Die Helden mit der Pfeife

  • Ich meine mich zu erinnern, dass gestern im Sport-Studio zur Zwangspensionierung von Graefe auch gesagt wurde, dass in der CL 50jährige Schiris pfeifen.... passt alles irgendwie nicht...

    PS: hat uns Graefe damals nicht das vermeintliche 3:3 gegen Augsburg weggepfiffen ?

    In der Premier Leaque sind die beiden besten Schiris wohl 50 und 52 und so lange sie dann noch körperlich mithalten können, halte ich grade bei Schiedsrichtern die Erfahrung für mehr als wichtig, von daher weg mit dieser Regelung, weil völlig antiquiert. Ich bin mir sicher, dass heute jeder Profischiri mit 50 10x fitter ist, als es damals ein Ahlenfelder war.

  • ist diese altersgrenze denn rechtlich überhaupt haltbar? Stichwort altersdiskriminierung ...


    Natürlich kann man objektive faktoren festlegen, wie etwa fitnesswerte und augentest. Aber ein limit nur aufgrund des alters halte ich für problematisch.

    Ich weiß, dass es in anderen berufen (z.b. piloten?) auch altersgrenzen gibt. Wenn ich das richtig verstehe, sind das aber mehr oder weniger von der gewerkschaft erstrittene ruhestandsregelungen und bei guter körperlicher und geistiger konstitution könnte man auch weiter arbeiten (korrigiert mich bitte, wenn ich hier falsch liege)


    Aus meiner sicht kann die altersgrenze weg!

  • Ich denke man kann schon davon ausgehen, dass das bzgl. Altersdiskriminierung keinem Verfahren standhalten würde und die Regel so fallen würde.

    Die Frage ist es halt, was es einem Gräfe bringen würde, als einer der bester Schiedsrichter nun gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen.

    Die Ansetzungen macht immer noch der DFB und es bringt vermutlich nix, wenn er sich vor dem Arbeitsgericht durchstreitet und dann kaum noch berücksichtigt wird von gekränkten Verbandsfunktionären....


    Die Frage ist also, ob er weiter (z.B. im Videokeller) für den DFB tätig sein will, oder das Thema aus einem Gerechtigkeitsgefühl für und mit seinen Kollegen voran treiben will.

  • Schiedsrichter sind keine Arbeitnehmer, oder?

    Von daher werden auch nur Rahmenverträge für eine Spielsaison abgeschlossen.

    Und wenn Schiedsrichter keinen neuen Vertrag bekommen, haben sie in meinen Augen auch keine Chance zu klagen, denn Selbstständige haben kein Anrecht auf Neubestellung.

  • Schiedsrichter sind keine Arbeitnehmer, oder?

    Von daher werden auch nur Rahmenverträge für eine Spielsaison abgeschlossen.

    Und wenn Schiedsrichter keinen neuen Vertrag bekommen, haben sie in meinen Augen auch keine Chance zu klagen, denn Selbstständige haben kein Anrecht auf Neubestellung.

    Es geht ja eher darum, dass es eine feststehende Altersgrenze gibt.

    Und das ist doch wohl eindeutig Diskriminierung.

    Bei Spielern z. B. sagt man ja auch nicht, mit 35 ist Feierabend. Die bekommen einen Vertrag, solange sie körperlich mithalten können. Das ist bei jedem unterschiedlich.


    Ist ja was anderes, wenn Graefe nur noch Mist pfeift und man deswegen keinen neuen Vertrag macht. Hier ist es ja auch eher andersrum, er pfeift mMn von Jahr zu Jahr besser.

    EINMAL FORTUNA - IMMER FORTUNA !!!!!!



    --,)s

  • Ich hatte auf den Beitrag über mir geantwortet, was die "Rechte" der Schiedsrichter angeht.

    Aber auch Altersdiskriminierung sehe ich da nun wirklich nicht.

    Es bleibt dem DFB ja wohl noch selber überlassen, bis zu welchem Alter er Schiedsrichter bestellen möchte.

    Dazu muss der DfB doch nicht jedes Jahr ein Auswahlcamp Ü 40+X abhalten.

    Und wenn der DFB meint, Ü40+X genüge den Ansprüchen für den Profisport halt nicht mehr, so kann er das ja auch mit den allgemeinen Nachteilen der körperlichen Alterung begründen.

  • Das möchte ich mal bei irgendeinem anderen Arbeitgeber sehen, wenn der öffentliche sagt, ab 50 stelle ich keinen mehr ein, weil zu alt.

    Da ist man aber ruck zuck Diskriminierer.

    Der Arbeitgeber sagt nicht, dass man mit 50 zu alt ist. Der nennt das dann überqualifiziert. Habe ich vor ca. 14 Jahren selbst erlebt.

  • Unter den Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fallen Ar­beit­neh­me­r, Aus­zu­bil­den­de, Ar­beit­neh­mer­ähn­li­che Per­so­nen, Be­wer­ber für ein Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis, Per­so­nen, de­ren Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis be­en­det ist, Selbst­stän­di­ge und Or­gan­mit­glie­der, Ge­schäfts­füh­rer und Vor­stän­de, Be­am­te, Rich­ter und Zi­vil­dienst­leis­ten­de.


