg zündelt muss sich nicht wundern wenn gegen ihn ermittelt wird, ist ja nunmal verboten. Aber was hat das mit dem Stadion zu tun ?

    Nun, inzwischen ist ja in der Presse zu lesen, dass der Täter bei Gericht angegeben hat vorher das Fußballspiel besucht zu haben. Und das Fußball-Ereignis war auch für ihn der Anlass das Bengalo zu zünden. Hätte er gesagt, er wäre vorher rudern gewesen und nur zum Bengalobrennen in die Altstadt gekommen, hätte es vermutlich kein Stadionverbot gegeben. Aber ne höhere Strafe. Es geht immerhin um versuchte gefährliche Körperverletzung.

  • Darum geht es ja nicht, natürlich ist die Vorbestrafung das größere Problem für ihn. Das es für Pyrogebrauch im Stadion ein Stadionverbot gibt ist ja jedem bekannt und ein Risiko, das jeder trägt der im Stadion zündelt und somit gegen die Hausordnung verstößt. Und wer viele km vom Stadion weg zündelt muss sich nicht wundern wenn gegen ihn ermittelt wird, ist ja nunmal verboten. Aber was hat das mit dem Stadion zu tun ?

    Nun, inzwischen ist ja in der Presse zu lesen, dass der Täter bei Gericht angegeben hat vorher das Fußballspiel besucht zu haben. Und das Fußball-Ereignis war auch für ihn der Anlass das Bengalo zu zünden. Hätte er gesagt, er wäre vorher rudern gewesen und nur zum Bengalobrennen in die Altstadt gekommen, hätte es vermutlich kein Stadionverbot gegeben. Aber ne höhere Strafe. Es geht immerhin um versuchte gefährliche Körperverletzung.

    8| ?( Häh ?!? Da steht doch im Text "der Mann hielt ein Bengalo in die Luft", was hat das denn mit "versuchter Körperverletzung" zu tun ? Denke dafür müsste er es schon auf jemanden geschmissen haben.

  • Ich bin weder pro noch contra Pyro weil es mich einfach nicht besonders interessiert. Aber Vorbestraft sein wegen einer angezündeten Fackel? Vermutlich haben doch alle drumherum gesehen daß er eine Fackel anzündet und etwas Platz gemacht, wie es doch wohl im Stadion auch gemacht wird. Ohne mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen ist dieses Urteil nach den Meldungen auf den Webseiten für mich ein unfassbares Fehlurteil. Vorbestraft weil man im Überschwang der Gefühle ne Fackel anzündet und es ist nichts passiert... Der Richter hat anscheinend etwas viel Kerner geschaut.

  • Nun, inzwischen ist ja in der Presse zu lesen, dass der Täter bei Gericht angegeben hat vorher das Fußballspiel besucht zu haben. Und das Fußball-Ereignis war auch für ihn der Anlass das Bengalo zu zünden. Hätte er gesagt, er wäre vorher rudern gewesen und nur zum Bengalobrennen in die Altstadt gekommen, hätte es vermutlich kein Stadionverbot gegeben. Aber ne höhere Strafe. Es geht immerhin um versuchte gefährliche Körperverletzung.

    8| ?( Häh ?!? Da steht doch im Text "der Mann hielt ein Bengalo in die Luft", was hat das denn mit "versuchter Körperverletzung" zu tun ? Denke dafür müsste er es schon auf jemanden geschmissen haben.


    Ich zitiere aus der RP: "In angetrunkenem Zustand hatte er dort gegen ein Uhr inmitten einer dichten Menschenmenge eine Handfackel gezündet und «damit billigend in Kauf genommen, dass andere verletzt werden», sagte der Richter.

  • 8| ?( Häh ?!? Da steht doch im Text "der Mann hielt ein Bengalo in die Luft", was hat das denn mit "versuchter Körperverletzung" zu tun ? Denke dafür müsste er es schon auf jemanden geschmissen haben.

    nein. das hochhalten eines bengalos in einer menschenmenge reicht für die anklage "versuchte gefährliche körperverletzung". normalerweise wird das verfahren gegen zahlung einer geldbuße (siehe antrag staatsanwaltschaft) eingestellt. in diesem fall wollte der richter aber wohl härte zeigen.