Alles rund um die schönste Stadt am Rhein

  • Wir haben doch vorher über den Durchschnittsverbrauch gesprochen, oder? Warum sollten dann die 0,2l auf einmal pro Anfahrvorgang gerechnet sein? Willst Du eigentlich immer alles grundsätzlich falsch verstehen? Du schaffst es wirklich immer, alles totzuquatschen. Bin raus.

    Hinfallen, aufstehen, Krönchen richten, weitergehen.


  • Jo, ist immer ein probates Mittel, wenn man keine Antworten hat. Wenn Deine 0,2-0,3l nicht pro Anfahrvorgang gemeint sind, dann musst Du schon sagen, wofür sie gemeint sind - haste aber nicht. Wenn Du das auf den Durchschnittsverbrauch pro 100 km bezogen hast, dann ist das bei einer Verbrauchsdifferenz (zwischen konstant 30 km/h und konstant 50 km/h) von rund 4 Litern auf 100 km in meinem Fall ja wohl komplett zu vernachlässigen.


    Wir reden hier doch ganz konkret von der (angeblichen) grünen Welle auf der Merowinger, also fährt man auf dem besagten Stück dann doch wohl nur einmal an, oder etwa nicht? Was sollen diese 0,2-0,3l pro 100 km (!) denn dann bitte für ein Argument sein, wenn man dadurch andererseits 3,7-3,8l pro 100 km spart?


    Und zu Deinen Aussagen bzgl. Getriebe/Drehzahlen fehlt jede Grundlage.

  • Bin etwas irritiert: die Diskussion der letzten Tage hier hast Du verfolgt?

    Nein, habe ich nicht.


    Das erklärt es natürlich. Ist gerade der Dauerbrenner hier. Dann am besten mal ab => hier nachlesen (Thema Blitzer in Bilk, leider ein RP+-Artikel).


    Und nicht über sowas ärgern (hab ich schon für Dich getan):


    Wenn Verkehrsregeln aufgestellt werden, ordentlich kommuniziert werden, wo ist dann die Abzocke?

    Deswegen wurde dieser Artikel ja auch lanciert. Damit es jetzt aber auch jeder mitbekommen hat.

    Soll die Stadt jeden Autofahrer einzeln anschreiben? Ich denke, viel mehr Transparenz geht nicht, immerhin hat es Dich ja erreicht.

    Du weist das wenn man sich an die zulässige hält wird man nicht abgezockt

    Wenn man dann erwischt wird, muss man halt mit Konsequenzen leben!


    Und als Krönung der Unverschämtheit:


    Du brauchst eine Brille, dein Navi ein Update.


    Bist also selbst schuld, kapiert? :irre: Auf meinen Einwand, dass es sicher eben nicht jeder Auswärtige (und dafür bist Du ja jetzt ein Paradebeispiel) mitbekommen hat, kam dann nix. Und selbst ich als Einheimischer (allerdings Derendorfer) hab's auch erst hier wahrgenommen. Das einzig Relevante und "Transparente" ist eine eindeutige und gut sichtbare Beschilderung. Und gleich am ersten Tag dort 'nen Blitzer hinzustellen, ohne dass die Leute sich daran gewöhnen konnten, gleichzeitig das Ganze miserabel zu beschildern... - ist mir nach wie vor rätselhaft, wie man das nicht als Abzocke verstehen kann.



    Oder es zwar vorhanden, aber nicht im Sichtbereich/-feld ist. Genau diesen Punkt hatte ja 1956 bereits angesprochen:


    Im Netz berichten Leute, dass, wenn man aus der Seitenstrasse kommt, dort das Schild Zone-30-Ende steht und dann auf der Merowinger das 30er-Schild an der Fußgängerampel befestigt ist und damit ausserhalb des Schtfeldes. Vorsicht Falle.


