Die wahren Offtopics

  • Beitrag von fürimmer ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Sinnlos wenn man nichts verstehen will ().
  • Mag ein Einzelfall sein, könnte man meinen. Nein, ist nicht so. Kenne genügend Leute, die in der freien Wirtschaft genauso sinkendes Lohnniveau haben. Und das sind alles keine Schiffschaukelbremser...

    Ich frage mich ja immer, warum man dann nicht versucht, etwas gegen die zu unternehmen, die das zu verantworten haben. Stattdessen haut man lieber auf die drauf, die vermeintlich das bekommen, was man selbst auch gern hätte. Verstehe ich nicht. Aber die Verantwortlichen wird es freuen.

    Teile-und-herrsche funktioniert nur, wenn die beherrschte Klasse mitspielt und sich gegenseitig anzetert.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Rentenanpassungen


    Hier wurde an früherer Stelle – ausgerechnet – Hubertus Heil dafür verantwortlich gemacht, dass die zum 1 Juli eines jeden Jahres fast regelmäßige eintretende Erhöhung der gesetzlichen Altersrente in diesem Jahr ausfällt. Eine solche negative Entscheidung ist dem Verkünder dieser Botschaft, dem zuständigen Bundesminister für Arbeit und Soziales, jedoch nicht anzulasten.


    Jede Erhöhung der gesetzlichen Altersrenten folgt einem gesetzlichen Mechanismus: Die durchschnittliche Änderung der Bruttolöhne des Vorjahres – in der Vergangenheit fast immer: eine Erhöhung –ist die Bestimmungsgröße für eine Rentenanpassung im laufenden Jahr. Da die Bruttolöhne im Jahr 2020 nicht gestiegen, sondern im Corona-Jahr im Gegenteil sogar gesunken sind, steht zum 01.07.2021 erstmals seit zehn Jahren keine Rentenerhöhung an.


    Nach vormaliger Gesetzeslage wäre sogar infolge der Senkung der Bruttolöhne im Vorjahr nunmehr zum 01.07.2021 eine Rentensenkung angezeigt gewesen. Davor hat die Altersrentner eben jener Hubertus Heil bewahrt, auf dessen Initiative hin solche Senkungen mit der ›doppelten Haltelinie‹ für Rentenversicherungsbeiträge und Renten ausdrücklich ausgeschlossen wurden.


    Er hat sogar noch mehr für die Rentner getan, indem er den ›Nachholfaktor‹ beseitigte: Der Nachholfaktor sah vor, dass eine sich aus einer etwaigen Senkung der Bruttolöhne (wie im Jahr 2020) errechnete Rentenkürzung ausbleibt (›Rentengarantie‹), dafür aber in den Folgejahren bei Erholung der Wirtschaft die dann anstehenden Erhöhungen zum Ausgleich nur halb so hoch ausfallen sollten. Diese für 2023 zu erwartende Kürzung der Rentensteigerung hat Hubertus Heil mit der Aussetzung des Nachholfaktors (0,5) bis zum Jahr 2026 verhindert. Die Finanzierung dieser guten Tat wird die Beitragszahler nicht belasten, da sie aus dem Bundeshaushalt erfolgen soll.


    Im Ergebnis werden die Rentner nach geltender Rechtslage im Jahr 2023 eine vollständige Erhöhung ihrer gesetzlichen Renten von somit möglicherweise sogar 5 Prozent (Bruttolohnerhöhungen 2022) erhalten, wenn den ersten Konjunkturprognosen vertraut werden darf.


    Heute klagen die Rentner, welche das System nicht ganz verstanden haben, über das Ausbleiben der erhofften Erhöhung in diesem Jahr. Morgen (=2023) werden die jüngeren Arbeitnehmer, welche das System ebenfalls nicht verstanden haben, eine ihnen als ›gewaltig‹ erscheinende Rentenerhöhung als ungerecht empfinden. Dies erst recht, falls im gleichen Jahr 2023 die Bruttolöhne nur wieder moderat, jedenfalls um weniger als 5 Prozent, steigen sollten.


