Wenn die geäußerte Absicht und Androhung Höckes, Volksteile zu eliminieren kein "Landfriedensbruch" ist, kann die Verfassung auch direkt jetzt schon mitentsorgt werden.
Den Schluss verstehe ich nicht. Bin mir ziemlich sicher, dass es sich nicht um Landfriedensbruch handelt, wenn Höckler das nicht als konkrete, unmittelbare Drohung aus einer Menschenansammlung androht. Aber inwiefern stellt das unser Grundgesetz in Frage?
Es gibt ha noch andere Strafrechtsparagraphen sowie Artikel 18 GG.
Vielleicht nicht im juristischen Sinne, aber im Sinne des Wortes.
Diese Androhung Höckes durchgehen zu lassen, ist zumindest der Lackmustest, was unsere Verfassung anbietet um seine Leute zu schützen.