Alles anzeigenStrafverfolgung entfällt ja dann wohl mal grundsätzlich:
"Der Richter wies auch auf eine Gesetzeslücke hin: In Deutschland ist es nicht strafbar, wenn jemand über 18 außerhalb geschlossener Räume im Freien die sonst in der Seenot- und Bergrettung üblichen Fackeln abbrenne."
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Wohl eher nicht, denn das nun vorliegende Urteil ist nun mal kein Grundsatzurteil, an welches andere Gerichte nach Erlangung der Rechtskraft gebunden sind.
Wenn es jedoch durch den bei dem Abbrennen der Feuerwerkskörper entstehenden Bengaloqualm nachweislich zu einer Gesundheitsschädigung bei ansonsten unbeteiligten Stadionbesuchern gekommen wäre, hätte es sehr wohl zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen können.
Es war für den Beschuldigten daher ein mehr als glücklicher Umstand, dass sich unter den vom Rauch der Bengalos betroffenen Zuschauern offenbar niemand befand, der sich trotz der Rauchbelästigung körperlich geschädigt gefühlt hat.
Eine Anzeige wegen Körperverletzung durch die der Gesundheit fraglos nicht besonders zuträglichen Qualmentwicklung in Verbindung mit einem diesen Umstand bestätigenden, (amts)ärztlichen Attest hätte dann möglicherweise für das Gericht den Ausschlag für eine Verurteilung geben können.