    Der Denkfehler, der den vorschnellen Beurteilungen zugrunde liegt, ist der stete Vergleich der Änderungen im jeweils gleichen Jahr. Dann ist immer einer unzufrieden. Das Kernelement fürs Verständnis ist vielmehr: Eine Rentenerhöhung ergibt sich im Folgejahr aus der in Bezug genommenen Lohnentwicklung des Vorjahres – und eine Rentensenkung ist und bleibt überdies bis zu einer gegenteiligen gesetzlichen Regelung ausgeschlossen. Dank Hubertus Heil und den Bundestagsabgeordneten, die das im Jahr 2018 so entschieden haben.

    "Initiation bezeichnet die Einführung eines Außenstehenden [...] in eine Gemeinschaft oder seinen Aufstieg in einen anderen persönlichen Seinszustand ..." | [Quelle: wikipedia, abgerufen am 24.05.2013] Regionalliga West, Saison 1967/68, 15. Spieltag, 12.11.1967 | Fortuna 95 - Westfalia Herne 4:0

  • Man könnte es auch viel kürzer und einfacher erklären.
    Wenn es nicht passt, bastelt man ein Gesetz so lange bis es wieder passt ;-).

    War schon immer so.

    Lieber stehend sterben als kriechend zu leben.

  • Das kann die der Bund, Land, Stadt gar nicht bezahlen. Zuerst die eigenen Lohnnebenkosten und zusätzlich die Erhöhungen damit die Beamten gleichgestellt sind mit einem vergleichbaren Angestellten. Grundsätzlich gebe ich dir aber recht. Für die Gleichbehandlung der Menschen in unserm Staat ist das einfacher zu verstehen.

    Noch ein Beispiel! Die Länder zahlen lieber die komplette Krankenversicherung der Polizeibeamten statt die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse und die Aufwendungen für jede Verletzung und Krankheit aus dienstlichen Gründen.

    Kopf aus, Herz an.

    Viel geht, nichts muss, alles kann.

    Egal was kommt was geht.

    Mein Wille mein Kopf mein Weg


    F 95--,)s

  • Die Länder zahlen lieber die komplette Krankenversicherung der Polizeibeamten statt die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse und die Aufwendungen für jede Verletzung und Krankheit aus dienstlichen Gründen.

    Heilfürsorge nennt sich das. Die gibt es auch bei der Bundeswehr. ABER AUCH NUR FÜR DIESE PERSONEN, sonst heißt es gleich wieder Beamte zahlen keine Krankenversicherungsbeiträge :rolleye:

    Einen kleinen Beitrag zahlen die Polizeibeamten allerdings auch --;;)

  • Rentenbesteuerung


    Zunächst ist auch die gesetzliche Altersrente wie alle Einkünfte steuerpflichtig. Aus dieser Selbstverständlichkeit wird vereinzelt unzulässig gefolgert, dass der ›arme Rentner‹ nun auch noch von jedem Renten-Euro neben dem Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (da trifft es zu) Steuern zu entrichten hätte. In dieser Überlegung werden der steuerliche Grundfreibetrag und der sich nach dem Kalenderjahr des Renteneintritts richtende prozentuale Rentenfreibetrag häufig außer Acht gelassen.


    Am Beispiel dargestellt: Der durchschnittliche auf dem Bankkonto eingegangene Rentenzahlbetrag [Bruttorente ./. (KV + PV)] betrug im Jahr 2020 in den westlichen Bundesländern ganze 1264 EUR für Männer und 1033 EUR für Frauen. Diese realen Zahlbeträge sind nicht zu verwechseln mit der gerne publizierte Standardrente, die erst nach 45 Beitragsjahren auf der Basis stets durchschnittlicher Jahresverdienste erzielt wird (= 45 Entgeltpunkte). Eine solche Standardrente wird vor allem von Frauen eher selten erzielt.


    Für Einkünfte gilt zunächst ein jährlicher Grundfreibetrag von 9408 EUR (2020); für Ehepaare verdoppelt er sich. Dazu tritt für denjenigen, der im Jahr 2020 erstmals eine Altersrente bezogen hat, ein Rentenfreibetrag von 20 Prozent der Rente. (Dieser Rentenfreibetrag beträgt bei Renteneintritt im Jahr 2021 nur noch 19 Prozent, bei Renteneintritt im Jahr 2022 nur noch 18 Prozent usw. bis zum Jahr 2040 = 0 Prozent).