    Schiedsrichter sind keine Arbeitnehmer und auch nicht etwa arbeitnehmerähnliche Personen: Sie üben eine selbstständige Tätigkeit aus. Für jede Saison wird ein Schiedsrichter-Vertrag abgeschlossen, der kein Arbeitsvertrag ist, sondern nur eine Rahmenvereinbarung darstellt, welche die Bedingungen der – erst im Laufe der Saison – abgeschlossenen Einzelverträge für die Leitung der jeweiligen Spiele regelt.


    Die Diskriminierungsverbote des AGG gelten folglich nicht für Schiedsrichter.

    "Initiation bezeichnet die Einführung eines Außenstehenden [...] in eine Gemeinschaft oder seinen Aufstieg in einen anderen persönlichen Seinszustand ..." | [Quelle: wikipedia, abgerufen am 24.05.2013] Regionalliga West, Saison 1967/68, 15. Spieltag, 12.11.1967 | Fortuna 95 - Westfalia Herne 4:0

  • Unter den Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fallen Ar­beit­neh­me­r, Aus­zu­bil­den­de, Ar­beit­neh­mer­ähn­li­che Per­so­nen, Be­wer­ber für ein Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis, Per­so­nen, de­ren Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis be­en­det ist, Selbst­stän­di­ge und Or­gan­mit­glie­der, Ge­schäfts­füh­rer und Vor­stän­de, Be­am­te, Rich­ter und Zi­vil­dienst­leis­ten­de.


    Schiedsrichter sind keine Arbeitnehmer und auch nicht etwa arbeitnehmerähnliche Personen: Sie üben eine selbstständige Tätigkeit aus. Für jede Saison wird ein Schiedsrichter-Vertrag abgeschlossen, der kein Arbeitsvertrag ist, sondern nur eine Rahmenvereinbarung darstellt, welche die Bedingungen der – erst im Laufe der Saison – abgeschlossenen Einzelverträge für die Leitung der jeweiligen Spiele regelt.


    Die Diskriminierungsverbote des AGG gelten folglich nicht für Schiedsrichter.

    sorry, aber im ersten absatz werden doch auch selbstständige erwähnt. Oder habe ich da ein "nicht" überlesen?


  • Danke, @stean, für Deinen berechtigten Hinweis: In meiner Aufzählung hatte ich die im Gesetz genannte sachliche Einschränkung ausgespart, die für die im persönlichen Geltungsbereich erwähnten Selbstständigen gilt; vollständig lautet der Gesetzestext hierzu: »Soweit es die Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie den beruflichen Aufstieg betrifft, gelten die Vorschriften dieses Abschnitts für Selbstständige [...] entsprechend.« [§ 6 (3) AGG] Daraus folgt, dass auch die in diesem Abschnitt in § 10 genannten Ausnahmen für die zunächst ja verbotene Benachteiligung wegen Alters ebenfalls für Selbstständige gelten.


    Inwieweit nun eine dieser Ausnahmen dann doch auf den selbstständigen Schiedsrichter anzuwenden wären – oder eben nicht – wage ich auf die Schnelle nicht zu beurteilen.


    Ich erkenne, dass mein Ausgangsbeitrag zum Thema noch nicht zu Ende gedacht war – und gehe deshalb wieder zurück in den Lesemodus (AGG-Kommentar ist jetzt aufgeschlagen). Nochmals danke für den Anstoß zum Zweifeln und erneutem Nachdenken.

    "Initiation bezeichnet die Einführung eines Außenstehenden [...] in eine Gemeinschaft oder seinen Aufstieg in einen anderen persönlichen Seinszustand ..." | [Quelle: wikipedia, abgerufen am 24.05.2013] Regionalliga West, Saison 1967/68, 15. Spieltag, 12.11.1967 | Fortuna 95 - Westfalia Herne 4:0

  • Ich denke, dass auf der Basis allgemeingütiger Gesetze die Schiris eine gute Chance hätten, wenn sie vor einem ordentlichen Gericht klagen. Wenn z. B. Gräfe dort mit einem Seh- und Fitnesstest aufschlägt und damit nachweist, dass er alle Anforderungen an einen Schiri erfüllt, dürfte sein Geburtsjahr keine große Rolle spielen. Aber wer macht das - gegen den DFB als Arbeitgeber klagen? Wieviele der Zunft arbeiten nach der aktiven Karriere weiter in einer anderen Funktion? Diese Chance würden sie sich bei den alten Knackern verbauen - Urteil hin oder her.


    Der DFB müsste dazu gebracht werden, diese absolut schwachsinnige Regel abzuschaffen.

  • Der DFB müsste dazu gebracht werden, diese absolut schwachsinnige Regel abzuschaffen.

    Da der DFB derzeit ganz andere Probleme hat, wird dieses Thema wohl so bald nicht angegangen.

    Ich denke, erst wenn die Führungsprobleme dort dauerhaft gelöst sind werden auch wieder fußballerische Themen bearbeitet.

    Und dann bleibt immer noch die Frage, wer solch eine Regel thematisiert und auch gehört wird.

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