Bannervorschlag:
Wenn der Jäger zum (raus)gejagten wird
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Was ist an absetzen schlimm?
Jetzt tu nicht so, als ob du nicht wüsstest worauf es hinausläuft.
Der einfache Spruch : Sitzer absetzen fällt natürlich unter die freie Meinungsäußerung. Da hat auch der Jäger keine Handhabe.
Ist der Sitzer aber auf dem Bild erkennbar, verstösst das gegen das Recht am eigenen Bild.
Und dagegen kann der Jäger was machen.Dieses Recht erststreckt sich allerdings NICHT auf Personen der Zeitgeschichte. Zitat dazu:
Zitat"Unter Personen der Zeitgeschichte fallen solche Personen, die im Bereich des Sports, der Politik, der Kultur, der Wissenschaft oder der Gesellschaft insgesamt Zeitgeschichte machen und über ihren Tod hinaus im Blickpunkt des Interesses stehen. Zu Personen der Zeitgeschichte können aber auch alle Personen werden, die durch bestimmte Ereignisse, wie etwa Unglücksfälle oder Gerichtsprozesse in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt werden. "
Quelle: GGR-Law
Wichtiger Teil farblich hervorgehoben. Herr Sitzer hat ist als Einsatzleiter eines Einsatzes, der bundesweit Schlagzeilen gemacht hat, in den sog. "Blickpunkt des öffentlichen Interesses" gelangt; Kann sich meines Erachtens also hier nicht auf der Recht am eigenen Bild berufen. Ein Dritter in seinem "Auftrag" (Jäger) somit auch nicht.
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Nen Banner mit "Jäger rausjagen" hätte auch was.
Würde aber in Düsseldorf für Irritationen führen...
Dann fragt sich die Masse im Stadion: Häh? Was ham die denn nun gegen den Paul?
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wie wär's mit "sitzer und jäger absetzen", so als kompromiss!?
@kalli: der geschätzte herr minster kann (besser: darf) in diesem casus überhaupt gar nix machen. was ihn natürlich nicht daran hindert, dennoch etwas zu tun, zb den fc schalke durch einen brief, der zufällig an die öffentlichkeit gerät, öffentlichkeitswirksam unter druck zu setzen.
ist wendt eigentlich in urlaub oder warum hat der seinen sermon noch nicht abgegeben?
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Jetzt tu nicht so, als ob du nicht wüsstest worauf es hinausläuft.
Der einfache Spruch : Sitzer absetzen fällt natürlich unter die freie Meinungsäußerung. Da hat auch der Jäger keine Handhabe.
Ist der Sitzer aber auf dem Bild erkennbar, verstösst das gegen das Recht am eigenen Bild.
Und dagegen kann der Jäger was machen.Dieses Recht erststreckt sich allerdings NICHT auf Personen der Zeitgeschichte. Zitat dazu:
Zitat"Unter Personen der Zeitgeschichte fallen solche Personen, die im Bereich des Sports, der Politik, der Kultur, der Wissenschaft oder der Gesellschaft insgesamt Zeitgeschichte machen und über ihren Tod hinaus im Blickpunkt des Interesses stehen. Zu Personen der Zeitgeschichte können aber auch alle Personen werden, die durch bestimmte Ereignisse, wie etwa Unglücksfälle oder Gerichtsprozesse in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt werden. "
Quelle: GGR-Law
Wichtiger Teil farblich hervorgehoben. Herr Sitzer hat ist als Einsatzleiter eines Einsatzes, der bundesweit Schlagzeilen gemacht hat, in den sog. "Blickpunkt des öffentlichen Interesses" gelangt; Kann sich meines Erachtens also hier nicht auf der Recht am eigenen Bild berufen. Ein Dritter in seinem "Auftrag" (Jäger) somit auch nicht.
Da wird jeder Richter anders entscheiden. (mMn) Die Beamten der Polizei geniessen da schon weitreichenderen Schutz.
Beispiel sind doch die Sondereinsatzkommandos die Vermummt an den Einsätzen teilnehmen und somit gegen das Vermummungsgesetz verstossen.
Es gibt aber derzeit eine Diskussion ob man die Polizisten während ihres Einsatzes Filmen oder Fotografieren darf. Auch hier wird das Recht am eigenen Bild angeführt. -
Ich gehe mal davon aus, dass der Mann Sitzer heisst. Wenn er dann auch noch auf dem Bild klar erkennbar ist,.....
Ich weiss nicht ob Jäger dann nicht doch Recht hat.
Warum?
Wenn jemand ein öffentliches Amt innehat, muss er damit leben können, dass man öffentlich kundtut, wenn man ihn dafür nicht für geeignet hält.
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Beispiel sind doch die Sondereinsatzkommandos die Vermummt an den Einsätzen teilnehmen und somit gegen das Vermummungsgesetz verstossen.
Das ist so nicht richtig. Wo hast Du denn das her? Es gibt in Deutschland kein Vermummungsgesetz.
Was Du meinst, ist das Vermummungsverbot, welches sich im Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (VersG), landläufig als Versammlungsgesetz bekannt, bzw. in den Versammlungsgesetzen der Länder, sofern sie ein eigenes haben, findet. Da NRW kein eigenes Versammlungsgesetz hat, gilt hier das VersG. Die Regelungen sind aber nahezu identisch.
