FC Schalke 04


  • Dieses Recht erststreckt sich allerdings NICHT auf Personen der Zeitgeschichte. Zitat dazu:


    Zitat

    "Unter Personen der Zeitgeschichte fallen solche Personen, die im Bereich des Sports, der Politik, der Kultur, der Wissenschaft oder der Gesellschaft insgesamt Zeitgeschichte machen und über ihren Tod hinaus im Blickpunkt des Interesses stehen. Zu Personen der Zeitgeschichte können aber auch alle Personen werden, die durch bestimmte Ereignisse, wie etwa Unglücksfälle oder Gerichtsprozesse in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt werden. "


    Quelle: GGR-Law


    Wichtiger Teil farblich hervorgehoben. Herr Sitzer hat ist als Einsatzleiter eines Einsatzes, der bundesweit Schlagzeilen gemacht hat, in den sog. "Blickpunkt des öffentlichen Interesses" gelangt; Kann sich meines Erachtens also hier nicht auf der Recht am eigenen Bild berufen. Ein Dritter in seinem "Auftrag" (Jäger) somit auch nicht.

    Dankbar rückwärts - mutig vorwärts! HFC Falke e.V.


    "Kein Zeitungsknabe wird uns jemals befehlen,
    was grad alt oder brandneu ist.
    Damit würd' er höchstens soviel erzielen,
    wie ein Hund, der gegen Bäume pisst."

  • wie wär's mit "sitzer und jäger absetzen", so als kompromiss!?


    @kalli: der geschätzte herr minster kann (besser: darf) in diesem casus überhaupt gar nix machen. was ihn natürlich nicht daran hindert, dennoch etwas zu tun, zb den fc schalke durch einen brief, der zufällig an die öffentlichkeit gerät, öffentlichkeitswirksam unter druck zu setzen.


    ist wendt eigentlich in urlaub oder warum hat der seinen sermon noch nicht abgegeben?




  • Da wird jeder Richter anders entscheiden. (mMn) Die Beamten der Polizei geniessen da schon weitreichenderen Schutz.
    Beispiel sind doch die Sondereinsatzkommandos die Vermummt an den Einsätzen teilnehmen und somit gegen das Vermummungsgesetz verstossen.
    Es gibt aber derzeit eine Diskussion ob man die Polizisten während ihres Einsatzes Filmen oder Fotografieren darf. Auch hier wird das Recht am eigenen Bild angeführt.

    Das Hirn ist keine Seife. Es wird nicht weniger, wenn man es benutzt.

    Eines Camper größter Fluch, schlechtes Wetter und Besuch.

    Corona-Krise: Millionen werden Pleite gehen, eine Handvoll macht sich die Taschen voll.

  • Ich gehe mal davon aus, dass der Mann Sitzer heisst. Wenn er dann auch noch auf dem Bild klar erkennbar ist,.....


    Ich weiss nicht ob Jäger dann nicht doch Recht hat.

    Warum?


    Wenn jemand ein öffentliches Amt innehat, muss er damit leben können, dass man öffentlich kundtut, wenn man ihn dafür nicht für geeignet hält.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Beispiel sind doch die Sondereinsatzkommandos die Vermummt an den Einsätzen teilnehmen und somit gegen das Vermummungsgesetz verstossen.


    Das ist so nicht richtig. Wo hast Du denn das her? Es gibt in Deutschland kein Vermummungsgesetz.


    Was Du meinst, ist das Vermummungsverbot, welches sich im Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (VersG), landläufig als Versammlungsgesetz bekannt, bzw. in den Versammlungsgesetzen der Länder, sofern sie ein eigenes haben, findet. Da NRW kein eigenes Versammlungsgesetz hat, gilt hier das VersG. Die Regelungen sind aber nahezu identisch.
    Das Vermummungsverbot gilt bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin. Es gibt natürlich Ausnahmen, z. B. Karnevalsumzüge. Auch gibt es Ausnahmen, dass man sich bei den genannten Veranstaltungen doch vermummen darf. Führt hier aber zu weit. Ebenso die Diskussion, was ist unter welchen Umständen eine Vermummung (Bsp.: Sonnenbrille und Cappy im Hochsommer, hochgezogener Schal bei -20 Grad).


