Rot-Weiß Essen

  • Ein Punktabzug für Dortmund wäre eine völlig unangemessene Sanktion.


    Allenfalls könnte man daran denken. Die betreffenden Spiele zu wiederholen, was aber praktisch nicht mehr durchführbar wäre.


    Ich rechne entweder mit einer völligen Abweisung des Einspruchs oder höchstens einer Geldstrafe.


    Ich hätte auch lieber RWE in Liga 3 gesehen, aber am Ende wird BVB II verdient aufsteigen.

  • Wenn man zu dem Entschluss kommt, dass der BVB fälschlicherweise nur 13 Spieler gemeldet hat und eigentlich 16 hätte melden können, dann kann es eigentlich nur eine 0-2/0-3 Wertung für die Spiele geben.

    Ansonsten den Freispruch.

    Geldstrafen oder andere Themen kommen denke ich nicht infrage....

  • Da die Verlegung der Spiele vom Verband abgesegt war, kann man diese m.E. nicht einfach gegen Dortmund werten, da Ersteren selbst ein Verschulden trifft, nämlich die Angaben des BVB nicht vorher nachgeprüft zu haben - was in anderen Fällen jedenfalls gemacht wurde, zumal die Liste der spielberechtigten Akteure dort ja vorliegt.


    Also hätte man den Antrag auf Spielverlegungen, falls die Voraussetzungen nicht vorlagen, vorher ablehnen müssen.

  • Da die Verlegung der Spiele vom Verband abgesegt war, kann man diese m.E. nicht einfach gegen Dortmund werten, da Ersteren selbst ein Verschulden trifft, nämlich die Angaben des BVB nicht vorher nachgeprüft zu haben - was in anderen Fällen jedenfalls gemacht wurde, zumal die Liste der spielberechtigten Akteure dort ja vorliegt.


    Also hätte man den Antrag auf Spielverlegungen, falls die Voraussetzungen nicht vorlagen, vorher ablehnen müssen.

    Welchen Sinn hat der Einspruch dann? Wenn der Verband prüfen soll, ob er selber Fehler gemacht hat, kann man sich den Ausgang doch wohl schon denken. Reiner Aktionismus?

  • Da die Verlegung der Spiele vom Verband abgesegt war, kann man diese m.E. nicht einfach gegen Dortmund werten, da Ersteren selbst ein Verschulden trifft, nämlich die Angaben des BVB nicht vorher nachgeprüft zu haben - was in anderen Fällen jedenfalls gemacht wurde, zumal die Liste der spielberechtigten Akteure dort ja vorliegt.


    Also hätte man den Antrag auf Spielverlegungen, falls die Voraussetzungen nicht vorlagen, vorher ablehnen müssen.

    Ich sehe da auch keinen Angriffspunkt, denn wenn irgendetwas nicht koscher hätte sein können, dann wäre es vorher ein Thema gewesen.

    Es sei denn, wenn ein Spieler nicht spielberechtigt gewesen wäre und das sei erst später aufgefallen, Doping usw.

  • Also hätte man den Antrag auf Spielverlegungen, falls die Voraussetzungen nicht vorlagen, vorher ablehnen müssen.

    Naja, das ist aber auch etwas einfach gedacht. Durch eine gerichtliche Entscheidung wird eine vorherige Entscheidung bzw. ein Verhalten überprüft.


    Man nehme mal ein plastisches Beispiel aus dem Baurecht: Du beantragst ne Baugenehmigung, diese wird dir von der zuständigen Behörde erteilt. Dann kommt ein paar Wochen später dein Nachbar und reicht eine Drittanfechtungsklage gegen deine Baugenehmigung ein. Dann überprüft das Verwaltungsgericht in diesem Verfahren ob die Baugenehmigung rechtmäßig ist oder nicht - Eine Prüfung die auch die Behörde im Rahmen der Erteilung der Genehmigung bereits vornehmen muss.


    Deiner Logik zufolge sollte der Klageweg ausgeschlossen sein, da die Behörde die angeprangerten Umstände bereits bei der Erteilung hätte berücksichtigen müssen. Vielleicht hat sie das ja sogar und dennoch falsch bewertet? Den Sachverhalt zu überprüfen ist Aufgabe des Gerichts.


    Hier eben des Sportgerichts unter Berücksichtigung der konkreten Umstände seitens des BVB II und des Verbands.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Fortunanovesia


    Nein, den Klageweg will ich natürlich niemandem abschneiden, mein juristisches Stichwort heißt Vertrauensschutz:


    Es geht mir darum, dass bei einem Mitverschulden des Verbands (das m.E. hier vorlegt) kein so drastisches Urteil zu Lasten des Beklagten BVB ergehen kann, da dieser auf die Rechtmäßigkeit der Spielverlegungen vertrauen konnte.


    Im Zweifel hätte der BVB wohl eher seinen Verlegungsantrag zurückgezogen als sich dem Risiko auszusetzen, dass alle verlegten Spiele gegen ihn gewertet werden.


    Anders wäre die Rechtslage m.E. nur dann, wenn man dem BVB eine arglistige Täuschung des Verbands nachweisen könnte.



    ¡