Was macht eigentlich ... ?

  • Irgendwie beschleicht mich seit langer Zeit ein seltsames Gefühl bei dem Metzelder-Fall. Er sagt »Ich habe auf frei zugänglichen Internetseiten inkriminierte Bilder besorgt, Screenshots gemacht. Ich habe im Chat Extremfantasien ausgetauscht«. Warum stellt niemand die Frage, wer die "inkriminierte(n) Bilder" ins Netz gestellt hat? Gab es Ermittlungen und zu welchem Ergebnis haben diese geführt? Wurden die Chat-Partner, mit denen Metzelder Extremfantasien ausgetauscht hat, ermittelt? Der Fall Bergisch Gladbach und die Zerschlagung eines Kinderporno-Rings inklusive entsprechender Chat-Gruppen fällt genau in die Zeit zwischen Aufnahme der Ermittlungen der Staatanwaltschaft Hamburg im August 2019 und dem heutigen Urteil. Ich möchte nichts hineinphantasieren, aber das Urteil finde ich erstaunlich milde und überraschend schnell gefällt. Aber nichts Genaues weiß man nicht ...


    Letztlich fehlten wohl die Beweise, dass Metzelder auch proaktiv an der Entstehung der Bilder/Filme beteiligt oder mit den Tätern im direkten Austausch war. So kann das Gericht ihn zwar für den Konsum verurteilen, aber wenn er bis dato nicht vorbestraft war gibt unsere Justiz in so einem Fall nicht mehr her, als die ausgesprochene Bewährungsstrafe.

  • Stimmt nicht. Nur Degowski und zwar aus gesundheitlichen Gründen. Zudem hat Rösner Sicherungsverwahrung.


    Und nach 30 Jahren finde ich das ok wenn man bedenkt dass lebenslänglich ohne Sicherungsverwahrung 15 sind.

    Auch das ist irgendwo eine Verlässlichkeit auf die Justiz.

    Ob man das ausreichend empfindet oder nicht ist eine gesellschaftliche Frage wie so viele. Im Namen des Volkes.

  • das sieht unser Bundesverfassungsgericht zum Glück anders und hat deine Forderung - wie sie auch von der NPD geteilt wird/wurde - sogar als verfassungsfeindlich eingestuft.


    und auch das hier stimmt nicht:

    Und nach 30 Jahren finde ich das ok wenn man bedenkt dass lebenslänglich ohne Sicherungsverwahrung 15 sind.

    lebenslänglich ist lebenslänglich und es besteht kein Anrecht darauf nach 15 Jahren rauszukommen. Ist erstmal so. Nach 15 Jahren besteht unter Umständen die frühestmögliche Möglichkeit der Entlassung auf Bewährung aus den oben vom BVerfG genannten Gründen.


    Tatsächlich sitzen diejenigen, die aus einer lebenslänglichen Haft entlassen werden, im Durchschnitt knapp 20 Jahre. Betrachtet man auch noch die Verbüßungszeit derjenigen, die nicht früher rauskommen, geht insgesamt die durchschnittliche Verbüßungszeit der lebenslänglichen Freiheitsstrafe sogar über die 20 Jahre.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Da war ich falsch informiert. Danke sehr fürs Aufschlauen:thumbup:


    Dennoch sind die 30 Jahre bei einem kranken Menschen jetzt nicht aussergewöhnlich?

    Bei Menschen die so lange einsitzen wurde in aller Regel die besondere schwere der Schuld festgestellt, die bis dato einer vorzeitigen Entlassung im Wege gestanden hat. Bei jeder Entlassung muss die Strafvollstreckungskammer einzeln prüfen ob die Anforderungen einer vorzeitigen Entlassung erfüllt sind und bei der Feststellung der besonderen schwere der Schuld sind die Anforderungen zur vorzeitigen Freilassung nochmal deutlich höher. Dazu gehört auch eine Sozialprognose, die, wenn sie negativ ausfällt, eine vorzeitige Entlassung erheblich erschwert.


    Zur besonderen Schwere der Schuld



    Hans-Georg Neumann sitzt seit 1962 ein und im März 2021 wurde infolge einer Beschwerde, nachdem sein antrag zunächst wieder mal abgelehnt wurde, jetzt seine Entlassung zur Bewährung angeordnet.