    Da Du Auswärtiger bist, kann sich die Stadt auch nicht hierauf zurückziehen:


    Tatsächlich ist die Annahme, dass Kreuzungen, Einmündungen oder auch Autobahnauffahrten eine Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufheben, falsch. Das Tempolimit gilt über die entsprechende Stelle hinaus und es wird erwartet, dass sich auch Autofahrer daran halten, die erst hier auf die Straße einbiegen – selbst wenn sie nicht durch ein weiteres Schild auf das Tempolimit aufmerksam gemacht werden und von diesem also eigentlich nichts wissen können.


    Zwar unlogisch und m.M.n. Schwachsinn, ist aber angeblich leider so. Ein kritischer Artikel zu diesem Punkt aber noch hier: Kritisch analysiert: Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Kreuzung oder Einmündung


    Eigentlich habe ich das Wesentliche damit schon zusammengefasst. ;)

  • Eigentlich habe ich das Wesentliche damit schon zusammengefasst

    Da Du ja wie immer die letzte allwissende Instanz bist, schliessen wir hiermit die Diskussion. Gute N8.

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Ich habe Schildererkennung im Auto und da stand 50 im Display.

    Ich hatte 43 drauf und ab 10 zu viel piept es.

    Ich bin öfter im Megazoo und da war immer 50 auf dem Weg zurück, ich war aus meiner Sicht sogar zu langsam.

    Ein Schild habe ich auch nicht gesehen.

    Aber für die 30€ oder so mache ich nix, das kostet nur Nerven.

    Ärgerlich dass ich hier nicht gelesen habe zuletzt.

    Meine Frage war echt Zufall weil es mich erwischt hat und ich das nicht glauben konnte.


    Aber: warum wird denn da jetzt geblitzt? Ich verstehe das mit Ausweichstrecke nicht.

  • Bin heute auf der Merowinger geblitzt worden, obwohl nur knapp 40 drauf.

    Navi und das nächste Schild zeigten 50.

    Kann das jemand erklären, ein 30 Schild habe ich nicht gesehen?

    Mach Fotos und dann gehste gegen an oder zahlts zähneknirschend.

    Die Liebe zu einem Partner kann erlöschen, zum Verein ist sie unsterblich. 346800237.gif


  • Schildererkennung hab ich auch, aber die ist natürlich nie 100%ig zuverlässig. Danach darfste im Rheinufertunnel plötzlich nur noch 30 km/h fahren, weil sie das Schild, das eigentlich für die Ausfahrt Altstadt gilt, falsch interpretiert.


    Geblitzt wird dort, weil 30 km/h. Und 30 km/h wegen Stickoxiden, grüner Welle etc. - siehe Thread. Was ist mit "Ausweichstrecke", das kam hier jetzt noch nicht vor? Ich glaube, ich schaue mir das morgen auch mal an.


    Das werden ja wahrscheinlich nur 15 € sein, aber es ist eine E-Mail an die Stadt, die wäre mir auch 15 € wert. Mach ich gerne für Dich, bin auch schon mal um Abschleppkosten herumgekommen. :D

  • Meine Frau sagt sie habe gehört dass die Merowinger als Ausweichstrecke genutzt wird und darum neuerdings 30 ist.

    Natürlich sagt sie mir das danach :)


    Ausweichstrecke für was...? Das ist von der A46 oder vom Südring kommend die ganz offiziell beschilderte Strecke Richtung Zentrum-Süd und D-Bilk:


    pasted-from-clipboard.png


    Das Bild ist allerdings von 2008, ich nehme aber an, dass sich daran nix geändert hat. Rechts Richtung Oberbilk und Uni durch die Kopernikusstraße wäre jedenfalls falsch, und mehr Alternativen gibt's da nicht.


    Nee, hat mit Ausweichstrecke nix zu tun.

  • Und gleich am ersten Tag dort 'nen Blitzer hinzustellen, ohne dass die Leute sich daran gewöhnen konnten


    Die ganzen aus dem Zusammenhang gerissen Zitate, geschenkt, die sehr subjektive Auswahl, egal.


    Aber an der Stelle gibt es drei Möglichkeiten:


    Entweder reine Polemik, bewusste Lüge oder Dummheit.


