In der Tat.
[...]Absolutes Off-Topic im Off-Topic, aber jedes mal, wenn ich diesen Satz lese, fällt mir ein gewisser Dr. Adolf Klenk ein. Die nachhaltige Wirkung von Werbung.
Off-Off-Topic Ende.
weiß bis heute nicht, was der Inder tat.
In der Tat.
[...]Absolutes Off-Topic im Off-Topic, aber jedes mal, wenn ich diesen Satz lese, fällt mir ein gewisser Dr. Adolf Klenk ein. Die nachhaltige Wirkung von Werbung.
Off-Off-Topic Ende.
weiß bis heute nicht, was der Inder tat.
Das ist schon die zweite Stufe der Invasion der außerirdischen Mikrowesen in Deinem Kopf, die Du da spürst.
Wenn jetzt die Stimme des Orangensaftmannes in Dir Assoziationen zu Pädophilie und die Seife Neue Fa Erinnerungen an frühkindliche Ui-Erlebnisse hervorrufen, dann bist Du in der dritten Phase, der Testlauf zur Hirneroberung.
Da werden sie Probleme haben. Fa bedeutet Baum auf ungarisch, also habe ich da ganz andere Assoziationen.
Da werden sie Probleme haben. Fa bedeutet Baum auf ungarisch, also habe ich da ganz andere Assoziationen.
Ich glaube nicht, aber jetzt wird es zu abstrakt.
Hoffnungsschimmer:
https://www.oe24.at/coronaviru…noch-erkaeltung/442643138
(Es muss übrigens "Essen" und nicht, wie im zweiten Satz, "Hessen" heißen.)
Also doch Hatschi-Virus? Ich bin verwirrt........
Ganz so einfach wird da jetzt kein "Hatschi-Virus" draus. Aber es ist durchaus möglich das er sich selbst mit der Zeit abschwächt.
Dieses Phänomen konnte man schon beim HIV gut erforschen.
Mal ganz einfach gesagt, der HIV Virus zum Beispiel hat irgendwann gemerkt das es ihm wenig bringt wenn sein Wirt ziemlich schnell unter der Erde liegt, wo er somit dann da auch selbst liegt und eine Vermehrung somit für ihn unmöglich geworden ist, also hat er sich im Laufe der Zeit so verändert das der Verlauf für ihn günstiger wird, was nicht heißen soll das er dadurch ungefährlich geworden ist.
OVG Münster lehnt Eilantrag gegen Maskenpflicht in Schulen ab
ZitatAlles anzeigenDie Maskenplicht im Unterricht sei nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen - auch bei Verwendung privat hergestellter textiler Mund-Nase-Bedeckungen - geeignet, die Verbreitung der Viren einzudämmen. Dass das Tragen der Alltagsmaske Gesundheitsgefahren für die Schüler berge, sei nicht feststellbar. Insbesondere sei zu erwarten, dass den Schülern der Umgang mit der Alltagsmaske bereits aufgrund der seit längerem bestehenden Verpflichtung, diese z. B. beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen, geläufig sei. Es lägen auch keine belastbaren Erkenntnisse für die Annahme vor, dass Alltagsmasken die Aufnahme von Sauerstoff oder die Abatmung von Kohlendioxid objektiv in relevanter Weise beeinträchtigten. Die Schulleitung könne auch aus medizinischen Gründen Ausnahmen zulassen. Im Übrigen gelte unbeschadet der Regelungen der Coronabetreuungsverordnung weiterhin die sich aus dem Schulverhältnis ergebende Fürsorgepflicht, sodass erforderlichenfalls auch die Lehrer auf akut auftretende Beeinträchtigungen während des Unterrichts (etwa Atemprobleme) in geeigneter, den Infektionsschutz wahrender Weise reagieren könnten.
Die Maskenpflicht im Unterricht sei angesichts der besonderen, die Infektionsausbreitung strukturell begünstigenden Bedingungen des Schulbetriebs auch erforderlich. So könne das Abstandsgebot wegen der begrenzten Raumkapazitäten in den Schulen regelmäßig nicht eingehalten werden. Die zusätzliche Anmietung von geeigneten Räumen erscheine flächendeckend offenkundig nicht umsetzbar. Andere Regelungsmodelle wie das vor den Sommerferien praktizierte „rollierende“ System oder ein „Schichtbetrieb“ seien nur unter gravierenden Einschränkungen bei den (direkten) Bildungs- und Unterrichtsangeboten möglich und stellten unter dem Aspekt der Bildungsgerechtigkeit den intensiveren Eingriff dar.