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  • Das ging direkt vorher per PN in die Verlängerung und ist geklärt. Kein Grund zu Aufregung.

  • Sehe ich auch so. Ich würde in allen obigen. Beispielen eine lebenslängliche Strafe verhängen, ohne Wenn und Aber. Dass die Gangster von Gladbeck inzwischen auch wieder auf freiem Fuß sind, ist auch so ein juristischer Witz, nebenbei bemerkt

    das sieht unser Bundesverfassungsgericht zum Glück anders und hat deine Forderung - wie sie auch von der NPD geteilt wird/wurde - sogar als verfassungsfeindlich eingestuft.

    Demnächst wird es verfassungsfeindlich sein, nicht korrekt zu gendern. Aber mal ernsthaft: Was hat das mit Verfassungsfeindlichkeit zu tun, wenn man gewisse Praktiken der Rechtsprechung in Frage stellt, die es offenbar immer weniger hinbekommt, einen adäquaten Ausgleich zwischen Strafen und dem Leiden der Opfer zu schaffen. Das ist lächerlich. Nebenbei: Die NPD kann mich mal, aber nur, weil diese Clowns das auch fordern, muss es nicht zwingend falsch sein.
    Opfer und Gesellschaft haben das Recht, vor diesen Elementen geschützt zu werden. Und ja, es geht natürlich auch um Verhältnismäßigkeit. Im Falle von Metzelder hätte ich eine zweijährige Haftstrafe (dann auch ohne Bewährung) begrüßt. Außerdem hätte er von mir eine mehr als empfindliche Geldstrafe erhalten, die einschlägigen Organisationen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kindern zugute käme. Mir fehlt bei dem ganzen Urteil einfach auch die Komponente der "Wiedergutmachung". Die Bewährungsstrafe ist ja förmlich schon einem Freispruch näher als einer eigentlichen Strafe. Das Argument, dass er aufgrund seiner Bekanntheit jetzt völlig "unten durch" sei, kann hier m. E. nicht mildernd wirken. Diese Folge hat er sich selbst zuzuschreiben.

    "Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, daß eine Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist."

    Stanislaw Jerzy Lec, polnischer Satiriker

  • Beitrag von Fortunist ()

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  • Weil Metzelder als Ersttäter nicht einfährt kriegt omi nen Freifahrtschein und darf als penetrante und uneinsichtige Wiederholungstäterin im Supermarkt immer wieder Sachen mitgehen lassen, statt zur Tafel zu gehen.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

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  • Weil Metzelder als Ersttäter nicht einfährt kriegt omi nen Freifahrtschein und darf als penetrante und uneinsichtige Wiederholungstäterin im Supermarkt immer wieder Sachen mitgehen lassen, statt zur Tafel zu gehen.

    Unabhängig von Metzelder und seiner Witzstrafe, eine 84-jährige Oma einzubuchten ist schon ein starkes Stück.

    Vor allem, wo in Deutschland Jugendliche Schläger und Intensivtäter immer wieder laufen gelassen werden. Da sollte man mal lieber härter sein, anstatt bei den Ärmsten anzufangen.

    EINMAL FORTUNA - IMMER FORTUNA !!!!!!



    --,)s

  • Im Knast bekommt Sie wenigstens was zu Futtern --;)ir

    "Die Stehplätze gehören abgeschafft, die Zäune erhöht, und bei jeder Ausschreitung sollten für den Verein 100 000 Euro fällig werden."
    "Bitte, Pfefferspray ist immer noch milder als der Schlagstock! Es tut kurz weh, die Augen tränen, das wars. "
    Im Namen der Toleranz sollten wir das Recht beanspruchen, die Intoleranz nicht zu tolerieren!
    Wahnsinnige explodieren nicht wenn sie vom Sonnenlicht getroffen werden, ganz egal wie wahnsinnig sie sind.

  • Unabhängig von Metzelder und seiner Witzstrafe, eine 84-jährige Oma einzubuchten ist schon ein starkes Stück.

    Wie willst du sie sonst bestrafen?


    Geldstrafe geht nicht, weil sie kein Einkommen hat bzw. so wenig hat, dass sie sich ja gerade - laut eigener Auskunft - selbst dazu genötigt sieht zu stehlen.