    Wir können also von der durchschnittlichen Rente beide Freibeträge abziehen. Nur vom verbleibenden Betrag werden dann Steuern fällig. Der männliche Durchschnittsrentner in Westdeutschland hat demnach rund 50 EUR/Monat an Steuern zu entrichten. Allerdings blieb ihm im Erwerbsleben teilweise eine Versteuerung seiner aus dem Bruttoeinkommen entrichteten Rentenversicherungsbeiträge erspart. Für den hälftigen Arbeitgeberanteil seiner ihm später zugutekommenden Rentenversicherungsbeiträge brauchte er gleich gar keine Steuern zu zahlen.


    Diese Rechnung geht im Nachhinein längst nicht für alle Altersrentner auf – unbestritten. Deshalb wird ja auch gegen eine so bezeichnete ›Doppelbesteuerung‹ geklagt. Ebenfalls sei unbestritten, dass mit der genannten Durchschnittsrente – zumal im Hinblick auf höhere Leistungen in Nachbarländern, welchen allerdings auch andere und im Ergebnis für die Rentner günstigere Rentensysteme zugrunde liegen – keine großen Sprünge zu machen sind.


    Doch das ist wiederum ein anderes Thema. In diesem Beitrag sollte es um die Besteuerung der gesetzlichen Altersrente gehen, die längst nicht jeden trifft, und vor allem nicht in der oftmals kolportierten oder befürchteten Höhe.



    __________

    Die Zahlen sind entnommen aus:

    Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2020. | hier herunterladbar: https://www.deutsche-rentenver…en/rv_in_zahlen_2020.html

    "Initiation bezeichnet die Einführung eines Außenstehenden [...] in eine Gemeinschaft oder seinen Aufstieg in einen anderen persönlichen Seinszustand ..." | [Quelle: wikipedia, abgerufen am 24.05.2013] Regionalliga West, Saison 1967/68, 15. Spieltag, 12.11.1967 | Fortuna 95 - Westfalia Herne 4:0

  • Beitrag von Werner Lungwitz ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Zitat

    Am Beispiel dargestellt: Der durchschnittliche auf dem Bankkonto eingegangene Rentenzahlbetrag [Bruttorente ./. (KV + PV)] betrug im Jahr 2020 in den westlichen Bundesländern ganze 1264 EUR für Männer und 1033 EUR für Frauen. Diese realen Zahlbeträge sind nicht zu verwechseln mit der gerne publizierte Standardrente, die erst nach 45 Beitragsjahren auf der Basis stets durchschnittlicher Jahresverdienste erzielt wird (= 45 Entgeltpunkte). Eine solche Standardrente wird vor allem von Frauen eher selten erzielt.

    Da sind natürlich schöne Zahlen, wer soll denn davon leben? Hier mal was zum Vergleichen.


    Soweit es um den Vergleich von Altersrenten mit Beamtenpensionen geht


    Ohne die Zahlen, deren Zusammenstellung einem gewissen Interesse zu folgen scheint, geprüft zu haben oder bezweifeln zu wollen:


    Es stellt für mich keinen Grund zum Neid dar, wenn Beamte infolge des für sie gesetzlich geltenden Alimentationsprinzips ein Ruhegehalt beziehen, das für sie näher an ihren bisherigen Bezügen liegt als die Altersrenten am vormals bezogenen Einkommen. Zum einen ist die lebenslange Versorgung durch den Dienstherrn eben so vorgesehen, sie war bei der Verbeamtung so vereinbart - und zum anderen ist dies bei der Höhe der Besoldung in der aktiven Phase bereits weitgehend ›eingepreist‹.


    Ich erinnere mich an die Zeiten, als die Beamten des einfachen und mittleren Dienstes für ihre niedrige Besoldung belächelt wurden (von mir nicht) – dies von Angestellten, denen hingegen keine ›volle Hingabe ans Amt‹ bei deutlich höheren Gehältern abverlangt wurde.


    Unsere Jahrgänge hatten allemal die Möglichkeit, eine Beamtenlaufbahn anzustreben. Wer das nicht wollte (so wie auch ich), braucht heute auch nicht einen jeden Pensionär um seine Ruhestandsbezüge zu beneiden. Über die spürbaren Abzüge (anteilige private KV + PV, sowohl als Aktiver als auch als Ruheständler) haben wir dabei noch gar nicht gesprochen. Die Beurteilung mag in einigen Fällen des höheren Dienstes oder darüber anders ausfallen. Für eine große Zahl von Pensionären gilt jedoch die von mir versuchte.