Die auf Ende August befristete Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske auch im Unterricht stelle für die betroffenen Schüler nach der Überzeugung des Senats zwar fraglos eine erhebliche Belastung dar. Diese erscheine in der Abwägung mit den damit verfolgten Zielen jedoch derzeit gleichwohl zumutbar. Dies gelte auch, soweit die Verpflichtung zu Beeinträchtigungen des Schulunterrichts und zu erschwerten Unterrichtsbedingungen führe, weil beispielsweise Wortbeiträge mit höherer Lautstärke vorgetragen werden müssten oder die mimische Kommunikation eingeschränkt werde. Die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht leiste aus virologischer Sicht einen wesentlichen Beitrag dazu, in der gegenwärtigen pandemischen Lage in Nordrhein-Westfalen erneute coronabedingte (Teil-)Schließungen von Schulen so weit wie möglich zu vermeiden.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Regt euch ab, ich muss auch auf meinen Besuch in meiner Zweitheimat verzichten . Für mich ist es auch mehr als nur Urlaub. Meine Schwester kann ich wohl dieses Jahr nicht mehr sehen und das wäre so wichtig.
das tut mir leid für Dich!
Aber das haben "wir" den nichtsnutzigen egoistisch-hedonistischen Party-Wixxrn, den Corona-Leugern und sonstigen rechtsradikalen CovIdioten, den Regel-Ignorierern und sonstigen lebenslustigen rücksichtslosen Maskenlos-Pennern zu verdanken.
Sowohl in Spanien als auch hier.
Die Strafen - auch und speziell in Spanien - waren wohl doch nicht drastisch genug um die Leute zu vernünftigem Verhalten und Umgang zu "erziehen".
Strafe muss sein.
Aber schade ist´s trotzdem!
Alles anzeigenOVG Münster lehnt Eilantrag gegen Maskenpflicht in Schulen ab.
ZitatDer 13. Senat hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Verpflichtung, auch während des Unterrichts grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, sei insbesondere verhältnismäßig.
(...)
Die Maskenplicht im Unterricht sei nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen - auch bei Verwendung privat hergestellter textiler Mund-Nase-Bedeckungen - geeignet, die Verbreitung der Viren einzudämmen. Dass das Tragen der Alltagsmaske Gesundheitsgefahren für die Schüler berge, sei nicht feststellbar. Insbesondere sei zu erwarten, dass den Schülern der Umgang mit der Alltagsmaske bereits aufgrund der seit längerem bestehenden Verpflichtung, diese z. B. beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen, geläufig sei. Es lägen auch keine belastbaren Erkenntnisse für die Annahme vor, dass Alltagsmasken die Aufnahme von Sauerstoff oder die Abatmung von Kohlendioxid objektiv in relevanter Weise beeinträchtigten. Die Schulleitung könne auch aus medizinischen Gründen Ausnahmen zulassen. Im Übrigen gelte unbeschadet der Regelungen der Coronabetreuungsverordnung weiterhin die sich aus dem Schulverhältnis ergebende Fürsorgepflicht, sodass erforderlichenfalls auch die Lehrer auf akut auftretende Beeinträchtigungen während des Unterrichts (etwa Atemprobleme) in geeigneter, den Infektionsschutz wahrender Weise reagieren könnten.
Schade, dass sie nicht spezifiziert haben welche Masken die Schüler tragen sollen. Die Stoff- oder Papiermaske bringt auch nicht sehr viel. Eigentlich müsste von den Behörden kostenlose Masken mit besten Standards verteilt werden. Außerdem haben die Antragsteller einen Punkt mit den ohnehin schon geringen Sauerstoffwerten in Klassenräumen. Warum kann man diese Fensterblocker nicht entfernen, damit mal richtig gelüftet werden kann?
Keiner weiß, wie lange die Restriktionen aufgrund der Pandemie noch anhalten werden.
Aber in einem bin ich mir ziemlich sicher, so lange, bis sich da Handwerker finden, die Fensterblocker etc. entfernen oder die Fenster umbauen, so lange hält kein Virus durch.