    Was bleibt also übrig? Der Gesetzgeber will kurze Freiheitsstrafe soweit es möglich ist vermeiden, da mit einer Freiheitsstrafe auch so viele negative Begleiterscheinungen behaftet sind. Was bleibt aber anderes übrig? Eine Geldstrafe würde mangels Einbringbarkeit ohnehin zur Ersatzfreiheitsstrafe führen, eine Freiheitsstrafe auf Bewährung hat sie ebenfalls nicht davon abgehalten, weiterhin zu stehlen. was bleibt als nächstes übrig - Die Ausnahme einer kurzen Freiheitsstrafe, in der Hoffnung, das Omi in Zukunft nichts mehr mitgehen lässt.


    Wir können aber natürlich auch ab einem gewissen Alter einen Freifahrtschein erteilen. Nehmt euch was ihr braucht.


    Und was die jugendlichen Intensivtäter angeht, die alle in Scharen von unserem unverantwortlichen Justizsystem freigelassen werden: Auch hier ist JEDES MAL der Einzelfall zu betrachten. Es gibt nicht "die jugendlichen Intensivtäter" - genauso wie es nicht die Rentner gibt, bei denen unser Justizsystem Härte zeigt. Das gilt genauso für Omi. Hätte sie das erste mal Sahnesteif mitgehen lassen, hätte sie mutmaßlich nicht mal ne Strafe bekommen. Solche Bagatelldelikte werden nämlich in aller Regel zum Leidwesen vieler Supermarktbetreiber eingestellt. Dass Omi eine kurze Freiheitsstrafe ohne Bewährung bekommen hat, zeigt vielmehr dass sie mit den Leuten beim Gericht inzwischen schon per "du" ist.


    Gewisserweise ist Omi folglich auch eine penetrante Intensivtäterin.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Das was an "geringen" Lebensmitteln u.ä. jährlich aus den Supermärkten verschwindet richtet einen Millionenschaden an den wir alle bezahlen, so ähnlich wie bei der Steuerhinterziehung auch im kleinen Stil. Kavaliersdelikte? Meiner Meinung nach nicht.

    Das man über so manches Strafmaß den Kopf schütteln kann, will ich hier aber auch nicht bestreiten.

  • Wie wär's denn, wenn die alte Intensivtäterin ne Haftstrafe auf Bewährung bekommt? Danach halt drei Monate einfahren, falls...


    Metzelder gehört eingesperrt und nicht "freigesprochen". Für mich ist 10 Monate auf Bewährung an Bestrafung in Sachen Kinderpornografie ein schlechter Scherz. Da kannste mit noch sovielen Gesetztes-Texten kommen. Das ist ein Stück Scheiße. Würde mich interessieren, was die Betroffenen (Opfer und Eltern) zu solch einem Urteil meinen.


    Weil er sich ja für Kinderprojekte engagiert hat und als Promi kein Bein mehr auf die Erde bekommt (kann nicht mehr Trainer werden. Mir kommen die Tränen...), ist er schon genug bestraft. Was ist denn das Bitteschön für eine Begründung gewesen, das es zu solch einem Urteil kam? Ich hoffe, das gegen das Urteil von Klägerseite Revision eingelegt wird. Der gehört wenigstens für 2 Jahre eingesperrt. 2 Jahre Hölle wünsche ich dem. Jeder Tag eine Qual, jeden Tag Ängste haben, das ihm was passieren könnte.


    Die Ängste der Kinder NACH einem Missbrauch möchte ich mir nicht vorstellen. Aber Opfer vor Täterschutz ist ja hier so eine Sache. Da könnt ich Kotzen...


    Wie oft denke ich an Gladbeck und frage mich, warum die 2 jungen Menschen sterben mussten, obwohl es genügend Möglichkeiten gab, diese 2 Kriminellen durch gezielte Schüsse niederzustrecken. Der Abschaum wäre weg gewesen und hätte uns Steuerzahler keinen Pfennig mehr gekostet.


    Gut für Deutschland bzw Schwerverbrecher, das ich kein Richter bin. Milde Strafen gäbe es in solchen Fällen definitiv nicht...