Gesundheit & Corona

  • Wo ist denn dieses anscheinend lebenswichtige "Vitamin D" natürlicherweise enthalten, ohne dass man es sich künstlich zuführen muss? Ich hoffe doch sehr, in Kaffee, Zigaretten, Schumacher Alt, Averna und/oder Steaks. Anderenfalls sieht das schlecht aus bei mir.

    Sonnenlicht, ganz einfach. Kurze Hose und Tshirt zwischen 10 und 15 Uhr raus. Halbe Stunde könnte schon reichen und dann noch Fisch essen.

  • Wo ist denn dieses anscheinend lebenswichtige "Vitamin D" natürlicherweise enthalten, ohne dass man es sich künstlich zuführen muss? Ich hoffe doch sehr, in Kaffee, Zigaretten, Schumacher Alt, Averna und/oder Steaks. Anderenfalls sieht das schlecht aus bei mir.

    Sonnenlicht, ganz einfach. Kurze Hose und Tshirt zwischen 10 und 15 Uhr raus. Halbe Stunde könnte schon reichen und dann noch Fisch essen.


    Da spricht der Spanier. Hast Du mal zum Fenster rausgeguckt? ;) Und ab 10h ist ja wohl mal deutlich zu früh.


    Was hat Düsseldorf verbrochen, dass du myfree in kurzen Hosen rumschicken willst?


    Keine Panik, ich besitze auch gar keine (und wenn ich welche hätte, würde ich sie nicht anziehen). Aber nur, um andere Altersgenossen nicht vor Neid erblassen zu lassen.

  • ....wer wird denn hier schummeln? neulich beim Forentreffen, von links nach rechts: ****, ****, ****, ****, **** :


    Triumph der Socken in Badeschlappen - Das Frauen Magazin ...

  • OLG Jena hebt Maskenurteil des AG Weimar auf.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Es geht nicht um Ahnung. Es geht um Gefühle, es geht um EQ. Aber davon hast Du eben keine Ahnung: Du bist verkrustet in Deinen Paragraphenstrukturen.Aber ich lese Deine freundlichen Belehrungen trotzdem immer noch gerne. Manchmal kann ich Dir sogar zustimmen.

    Ich mag Amateure. Denn sie tun es aus Liebe.

  • Es geht nicht um Ahnung. Es geht um Gefühle, es geht um EQ. Aber davon hast Du eben keine Ahnung: Du bist verkrustet in Deinen Paragraphenstrukturen.Aber ich lese Deine freundlichen Belehrungen trotzdem immer noch gerne. Manchmal kann ich Dir sogar zustimmen.

    Das hat nichts mit belehrungen zu tun.


    Ich frage mich gerade wie OLGS und der BGH jedes Jahr eine siebenstellige Zahl von Verfahren entscheiden sollen, dazu erstinstanzlich unter Aufnahme der Tatsachen und dazu auch noch selbst bei unbedeutenden Verfahren und Klecker-Beträgen.


    Und wenn hier Fehler passieren, wer korrgiert das? Keine Möglichkeit das Urteil nochmal prüfen zu lassen? Oder gar das BVerfG? Das ist dafür überhaupt nicht zuständig und wird zudem heutzutage schon - völlig unabhängig von Corona - mit Verfassungsbeschwerden zugespammt.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

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  • Ich frage mich eben wie kann es sein, dass man untergeordnete Rechtsinstanzen immer wieder korrigiert in ihren Entscheidungen. Die sind doch nicht dumm dort und werden doch wohl dort noch richtig entscheiden können wenn Schaden an Staat oder den Menschen droht. Wenn das Korrektiv einer Entscheidung einer Instanz in einem Zulassungsverfahren oder einem Rechtsstreit der ideelle Wertgegenstand ist den es zu bewahren gilt für unsere Rechtsstaatlichkeit, dann verkommen wir, so meine ich es jedenfalls, zu einem Staat der Prozesshanselei und Prozesshanseln.

    Ich mag Amateure. Denn sie tun es aus Liebe.

  • Die Antwort ist ganz einfach und steht im Grundgesetz. Art. 97 Abs. 1 GG


    Zitat

    Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

    Man muss zunächst mal begreifen, dass Richter kein Teil der Exekutive sind, die man grundsätzlich immer unter "dem Staat" versteht, wenn man von staatlichem Handeln spricht. Er ist Teil des Staates, aber nach der Gewaltenteilung gehört er zur Judikative, nicht zur Exekutive.


    Der Richter ist in seiner Interpretation des Rechts grundsätzlich frei. Die Grenze der Freiheit bildet die Rechtsbeugung, die nach 339 StGB eine Straftat darstellt. Diese Freiheit und unabhängigkeit bedeutet aber auch, dasd verschiedene Richter zu verschiedenen Ergebnissen kommen können. 2 Juristen, 3 Meinungen. Der Bürger soll aber die Möglichkeit haben unter gewissen Umständen ein seiner Ansicht nach falsches Urteil überprüfen zu lassen. Sei es durch eine Berufung auf der Tatsachenebene oder durch eine Revision auf der Rechtsebene. Durch den Instanzenzug werden ihm damit sogar noch mehr Möglichkeiten eröffnet als nur den einfachen Rechtsweg.


    Wir reden hier von staatlicher Gewaltenteilung (Art. 20 III) und Grundrechten Art. 19 IV sowie Art. 47 EUGRCh und mitnichten von irgendwelcher "Prozesshanselei".

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  • Das OLG hat übrigens die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles beim Bundesgerichtshof offengelassen. Die Sache ist daher noch nicht abgeschlossen, zumal die Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts der Rechtsbeugung gegen den Weimarer Amtsrichter ermittelt. Das geht schon alles seinen rechtsstaatlichen Weg, ich erkenne hier nichts, was zur Sorge Anlass geben würde.

  • Hier mal kurz die Gastronomieregeln:

    Für die Tischbelegung gelten folgende Regelungen:

    - beliebig viele getestete Personen aus einem Hausstand

    - beliebig viele getestete Personen aus einem Hausstand mit einer weiteren getesteten Person

    - 2 Hausstände mit insgesamt 5 getesteten Personen + Kinder bis einschließlich 14 Jahren aus beiden Hausständen

    - Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.

  • Das Recht der Paragraphen ist selten das was der Beklagte unter Gerechtigkeit versteht. Eine Vielfalt der Interpretationsmöglichkeiten zu einem Urteil kann für ihn sprechen aber auch dagegen. Ist dann nicht letztendlich ein Urteilsspruch eher sowas wie Versuch und Irrtum, wenn der in jeder Instanz anders ausgelegt wird? Mir hat mal jemand gesagt dass Urteile eher Nebensache wären aber die Begründungen dazu ( es soll eine Buchsammlung mit Kommentaren zur Urteilsfindung parallel zu den Paragraphentexten geben, die von größererer Reichweite sein sollen als das ausgesprochene Urteil selbst) eine größere Tragweite festlegt als das Urteil selbst. Ist das so oder richtig so?

    Ich mag Amateure. Denn sie tun es aus Liebe.

  • Wenn ich das jetzt richtig durchgerechnet habe, ist die Lösung 42.

  • Maximal 21. Oder glaubst du, unsere Regierungen treffen in ihren Verordnungen mehr als die halbe Wahrheit?

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!