Alles anzeigenOVG Münster lehnt Eilantrag gegen Maskenpflicht in Schulen ab
ZitatAlles anzeigenDie Maskenplicht im Unterricht sei nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen - auch bei Verwendung privat hergestellter textiler Mund-Nase-Bedeckungen - geeignet, die Verbreitung der Viren einzudämmen. Dass das Tragen der Alltagsmaske Gesundheitsgefahren für die Schüler berge, sei nicht feststellbar. Insbesondere sei zu erwarten, dass den Schülern der Umgang mit der Alltagsmaske bereits aufgrund der seit längerem bestehenden Verpflichtung, diese z. B. beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen, geläufig sei. Es lägen auch keine belastbaren Erkenntnisse für die Annahme vor, dass Alltagsmasken die Aufnahme von Sauerstoff oder die Abatmung von Kohlendioxid objektiv in relevanter Weise beeinträchtigten. Die Schulleitung könne auch aus medizinischen Gründen Ausnahmen zulassen. Im Übrigen gelte unbeschadet der Regelungen der Coronabetreuungsverordnung weiterhin die sich aus dem Schulverhältnis ergebende Fürsorgepflicht, sodass erforderlichenfalls auch die Lehrer auf akut auftretende Beeinträchtigungen während des Unterrichts (etwa Atemprobleme) in geeigneter, den Infektionsschutz wahrender Weise reagieren könnten.
Die Maskenpflicht im Unterricht sei angesichts der besonderen, die Infektionsausbreitung strukturell begünstigenden Bedingungen des Schulbetriebs auch erforderlich. So könne das Abstandsgebot wegen der begrenzten Raumkapazitäten in den Schulen regelmäßig nicht eingehalten werden. Die zusätzliche Anmietung von geeigneten Räumen erscheine flächendeckend offenkundig nicht umsetzbar. Andere Regelungsmodelle wie das vor den Sommerferien praktizierte „rollierende“ System oder ein „Schichtbetrieb“ seien nur unter gravierenden Einschränkungen bei den (direkten) Bildungs- und Unterrichtsangeboten möglich und stellten unter dem Aspekt der Bildungsgerechtigkeit den intensiveren Eingriff dar.
Die auf Ende August befristete Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske auch im Unterricht stelle für die betroffenen Schüler nach der Überzeugung des Senats zwar fraglos eine erhebliche Belastung dar. Diese erscheine in der Abwägung mit den damit verfolgten Zielen jedoch derzeit gleichwohl zumutbar. Dies gelte auch, soweit die Verpflichtung zu Beeinträchtigungen des Schulunterrichts und zu erschwerten Unterrichtsbedingungen führe, weil beispielsweise Wortbeiträge mit höherer Lautstärke vorgetragen werden müssten oder die mimische Kommunikation eingeschränkt werde. Die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht leiste aus virologischer Sicht einen wesentlichen Beitrag dazu, in der gegenwärtigen pandemischen Lage in Nordrhein-Westfalen erneute coronabedingte (Teil-)Schließungen von Schulen so weit wie möglich zu vermeiden.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Ich hätte es ganz gut gefunden, wenn die Senatsmitglieder mal einen Selbsttest über 8 Stunden an 5 Tagen gemacht hätten.
Alles anzeigenRegt euch ab, ich muss auch auf meinen Besuch in meiner Zweitheimat verzichten . Für mich ist es auch mehr als nur Urlaub. Meine Schwester kann ich wohl dieses Jahr nicht mehr sehen und das wäre so wichtig.
das tut mir leid für Dich!
Aber das haben "wir" den nichtsnutzigen egoistisch-hedonistischen Party-Wixxrn, den Corona-Leugern und sonstigen rechtsradikalen CovIdioten, den Regel-Ignorierern und sonstigen lebenslustigen rücksichtslosen Maskenlos-Pennern zu verdanken.
Sowohl in Spanien als auch hier.
Die Strafen - auch und speziell in Spanien - waren wohl doch nicht drastisch genug um die Leute zu vernünftigem Verhalten und Umgang zu "erziehen".
Strafe muss sein.
Aber schade ist´s trotzdem!
Warum schmeißt du nicht noch mehr Menschen in den Topf der Verachtenswerten? Dein moralischer Kompass scheint tugendhaft geeicht zu sein. Schubladendenken wird zwar in Holzköpfen geschreinert, deine Fächer scheinen aus feinstem Mahagoni zu bestehen.
Keiner weiß, wie lange die Restriktionen aufgrund der Pandemie noch anhalten werden.
Aber in einem bin ich mir ziemlich sicher, so lange, bis sich da Handwerker finden, die Fensterblocker etc. entfernen oder die Fenster umbauen, so lange hält kein Virus durch.
