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Nein, den Klageweg will ich natürlich niemandem abschneiden, mein juristisches Stichwort heißt Vertrauensschutz:
Es geht mir darum, dass bei einem Mitverschulden des Verbands (das m.E. hier vorlegt) kein so drastisches Urteil zu Lasten des Beklagten BVB ergehen kann, da dieser auf die Rechtmäßigkeit der Spielverlegungen vertrauen konnte.
Im Zweifel hätte der BVB wohl eher seinen Verlegungsantrag zurückgezogen als sich dem Risiko auszusetzen, dass alle verlegten Spiele gegen ihn gewertet werden.
Anders wäre die Rechtslage m.E. nur dann, wenn man dem BVB eine arglistige Täuschung des Verbands nachweisen könnte.
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Der BVB hatte 16 spielberechtigte Spieler und hätte spielen können. 3 davon wurden in die 1. Mannschaft hochgezogen, damit beantragt werden konnte die Spiele zu verlegen, da jetzt nur noch 13 Spieler vorhanden waren. Für mich eine klare Wettbewerbsverzerrung, da bei den verlegten spielen sowohl der Kader wieder vollzählig war als auch zusätzlich noch Spieler aus dem Bundesligakader eingesetzt werden konnten.
Der Verband entschied dann anhand des Antrags, wo nur 13 Spieler als spielberechtigt genannt wurden. Das sehe ich auch als arglistige Täuschung gegenüber dem Verband an, da man diese Situation ja selbst herbeigeführt hat, um die Spielverlegungen zu erreichen.
Das Gericht sollte prüfen, ob diese 3 Spieler in der Zeit in der Bundesliga eingesetzt wurden oder zumindest auf der Bank saßen. Wenn dies nicht der Fall war, sollten diese Spiele für den BVB als verloren gewertet werden.