Meidericher SV Duisburg 02

  • Die Qualität der Schiedsrichter nimmt in den unteren Ligen natürlich auch ab. Hinzu kommt noch, dass es keinen 4. Offiziellen gibt, der diesen konkreten Fall vielleicht verhindert hätte. Dennoch kann ich die Wut verstehen.


    Glaube mir, wir können da ein Lied von singen. Nur ein Fall von vielen: Auswärtsspiel in Kiel. Wir liegen zurück und kurz vor Schluss will der Trainer noch einen Brecher für unseren Kapitän einwechseln. Da es damals noch nicht vorgeschrieben war, elektronische Auswechseltafeln zu benutzen, hatte Kiel so uralte im Dunkeln und bei schlechtem Wetter kaum zu lesende Tafeln. Deshalb hat unser Kapitän das nicht sofort gesehen und lief nicht direkt zur Seite. Der Schiedsrichter gab ihm dann Gelb-Rot wegen Spielverzögerung (bei Rückstand :-I ).

  • Hier hat jedoch ein bereits ausgewechselter Spieler kurzzeitig wieder ins Spiel eingegriffen. Das widerspricht zwar auch den Regeln, ist aber vom Schiedsrichter-Team übersehen worden. Somit liegt hier meiner Meinung nach eine Tatsachenentscheidung vor, die normalerweise nicht vor dem Sportgericht gekippt wird.
    Ähnlich verhielt es sich mit unserem Relegationsspiel. Der Platz war zwar nicht mehr den Regeln entsprechend (fehlender Elfmeterpunkt, fehlende Eckfahnen). Dies ist jedoch vom Schiedsrichter nicht gesehen worden und so wertete das Gericht dies als Tatsachenentscheidung.


    Sorry dass ich das so sagen muss, aber das ist so ziemlich das falscheste was man dazu überhaupt sagen kann. Eine Tatsachenentscheidung kann überhaupt nur dann vorliegen, wenn der Schiedsrichter eine Situation wahrgenommen hat. Das legt allerdings auch schon der Begriff selbst nah, in dem das Wort Entscheidung vorkommt. Ein Schiedsrichter der eine Situation nicht sieht, trifft nämlich diesbezüglich logischerweise überhaupt gar keine Entscheidung.
    Die Tatsachenentscheidung liegt beispielsweise bei falschen Abseitsbewertungen zu, wo der Schiedsrichter eine falsche Entscheidung trifft die jedoch unanfechtbar ist, da der Schiedsrichter die Situation wahrgenommen und darüber entschieden hat.
    Im Fall des MSV hier, liegt keine Tatsachenentscheidung vor, die Aussichten auf einen Erfolg vor dem Sportgericht sind meiner Ansicht nach extrem gut sofern es dem MSV gelingt, nachzuweisen, dass tatsächlich 12 Spieler auf dem Platz standen.

  • Im Fall des MSV hier, liegt keine Tatsachenentscheidung vor, die Aussichten auf einen Erfolg vor dem Sportgericht sind meiner Ansicht nach extrem gut sofern es dem MSV gelingt, nachzuweisen, dass tatsächlich 12 Spieler auf dem Platz standen.


    was hätte der schiri denn entscheiden müssen, wenn er es wahrgenommen hätte?


    ich frage deshalb, weil vor ein paar jahren in einem bezirksliga-spiel ein auswechselspieler, der sich mit leibchen noch warm gemacht hat, auf den platz gerannt ist und den ball von der linie gepöhlt hat, um ein tor zu verhindern. dafür gab es gelb (oder rot?, weiß ich nicht mehr), aber das tor zählte jedenfalls nicht; es war ja auch nicht gefallen. ist die strafe für illegales betreten des platzes also nur eine persönliche? falls ja, dürfte es für den msv eng werden mit dem wiederholungsspiel.

  • ich frage deshalb, weil vor ein paar jahren in einem bezirksliga-spiel ein auswechselspieler, der sich mit leibchen noch warm gemacht hat, auf den platz gerannt ist und den ball von der linie gepöhlt hat, um ein tor zu verhindern. dafür gab es gelb (oder rot?, weiß ich nicht mehr), aber das tor zählte jedenfalls nicht; es war ja auch nicht gefallen. ist die strafe für illegales betreten des platzes also nur eine persönliche? falls ja, dürfte es für den msv eng werden mit dem wiederholungsspiel.