Es muss erstmal ausgeschrieben werden. Alleine der Text braucht schon mal zwei Monate. Bis es entschieden ist und die Verträge ausgearbeitet worden sind, vergehen nochmal drei Monate. Pünktlich zur Impfkampagne fahren dann die ersten Handwerker vor...
Die Fenster sind nicht ohne Grund verriegelt.
Fiel da nicht vor kurzem ein Kind aus dem Fenster?
Jetzt muss man sich wohl fragen welche Gefahr eher abgewehrt werden muss...
Die Fenster sind nicht ohne Grund verriegelt.
Fiel da nicht vor kurzem ein Kind aus dem Fenster?
Jetzt muss man sich wohl fragen welche Gefahr eher abgewehrt werden muss...
Na ja, wer springen will, findet immer einen Weg.
Gut, dass die zu meiner Schulzeit noch nicht verriegelt waren. Wäre sonst auch nicht möglich gewesen, eine Wasserbombenschlacht zwischen Schulhof und Klassenzimmer durchzuführen. Erstaunlicherweise ist keinem was passiert.
in Ermangelung an Ballons wurden auch mal Mülleimer mit Wasser gefüllt und aus dem Fenster gekippt
Alles anzeigenIch bin in Teilen ja wirklich bei Dir was für Corona Thematik betrifft und regelrecht entsetzt, wenn bspw jemand fordert Gruppen von Menschen einfach wegzusperren oder zu entlassen und über ein Dutzend anderer sowas liked!
Aber eine Frage die mich oft bei Leuten verwundert, die stark gg das Wirken der Regierung in dieser Zeit schreiben:
Geht ‚dieses Land‘ in der Krise einen Sonderweg? Ich sehe zumindest in Europa ‚dieses Land‘ nicht anders agierend, denkend als das Gros der anderen Staaten.Ich finde dieser Zusatz wirkt dann immer so als ginge es nicht nur um die Sache, sondern auch um pauschale Kritik an ‚Merkel Regierung und den trotteln (aka der Mehrheit des Volkes) die dieser in weiten Teilen folgen‘.
Ich finde das dann immer schade.
Was die Regierung macht steht auf einem ganz anderen Blatt. Ich schließe mich der Meinung von Leuten wie Lindner an, dass Mehltau auf diesem Land liegt. Genauso finde ich die Art zu kommunizieren von Behördenseite sehr miserabel.
In Europa gibt es schon Unterschiede in der Herangehensweise. Was die Italiener, Spanier und Franzosen gemacht haben finde ich ganz falsch. Gerade vor dem Hinblick, dass sie eh stark durchseucht waren.
Holland und Österreich haben sehr viel besser kommuniziert. Deutschland verfällt in Gräben, weil sich wieder viele Oberlehrer hervortun. Dies finde ich eine der schlechteren Eigenschaften in diesem Land. Der moralin-getränkte Zeigefinger wandert durchs Land.
Lass Dir gesagt sein, zumindest In der Schweiz und in Luxemburg verfällt man ebenso in Gräben und diskutiert ähnlich kontrovers mit erhobenem Zeigefinger.
Ich halte mich in diesen beiden Ländern und in Deutschland auf und kann kein massiv-anderes Verhalten der Deutschen erkennen.
Lediglich im Thema Digitalisierung sind wir da meilenweit hinterher. Ich hab das testergebnis telefonisch erfragen müssen und nach 9 Tagen per Post erhalten, in der App steht es immernoch nicht.
Kollegen in Luxemburg haben meist taggleich das Ergebnis via elektronischem Weg.
Die Fenster sind nicht ohne Grund verriegelt.
Fiel da nicht vor kurzem ein Kind aus dem Fenster?
Jetzt muss man sich wohl fragen welche Gefahr eher abgewehrt werden muss...
Es geht auch etwas Richtung Inkaufnahme und Planung. Kinder können beim Spielen aus dem Fenster fallen. Aber dann müssen die Fenster in der Pause eben geschlossen bleiben. Auch braucht es mehr Aufsicht durch die Lehrer.
Wenn ein Schulkind depressiv ist und aus dem Fenster springen will, macht man am Ende sehr wenig.
Man kann natürlich Gitter vor die Fenster bauen, aber dies dürfte wiederum andere Probleme und Konnotationen bereiten.
Warum schmeißt du nicht noch mehr Menschen in den Topf der Verachtenswerten?
LOL.
Hast Du die Krankheit?!
JA?
Nein? Willste das harmlose Schnupfen-Virus haben? ... ich kann Dir dabei tatkräftig helfen ...