News & Allgemeine Themen Amateurligen

  • Ob die jungen Kerle jetzt von Bayern oder einem anderen Verein kommen, egal.
    Jeder der Kinder in dem Alter hat weiß, wie wichtig und (heutzutage) schwer ein Entwicklungsprozess in dem Alter ist.
    Mal gegen die Pumpe laufen, schön und gut, dass was Raeder passiert ist, kann jedoch ein ganzes Leben beeinflussen.
    Das man sich nach Außen cool gibt, wird doch in der heutigen Zeit verlangt, Schwäche darf man nicht zeigen.
    Deshalb finde ich Schadenfreude hier absolut nicht angebracht.

  • In kürze wird ja der Spielplan der Regionalliga West veröffentlicht, Mal gespannt wogegen unsere Zwoote zuerst antreten muss.
    Hat vielleicht hier jemand Lust die Spiele mitzutippen?
    Dann schaut doch mal hier rein und bei Interesse einfach anmelden.

  • Da ist er endlich, der Spielplan der Regionalliga West. Und gleich gibt es das Derby der Rheinischen Rivalen. Unsere Zwoote empfängt die Geißböcke.
    Ist doch ein heißer Auftakt, oder?


    Ach ja, wer Lust hat die Begegnungen mitzuppen, ist hier genau richtig:


    Also, wer sich mit anderen Tippern messen möchte, der ist herzlich eingeladen.

  • Ab 1. Januar gilt nun der Mindestlohn. Und der gilt auch im Fußball. So müssen die kleinen Vereine in den unteren Ligen den Lizenzspielern auch den Mindestlohn zahlen.
    Viele Vereine zahlen ihren Spielern 250 € monatlich, wie zum Beispiel Rot-Weiß Oberhausen den Kickern der U23. Mit Training, Besprechungen, Spielen und den Auswärtsfahrten kommen die Spieler aber auf viel zu viele Stunden.
    So hat z.B. RWO den Verband um Hilfe gebeten, eine Sonderregelung zu schaffen, da sie nicht mehr bezahlen können.


    Quelle: Gestern ein Bericht auf WDR2


    Sollte dem so sein, wird auf die Vereine in den unteren Ligen ein ganz großes Problem zu kommen. In dem Bericht wurde noch erwähnt, dass sich der Verband Niederrhein und auch der DFB mit diesem Thema überhaupt noch nicht auseinander gesetzt haben.
    Das gilt natürlich auch für alle anderen Sportarten.

    Das Hirn ist keine Seife. Es wird nicht weniger, wenn man es benutzt.

    Eines Camper größter Fluch, schlechtes Wetter und Besuch.

    Corona-Krise: Millionen werden Pleite gehen, eine Handvoll macht sich die Taschen voll.

  • Einfach Traurig, wie nun noch mehr Vereine dann den Bach runter gehen. Geld regiert den Sport. Sonst nix.

    Wenn du lange genug am Fluss sitzt, wirst du irgendwann die Leiche deines Feindes vorbei schwimmen sehen.

  • das mit dem mindestlohn kann ich in dem fall nicht ganz nachvollziehen.
    die 250 euro sind doch mehr ne aufwandsentschädigung denn ein richtiger lohn.
    wie sollte man die stunden hier auch bemessen?
    im training erbringen die spieler ja keine leistung für den verein.
    insofern können streng genommen ja nur die 90 minuten im spiel berechnet werden. und da ist der mindestlohn sicher kein problem.
    haben die spieler im amateurfussball denn bislang einen stundenlohn erhalten???
    eine pauschale summe von 250 euro spricht doch mehr für eine aufwandsentschädigung.
    also mir erschliesst sich dieses problem nicht ...

  • "Ehrenamtlich Tätige" sind vom Mindestlohngesetz tatsächlich ausdrücklich ausgenommen. Ist halt eine ziemliche Grauzone wo das für einen Spieler in dem Geschäft tatsächlich noch ein "Ehrenamt" ist - und wo ein vollwertiger Beruf in dem ein Spieler den Minilohn in Kauf nimmt in der Hoffnung bald eine Profikarriere zu machen...

    Nun guck ihn dir an, hat auch nicht mehr Hirn als ein Spatz Fleisch an der Kniescheibe

  • Es dreht sich hierum wohl ausschließlich um "Vertragsspieler".
    "Ehrenamtliche" zahlen ja auch dem Mitgliedsbeitrag um in einem bestimmten Verein zu spielen.


    Und es werden ja auch alle Zeiten als Arbeitszeit berechnet, die der Spieler für den Verein tätig ist. Dazu gehören neben den Spielen auch das Training, die Besprechungen und vorallem die Anreise zu den Auswärtsspielen. Da hat man aber ganz schnell die 29 Stunden zusammen.

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  • daher noch mal die frage:
    diese spieler wurden bislang nach arbeitsstunden bezahlt?
    also wenn die mal ein training verpassen gibt's weniger?
    kenn ich aus dem amateursport anders ...




    Was hat das damit zu tun, ob die Spieler bisher nach Arbeitsstunden bezahlt wurden ?


    Wenn, wie im Radio als Beispiel genannt, RWO den "Vertragsspielern der U23 250 € gezahlt hat, dürfen die nur 29 Stunden "arbeiten".