    Dieser von Dir geschilderte Fall, dürfte meines Wissens nach explizit im Regelwerk beschrieben sein und die "Strafen" hierfür sind daher durchs Regelwerk vorgegeben. Der Sachverhalt beim Duisburger Spiel gestern ist demnach ein anderer und wohl so nicht geregelt.

    Fortuna ist wie das reale Leben, immer wenn man denkt alles läuft Gut, wird man bitter enttäuscht...
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    beide Pokalsiege gesehen und beim Finale in Basel gewesen, mir das F95-Blut gegeben und nun leider für immer gegangen - danke für alles :.(

  • Im Fall des MSV hier, liegt keine Tatsachenentscheidung vor, die Aussichten auf einen Erfolg vor dem Sportgericht sind meiner Ansicht nach extrem gut sofern es dem MSV gelingt, nachzuweisen, dass tatsächlich 12 Spieler auf dem Platz standen.


    Hätten wir dann nach dem Spiel beim HSV nicht auch vor das Sportgericht ziehen können weil ein Auswechselspieler des HSV bei Bellinghausens Ecke kurz ins Feld gelaufen ist? :S

    Fortuna Düsseldorf war schon Pokalsieger als Dietmar Hopp noch mit Lochkarten arbeitete, Deutscher Meister bevor die Stadt Wolfsburg überhaupt gegründet wurde und stellte bereits einen Großteil der deutschen Nationalmannschaft bevor der Chemiekonzern Bayer überhaupt realisiert hatte, dass es in Leverkusen auch außerhalb des Werkgeländes menschliches Leben gibt.

  • Im Fall des MSV hier, liegt keine Tatsachenentscheidung vor, die Aussichten auf einen Erfolg vor dem Sportgericht sind meiner Ansicht nach extrem gut sofern es dem MSV gelingt, nachzuweisen, dass tatsächlich 12 Spieler auf dem Platz standen.


    was hätte der schiri denn entscheiden müssen, wenn er es wahrgenommen hätte?


    ich frage deshalb, weil vor ein paar jahren in einem bezirksliga-spiel ein auswechselspieler, der sich mit leibchen noch warm gemacht hat, auf den platz gerannt ist und den ball von der linie gepöhlt hat, um ein tor zu verhindern. dafür gab es gelb (oder rot?, weiß ich nicht mehr), aber das tor zählte jedenfalls nicht; es war ja auch nicht gefallen. ist die strafe für illegales betreten des platzes also nur eine persönliche? falls ja, dürfte es für den msv eng werden mit dem wiederholungsspiel.


    Sowas gab es bei meinem kleinen Fußballverein exakt genauso. Es gab ne rote Karte für den "Täter". Das Spielergebnis hatte bestand. Es gab keine Verhandlungen.

  • was hätte der schiri denn entscheiden müssen, wenn er es wahrgenommen hätte?


    ich frage deshalb, weil vor ein paar jahren in einem bezirksliga-spiel ein auswechselspieler, der sich mit leibchen noch warm gemacht hat, auf den platz gerannt ist und den ball von der linie gepöhlt hat, um ein tor zu verhindern. dafür gab es gelb (oder rot?, weiß ich nicht mehr), aber das tor zählte jedenfalls nicht; es war ja auch nicht gefallen. ist die strafe für illegales betreten des platzes also nur eine persönliche? falls ja, dürfte es für den msv eng werden mit dem wiederholungsspiel.


    Sowas gab es bei meinem kleinen Fußballverein exakt genauso. Es gab ne rote Karte für den "Täter". Das Spielergebnis hatte bestand. Es gab keine Verhandlungen.


    der Schiri hat hier aber nicht entschieden.

  • Sorry, aber bleiben wir mal bei den Fakten:


    Der Schiedsrichter wusste, dass Bandowski verletzt außerhalb des Spielfeldrandes behandelt wurde. Er hat dann die Auswechslung durchgeführt, wusste also auch, dass Bandowski ausgewechselt und ein anderer Spieler für ihn eingewechselt worden war. Dennoch hat der Schiedsrichter dann nach der Behandlung Bandowski auf sein Zeichen hin zurück ins Spiel gelassen.