    Angekündigt war Tempo 30 spätestens Ende Februar, es gilt und wurde beschildert Anfang März und geblitzt wurde (nach erneuter Ankündigung) ab dem 16.03.


    Das wars aber auch endgültig. Jetzt reg ich mich lieber über Hopp & Co. auf.



  • Ähm, keine Ahnung, wie ich Deine ganzen Zitate so kürzen kann, dass nur noch meines dort steht. Aber wer Dich (virtuell) kennt, der weiß, Du wirst es mir erklären können.


    Mein Zitat steht jedenfalls in keinem Zusammenhang mit dem Thema "Merowingerstrasse". Und zumindest der @Lungwitz ist wohl eher auf die Thematik "Rather Broich" eingegangen.


    Normalerweise sollte "man" Deinen Beitrag hier "MELDEN", denn Du ziehst einzelne Beiträge komplett aus dem Kontext, die mit dem Thema Merowingerstrasse überhaupt nichts zu tun haben. Deine Verlinkung hätte gereicht, um Andre242 den Leseverlauf zu verdeutlichen. Ich hoffe sehr, Andre242 wird sich die Mühe machen und dies tuen, um festzustellen, welchen Wirrwarr Du mit Deinen Zitaten hier angerichtet hast!


    Was ich in meinem Beitrag geschrieben habe, dazu stehe ich. Das heißt aber noch lange nicht, dass ich ein Freund der 30er Zone auf der Merowingerstrasse bin. Im Gegenteil, fahre zwar nicht so häufig dort lang, aber 50km könnte es schon sein. Über den Blitzer schreibe ich erst gar nicht, da ich den an der Stelle wirklich unnötig finde!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Ralf B ()

  • Ich glaube, ich schaue mir das morgen auch mal an.


    Hab ich gemacht. Vorweg, ob da ein Schild ist: Ja, aber unsichtbar. Zur Warnung an Peterpump - es kommen jetzt Bilder. :D


    • So sieht das aus, wenn man in der Suitbertusstraße an der roten Ampel steht und nach rechts abbiegen will. Sie sehen, dass Sie nichts sehen - jedenfalls kein 30er-Schild (es ist aber da), alle anderen jedoch schon. Wobei man, um selbst das alles so sehen zu können, sich schon etwas ducken und dann leicht nach oben gucken muss:

      IMG_20210328_174957_reduziert.jpg


    • Wenn man dann halb nach rechts abgebogen ist, sieht das so aus (aber nur, wenn man sich duckt und steil nach oben guckt). Man kann Fragmente eines 30er-Schilds erahnen (könnten aber auch 80 sein):

      IMG_20210328_175040_reduziert.jpg


    • Tatsächlich sieht man bei normaler Sitzposition und mit Blick auf die Straße allerdings nur das (also gar keine Schilder):

      IMG_20210328_175934_reduziert.jpg


    • Hier die Erklärung, warum das so ist - das Schild zeugt nicht frontal zur Fahrbahn, sondern diagonal zur gegenüberliegenden Straßenecke (hier von vorne):

      IMG_20210328_175724_reduziert.jpg


    • Und hier von hinten:

      IMG_20210328_175713_reduziert.jpg


    Zudem alles viel zu hoch und zu nah an der Einmündung. Wenn man nicht extrem kleinwüchsig ist und nicht permanent nach oben schaut, sieht man gar nix.


    Schilder so bescheuert anzubringen und dann Verwarnungs- und Bußgelder zu kassieren, ggf. sogar Fahrverbote zu verhängen, ist bösartig, Verarschung und Abzocke. Und dieser Zustand hält so schon einen Monat an?


    Aber für die 30€ oder so mache ich nix, das kostet nur Nerven.


    Untersteh Dich, dann werde ich böse! :slap: :D

  • Zitat


    StVO § 48 Abs. 5:

    Die Unterkante eines VZ neben der Fahrbahn darf nicht weniger als 0,60 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2,50 m, bei Anbringung oberhalb der Fahrbahn nicht weniger als 4,50 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 5,50 m betragen.

    Der ungünstige Winkel ist wohl der Ampel geschuldet. Sehr unglücklich.