Das Vermummungsverbot gilt bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin. Es gibt natürlich Ausnahmen, z. B. Karnevalsumzüge. Auch gibt es Ausnahmen, dass man sich bei den genannten Veranstaltungen doch vermummen darf. Führt hier aber zu weit. Ebenso die Diskussion, was ist unter welchen Umständen eine Vermummung (Bsp.: Sonnenbrille und Cappy im Hochsommer, hochgezogener Schal bei -20 Grad).Sprich, Du darfst in Deutschland mit Sturmhaube im Hochsommer bei Aldi einkaufen. Ob Aldi Dich damit aber reinlässt, ist was anderes.
Aus der Gesetzessystematik und auch der Rechtsprechung ergibt sich eigentlich, dass das Vermummungsverbot für die Teilnehmer einer Veranstaltung gilt. Die Polizisten sind regelmäßig nicht Teilnehmer der Veranstaltung. Darüber hinaus gibt es natürlich Gesetze, die der Polizei Sachen erlauben, die dem Bürger verboten sind.
Es gibt aber derzeit eine Diskussion ob man die Polizisten während ihres Einsatzes Filmen oder Fotografieren darf. Auch hier wird das Recht am eigenen Bild angeführt.
Weniger das Filmen/Fotografieren ist das Problem, eher die Veröffentlichung. Sofern nicht einzelne Beamte besonders hervorgehoben werden, ist die Veröffentlichung eigentlich unproblematisch. Wenn Du z. B. 20 Polizisten filmst und veröffentlichst, die eine Sitzblockade räumen, ist das eigentlich unstrittig. Machst Du ein Potraitfoto von einem Beamten und veröffentlichst das, bist Du regelmäßig bei einem Verstoß gegen das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunst UrhG).
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Dieses Recht erststreckt sich allerdings NICHT auf Personen der Zeitgeschichte. Zitat dazu:
Quelle: GGR-Law
Wichtiger Teil farblich hervorgehoben. Herr Sitzer hat ist als Einsatzleiter eines Einsatzes, der bundesweit Schlagzeilen gemacht hat, in den sog. "Blickpunkt des öffentlichen Interesses" gelangt; Kann sich meines Erachtens also hier nicht auf der Recht am eigenen Bild berufen. Ein Dritter in seinem "Auftrag" (Jäger) somit auch nicht.
Da wird jeder Richter anders entscheiden. (mMn) Die Beamten der Polizei geniessen da schon weitreichenderen Schutz.
Beispiel sind doch die Sondereinsatzkommandos die Vermummt an den Einsätzen teilnehmen und somit gegen das Vermummungsgesetz verstossen.
Es gibt aber derzeit eine Diskussion ob man die Polizisten während ihres Einsatzes Filmen oder Fotografieren darf. Auch hier wird das Recht am eigenen Bild angeführt.Selten so einen Scheiss gelesen!!
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Vermummungsgesetz? Krass, wann wurde das denn verabschiedet? Stand 9.7.2015 existiert ein solches Gesetz nicht.
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Vermummungsgesetz, Vermummungsverbot. Jeder weiss worum es geht und was die Botschaft des Postes ist oder war.
Trotzdem soviele "dumme" Kommentare. -
Trotzdem soviele "dumme" Kommentare.
Das ist wegen des Verdummungsgesetzes.
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Vermummungsgesetz, Vermummungsverbot. Jeder weiss worum es geht und was die Botschaft des Postes ist oder war.
Trotzdem soviele "dumme" Kommentare.Naja, deiner Argumentation nach verstößt die Polizei auch gegen das Waffengesetz. Ich glaube, darüber, dass im Polizeigesetz Sonderrechte gewährt werden, was natürlich vollkommen sinnvoll ist, muss man hier nicht diskutieren, oder?
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Vermummungsgesetz, Vermummungsverbot. Jeder weiss worum es geht und was die Botschaft des Postes ist oder war.
Trotzdem soviele "dumme" Kommentare.Dumme Kommentare?
Wenn ich deinen Beitrag richtig verstehe, dann vergleichst du vermumte Chaoten mit vermumten SEK Beamte.
Jetzt denk nochmal über dumme Kommentare nach.
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Jetzt denk nochmal über dumme Kommentare nach.
Das klingt nach einer großen Herausforderung.
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Vermummungsgesetz, Vermummungsverbot. Jeder weiss worum es geht und was die Botschaft des Postes ist oder war.
Trotzdem soviele "dumme" Kommentare.Dumme Kommentare?
Wenn ich deinen Beitrag richtig verstehe, dann vergleichst du vermumte Chaoten mit vermumten SEK Beamte.
Jetzt denk nochmal über dumme Kommentare nach.
Ich vergleiche nicht die vermummten Chaoten mit vermummten SEK-Beamte.
Hier wurde mein einzelner Beitrag aus dem Zusammenhang der Ursprungsdiskussion gerissen, in der es um das recht am eigenen Bild ging. Das Beispiel mit den vermummten Beamten diente lediglich dazu, dass die Beamten der "Staatsmacht" besondere Rechte und Schutz geniessen.
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Vermummungsgesetz, Vermummungsverbot. Jeder weiss worum es geht und was die Botschaft des Postes ist oder war.
Trotzdem soviele "dumme" Kommentare.Also ich hab die Kampagne "Mach`s mit" immer für gut gehalten und jetzt dieses Vermummungsverbot? Das ist doch kontraproduktiv.
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Super, richtig interessant, so ein Artikel, datiert auf 2013...
Gruß,
der Edvaldsson -
Zitat
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Mehr schein als sein...