Kommt das Gericht zur Auffassung, dass die Massnahme nicht verhaeltnismaessig ist, dann wird die Verfuegung aufgehoben.
In dem Zusammenhang habe ich mich gefragt: Man wird ja wohl bis zum Spiel nicht mehr verschiedene Instanzen durchlaufen können, was ist denn wenn die Maßnahme durchgeführt wird, in einer höheren Instanz als nicht angemessen oder unverhältnismäßig abgelehnt wird. Besteht dann ein Anrecht auf Schadensersatz? Nur für St.Pauli oder haben auch die ausgesperrten Rostocker irgendein Anrecht?