    Die Medaille hat auch hier zwei Seiten.

    "Initiation bezeichnet die Einführung eines Außenstehenden [...] in eine Gemeinschaft oder seinen Aufstieg in einen anderen persönlichen Seinszustand ..." | [Quelle: wikipedia, abgerufen am 24.05.2013] Regionalliga West, Saison 1967/68, 15. Spieltag, 12.11.1967 | Fortuna 95 - Westfalia Herne 4:0

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  • Beitrag von Werner Lungwitz ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Die Länder zahlen lieber die komplette Krankenversicherung der Polizeibeamten statt die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse und die Aufwendungen für jede Verletzung und Krankheit aus dienstlichen Gründen.

    Heilfürsorge nennt sich das. Die gibt es auch bei der Bundeswehr. ABER AUCH NUR FÜR DIESE PERSONEN, sonst heißt es gleich wieder Beamte zahlen keine Krankenversicherungsbeiträge :rolleye:

    Einen kleinen Beitrag zahlen die Polizeibeamten allerdings auch --;;)

    Nicht in allen Bundesländern erhalten alle Polizisten die Freie Heilfürsorge. In NRW grundsätzlich schon.

    Die Freie Heilfürsorge ist keine Krankenversicherung sondern ein sonstiger Kostenträger. Sie gilt nicht für Pensionäre.

    Für weitere Infos bemühe der geneigte Leser das SGB V, die FHVOPol NRW, sowie die Verträge zwischen dem Land NRW und den KVen Rheinland und Westfalen-Lippe bzw. den entsprechenden Apothekervereinigungen.

  • Wieder was gelernt, habe mich aber mit der Materie auch nicht so beschäftigt :thumbup:

    Was mir aber vorhin so eingefallen ist: Hätte man den Tarifabschluss und die Übernahme für die Beamten von 2019 in einem Rutsch oder meinetwegen in 2 Etappen gewährt, hätte sich heute keiner darüber aufgeregt.

  • Mal eine Frage an die Nichtbeamten und Nicht-ÖDler. Warum seid Ihr nicht Beamte oder Mitarbeiter im ÖD geworden?

    Hatte vor langer Zeit 2 x die Möglichkeit. Im Hinterkopf hatte ich aber immer, wenn Du einmal "da" drin bist, biste für den "richtigen" Arbeitsmarkt verbrannt, falls sich dort was besseres bietet. War jahrzehntelang die richtige Entscheidung. Mal gucken, was mir das letzte Jahrzehnt dazu sagt.

    Hinfallen, aufstehen, Krönchen richten, weitergehen.

  • Dieses Rentensystem hat sowieso schon länger ausgedient und wird nicht mehr zum Leben reichen. Wichtiger wäre es jetzt andere steuerliche Reize zu setzen, damit man privat für seine Altersvorsorge sorgen kann, z. B steuerfreie Erträge nach einer gewissen Haltezeit aus Aktien/Fonds oder die Förderung von Eigentum.

  • Kann es sein, dass ich was überlesen habe, wenn ich jetzt und heute glaube informiert zu sein, dass diese ganze Kryptoscheiße gerade den Bach runter geht und einige Absahner dabei sind, auch telefonisch, frisches Geld zu akquirieren?

    Bitcoin und Co gehören mMn verboten. Mit seriöser Geldanlage hat das nichts zu tun.

    Zockerei für Freaks und anonymes Zahlungsmittel für Mafiaclans und andere Verbrecher.

    Kryptowährungen ist die einzige Anlageklasse wo du nach 1.Jahr Haltezeit deine Gewinne nicht versteuern musst und du willst den Leuten das verbieten...Das mit Mafia ist doch Quatsch, mittlerweile sind so viele Leute dort unterwegs, sogar die großen Firmen nutzen mittlerweile diese Technologie die dort dahinter steht oder sind dort investiert.


    Na klar sollte man nie alles auf eine Karte setzen, sondern seine Anlageklassen breit streuen, aber momentan bin ich ganz froh das die BRD/EU sich noch nicht um eine deftige Besteuerung gekümmert hat. Was hundert pro irgendwann auch kommen wird.


    Aber in Deutschland scheinen wir in vielen Dingen wohl hinterher zu hängen...