Wenn wir eine Kaufoption für z.B. 300k besitzen und da draußen gibt es Vereine, die für diesen Spieler, sagen wir mal, 1 Mio. Ablöse zu zahlen bereit sind, so werden die 700k am Ende des Tages bei uns landen, wenn der Spieler nicht zu uns wechseln möchte. Der hat doch den Leihvertrag mitunterschrieben. Gäbe es diese Logik nicht, hätte eine Kaufoption in einem Leihvertrag doch keinerlei Relevanz mehr.
Hm, weißt du das bestimmt? Kommst du beruflich aus dem rechtlichen Bereich? Ich bin im Steuerrecht unterwegs, habe aber dadurch auch viele Schnittpunkte im Arbeitsrecht. Und mein Rechtverständnis ist, dass eine KO nur festlegt, zu welchem Tarif ein Spieler nach dem Ende des Leihvertrags wechseln kann. Das heißt aber nicht, dass man die KO ohne Einwilligung des Spielers ziehen kann.
Das wäre bezogen auf z.B. Benshop ein leichtes, die Transferrechte zu ergattern. Der müsste dann ja praktisch bei uns spielen, wenn wir die KO ziehen. Dem ist aber nicht so, weil m.E. vorher Einigung mit dem Spieler erzielt werden muss. Seit Bosman hat man meines Wissens nur die Transferrechte inne, wenn man einen gültigen Arbeitsvertrag vorliegen hat und der wird beim Leihgeschäft mit KO nicht im Vorfeld bereits beschlossen, sondern muss neu ausgehandelt werden.
Wie gesagt, das ist mein Rechtsverständnis