  • Zitat

    StVO § 48 Abs. 5:

    Die Unterkante eines VZ neben der Fahrbahn darf nicht weniger als 0,60 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2,50 m, bei Anbringung oberhalb der Fahrbahn nicht weniger als 4,50 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 5,50 m betragen.

    Der ungünstige Winkel ist wohl der Ampel geschuldet. Sehr unglücklich.


    Was hätte dagegen gesprochen, das Schild unmittelbar unterhalb der Ampel und frontal zur Fahrbahn anzubringen? Dann würde man es wenigstens sehen können, wenn man bei Rot in der Suitbertusstraße auf Grün wartet. "Unglücklich" - schwachsinnig wäre treffender.


    Zu nah an der Einmündung ist es aber auch dann noch. Da gehört für die Abbieger ein Schild 50-100 m weiter am Straßenrand hin.

  • Der ungünstige Winkel ist wohl der Ampel geschuldet. Sehr unglücklich.


    Was hätte dagegen gesprochen, das Schild unmittelbar unterhalb der Ampel und frontal zur Fahrbahn anzubringen? Dann würde man es wenigstens sehen können, wenn man bei Rot in der Suitbertusstraße auf Grün wartet. "Unglücklich" - schwachsinnig wäre treffender.


    Zu nah an der Einmündung ist es aber auch dann noch. Da gehört für die Abbieger ein Schild 50-100 m weiter am Straßenrand hin.

    Unterhalb wäre unter 2,50

    Irgendwie verwirrend. Bin immer von Unterkante Schild von 2,50 ausgegangen. Kenne das vom Auftsellen von Halteverbotsschildern

  • Was hätte dagegen gesprochen, das Schild unmittelbar unterhalb der Ampel und frontal zur Fahrbahn anzubringen? Dann würde man es wenigstens sehen können, wenn man bei Rot in der Suitbertusstraße auf Grün wartet. "Unglücklich" - schwachsinnig wäre treffender.


    Zu nah an der Einmündung ist es aber auch dann noch. Da gehört für die Abbieger ein Schild 50-100 m weiter am Straßenrand hin.

    Unterhalb wäre unter 2,50

    Irgendwie verwirrend. Bin immer von Unterkante Schild von 2,50 ausgegangen. Kenne das vom Auftsellen von Halteverbotsschildern


    Und...? Es heißt doch "nicht weniger als 0,60 m und nur in Ausnahmefällen mehr als 2,50 m". Zudem bin ich gar nicht mal sicher, ob es wirklich unter 2,50 m wäre (das Bild hatte ich noch nicht gepostet):


    IMG_20210328_175540_reduziert.jpg


    Anyway - jedenfalls wäre es unterhalb der Ampel für alle besser sichtbar. Vielleicht sind die Schilder ja alle unzulässig hoch angebracht?

  • du stänkerst sogar, wenn man dir recht gibt.

    Nochmal: arbeite an deiner Egozentrik :D


    Das "recht geben" stand da noch nicht, als ich auf den Zitieren-Button geklickt hatte (hast Du wohl nachträglich ergänzt), und beim Verfassen ist es mir nicht aufgefallen (erst nach dem Absenden). Gilt das als Erklärung? Schön.


    Aber selbst im anderen Fall hätte ich gesagt, dass selbst wenn die Unterkante nicht unterhalb von 2,50 m liegen dürfte, es noch gar nicht gesagt ist, dass diese Bedingung nicht erfüllt wäre. Siehe die Fußgängerin auf dem Bild, die wird ja wohl größer als 1,20 m sein. Wüsste nicht, was das mit "Stänkern" und "Egozentrik" zu tun hätte.


    Und die Frage, ob nicht vielleicht sogar alle Schilder unzulässig hoch angebracht sind, bleibt ja trotzdem. Nach der von Dir zitierten (und mir bisher unbakannten) Regel wären sie es nämlich. Sehr schön, so kann man sicher 'ne Menge Park- und Halteverbote aushebeln, vielen Dank. :D

  • Beitrag von Werner Lungwitz ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().