    Was aber passiert dann ? Mehr zahlen ? ( Können die nach eigenen Angaben nicht ). Weniger trainieren ? ( Dann gehen aber eine Menge Talente verloren. Denn gerade die kleinen Vereine bilden die Kinder und Jugendlichen doch mit den ersten Grundlagen aus. ) Den Spieler im Spiel auswechseln ? Geht nicht, da er ja auf der Bank sitzt und somit die Arbeitszeit weiterläuft. Oder soll der Spieler nach der Auswechslung sofort das Stadion verlassen und nach Hause fahren ? Oder den Spieler zu Auswärtsfahrten gar nicht erst mitnehmen ? Denn auch die Fahrt zu den Auswärtsspielen zählt als Arbeitszeit.


    So oder so. Wenn das Gesetz so zur Anwendung kommt und es für die Vereine keine Sonderegelung gibt, sehe ich große Probleme auf den gesammten Sport zukommen.

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  • ich sag ja nicht, dass der deutschen bürokratie nicht jeder blödsinn zuzutrauen ist.
    dieser erschliesst sich mir nun mal nicht.


    mindestlohn von Euro 8,50 / h heisst zunächst einmal, dass im angestelltenverhältnis mindestens Euro 8,50 pro arbeitsstunde bezahlt werden muss. in diesem fall wurden aber bislang gar keine arbeitstunden berechnet. oder wie hoch war der stundenlohn bislang?


    es wurde bislang eine aufwandsentschädigung gezahlt, unabhängig von den erbrachten arbeitsstunden. warum sollte das mit mindestlohn nicht mehr möglich sein? und wenn man diese 250 Euro nun tatsächlich auf die erbrachten arbeitsstunden runter rechnen muss, so kann man zumindestens die fahrten zur "arbeitsstelle" abziehen, diese zählen in der regel nicht zu den arbeitsstunden. fraglich wäre für mich immer noch training zu arbeitsstunden zu rechnen. in diesem erbringt der angestellte ja keine leistung für den arbeitgeber.


    und was wäre letztlich die konsequenz: maximal 7 stunden training in der woche?
    oder nicht eher, dass die amateuervereine den spielern dann gar nichts mehr zahlen. große alternativen dürften die spieler dann ja nicht mehr haben. die profiklubs können ja auch nicht unbegrenzt jugendspieler "einstellen"


    also ich sehe durch den mindestlohn immer noch keine wirklichen probleme für den amateurfussball.
    zumal selbst in unteren ligen die guten spieler heute schon deutlich mehr als 250 euro erhalten ...

  • Grundsätzlich halte ich es schon für richtig, dass auch Amateurvereine unter die Regeln zum Mindestlohn fallen.


    Entscheidend ist für mich wirklich, ob wir hier von Hobbysport/Ehrenamt oder von Sport unter Profibedingungen reden.


    Wenn - wie bei vielen Vereinen der 3 Liga und bei einigen Vereinen in der 4 Liga und, dass sollten wir nicht vergessen, im Frauenfußball- de facto ein professioneller Trainings- und Spielbetrieb stattfindet (mehrfach Trainig pro Tag, ständige oder weitgehende Verpflichtung, für den Verein verfügbar zu sein), sodass die Spieler aufgrund ihrer sportlichen Verpflichtungen in der Regel keine Möglichkeit mehr haben, einen anderen (Haupt-)Beruf auszuüben und ihren Lebensunterhalt anderweitig zu verdienen, dann muss auch der Mindestlohn greifen, egal ob da Amateurvertrag, Amateurliga oder Aufwandsentschädigung in den Verträgen steht.


    Wenn Vereine das nicht zahlen können (oder wollen), muss man sich als DFB Gedanken über die an Spiel- und Trainingsanforderungen machen (Absenkung des Niveaus) oder aber, wenn man das aus Gründen der Nachwuchsförderung nicht will, müssen die Profivereine aus Liga 1 und 2 etwas mehr vom Kuchen abgeben und die Transfers in Liga 3 und 4 (wo ja auch zahlreiche Anzahl von U23-Teams auflaufen) erhöhen.


    Das auf dem Rücken der Spieler auszutragen ist nicht in Ordnung!




  • In dem Artikel steht u.a. auch folgender Satz :
    "Doch noch immer weiß niemand, ob die Anfahrt zum Auswärtsspiel oder das Duschen nach dem Training als Arbeitszeit gilt"


    Das Duschen gilt sicher nicht als Arbeitszeit. Aber die Fahrt zum Auswärtsspiel. Ich nehme mal ein Beispiel aus den Sozialvorschriften für LKW-Fahrer. Dort wird die Zeit, die ein Fahrer braucht um vom Arbeitsplatz zum LKW zu gelangen, ( Einige Spediteure geben ihren Fahrern am Wochenende z.B. Leihwagen und lassen den LKW in einer anderen Niederlassung stehen), als "Bereitschaftszeit". Und diese Bereitschaftszeit gilt als Arbeitszeit lt. dem Arbeitszeitengesetz.
    Somit müsste die Fahrtzeit vom Vereinsheim zum Auswärtsspiel als Bereitschaftszeit bzw. als Arbeitszeit gelten.

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