    Sprich, Du darfst in Deutschland mit Sturmhaube im Hochsommer bei Aldi einkaufen. Ob Aldi Dich damit aber reinlässt, ist was anderes.


    Aus der Gesetzessystematik und auch der Rechtsprechung ergibt sich eigentlich, dass das Vermummungsverbot für die Teilnehmer einer Veranstaltung gilt. Die Polizisten sind regelmäßig nicht Teilnehmer der Veranstaltung. Darüber hinaus gibt es natürlich Gesetze, die der Polizei Sachen erlauben, die dem Bürger verboten sind.


    Es gibt aber derzeit eine Diskussion ob man die Polizisten während ihres Einsatzes Filmen oder Fotografieren darf. Auch hier wird das Recht am eigenen Bild angeführt.


    Weniger das Filmen/Fotografieren ist das Problem, eher die Veröffentlichung. Sofern nicht einzelne Beamte besonders hervorgehoben werden, ist die Veröffentlichung eigentlich unproblematisch. Wenn Du z. B. 20 Polizisten filmst und veröffentlichst, die eine Sitzblockade räumen, ist das eigentlich unstrittig. Machst Du ein Potraitfoto von einem Beamten und veröffentlichst das, bist Du regelmäßig bei einem Verstoß gegen das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunst UrhG).


  • Selten so einen Scheiss gelesen!!

    "Ich habe absichtlich falsch ausgewechselt, damit wir nicht zu hoch gewinnen."


    Aleksandar Ristic

  • Vermummungsgesetz, Vermummungsverbot. Jeder weiss worum es geht und was die Botschaft des Postes ist oder war.
    Trotzdem soviele "dumme" Kommentare.

    Das Hirn ist keine Seife. Es wird nicht weniger, wenn man es benutzt.

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  • Vermummungsgesetz, Vermummungsverbot. Jeder weiss worum es geht und was die Botschaft des Postes ist oder war.
    Trotzdem soviele "dumme" Kommentare.


    Naja, deiner Argumentation nach verstößt die Polizei auch gegen das Waffengesetz. Ich glaube, darüber, dass im Polizeigesetz Sonderrechte gewährt werden, was natürlich vollkommen sinnvoll ist, muss man hier nicht diskutieren, oder?

  • Vermummungsgesetz, Vermummungsverbot. Jeder weiss worum es geht und was die Botschaft des Postes ist oder war.
    Trotzdem soviele "dumme" Kommentare.


    Dumme Kommentare?


    Wenn ich deinen Beitrag richtig verstehe, dann vergleichst du vermumte Chaoten mit vermumten SEK Beamte.


    Jetzt denk nochmal über dumme Kommentare nach.

    "Ich habe absichtlich falsch ausgewechselt, damit wir nicht zu hoch gewinnen."


    Aleksandar Ristic




  • Ich vergleiche nicht die vermummten Chaoten mit vermummten SEK-Beamte.


    Hier wurde mein einzelner Beitrag aus dem Zusammenhang der Ursprungsdiskussion gerissen, in der es um das recht am eigenen Bild ging. Das Beispiel mit den vermummten Beamten diente lediglich dazu, dass die Beamten der "Staatsmacht" besondere Rechte und Schutz geniessen.

    Das Hirn ist keine Seife. Es wird nicht weniger, wenn man es benutzt.

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  • Vermummungsgesetz, Vermummungsverbot. Jeder weiss worum es geht und was die Botschaft des Postes ist oder war.
    Trotzdem soviele "dumme" Kommentare.


    Also ich hab die Kampagne "Mach`s mit" immer für gut gehalten und jetzt dieses Vermummungsverbot? Das ist doch kontraproduktiv.

    Ich mag Amateure. Denn sie tun es aus Liebe.