    Der Schiedsrichter wusste also alles, hat aber einfach falsch gehandelt.


    der Schiri hat hier aber nicht entschieden.


    Eben doch!


    Hätten wir dann nach dem Spiel beim HSV nicht auch vor das Sportgericht ziehen können weil ein Auswechselspieler des HSV bei Bellinghausens Ecke kurz ins Feld gelaufen ist? :S


    Schlechter Vergleich. Bandowski hat aktiv ins Spiel eingegriffen und eine Torchance verhindert.



  • "Reviersport" schrieb:

    Der Grund ist die 79. Minute: Dortmund wollte auswechseln, Koray Günter sollte für den angeschlagenen Jannik Bandowski, der zu Behandlung gerade draußen stand, ins Spiel kommen. Der unsichere Schiedsrichter Marcel Unger, der die Partie zu keinem Zeitpunkt im Griff hatte, winkte Günter aufs Feld.


    Gleichzeitig betrat aber auch Bandowski den Platz und gewann einen Zweikampf. Damit hat der Abwehrspieler direkt ins Spielgeschehen eingegriffen und der BVB war rund 15 Sekunden lang mit zwölf Mann auf dem Platz. "Das habe ich in meiner Karriere noch nie erlebt", war Karsten Baumann erstaunt, dass Unger, der wegen schlechter Leistungen nicht mehr in der zweiten Liga pfeifen darf, ein solcher Fauxpas passieren kann. "Wir werden uns jetzt Gedanken machen und das Regelwerk prüfen, denn ich glaube nicht, dass es einen solchen Fall im deutschen Profifußball schon einmal gegeben hat", meinte Baumann.



    "Der Westen" schrieb:

    Oder auch nicht. Für Schiedsrichter Marcel Unger könnte aber hingegen sehr bald die Hölle heiß werden. Der Mann aus Halle, gerade erst wegen schlechter Leistungen aus der 2. Bundesliga abgestiegen, verlor in der zweiten Halbzeit komplett den Überblick. Und das könnte ein Nachspiel haben, eventuell sogar zu einer Spielwiederholung führen. Unger übersah mehrere Fouls, wähnte Bälle im Feld, die einen halben Meter im Aus tänzelten. Und er ließ zu, dass der BVB kurzzeitig mit zwölf Mann auf dem Feld war.


    Jannik Bandowski griff sogar als bereits Ausgewechselter noch in einen MSV-Angriff ein (78.). Karsten Baumann: „So ein Kuriosum habe ich noch nie erlebt. Wir werden uns darüber Gedanken machen, denn so etwas geht nicht.“ Schiri Unger verschanzte sich am Dienstag nach dem Spiel lange in der Kabine. Dafür sprach Assistent Lasse Koslowski: „Wir haben nichts gesehen. Was sollen wir denn machen?“ Der MSV prüft nun, ob der Verein Einspruch einlegen kann. Bewegte Live-Bilder vom Spiel gab es am Dienstag nicht.



    "Express" schrieb:

    Nach einem Tumult in dem Drittliga-Match befand sich demnach der für BVB-Youngster Koray Günter in der 79. Minute ausgewechselte Jannik Bandowski auf dem Platz und griff beim folgenden MSV-Angriff ins Spielgeschehen ein.

    Bandowski wurde zuvor wegen einer Verletzung außerhalb des Spielfeldes behandelt. Schiedsrichter Marcel Unger war nicht aufgefallen, dass die Dortmunder zunächst mit zwölf Mann weitergespielt haben sollen.



    "RP-Online" schrieb:

    Nach einem Tumult in dem hektischen Match befand sich demnach der für BVB-Youngster Koray Günter in der 79. Minute ausgewechselte Jannik Bandowski auf dem Platz und griff beim folgenden Duisburger Angriff ins Spielgeschehen ein.


    Bandowski wurde zuvor wegen einer Verletzung außerhalb des Spielfeldes behandelt. Schiedsrichter Marcel Unger war nicht aufgefallen, dass die Dortmunder zunächst mit zwölf Mann weiter gespielt haben sollen.


    P.S.: Da sieht man mal wieder, dass die RP vom Boulevard abschreibt...

  • Ein Spieler, der ausgewechselt wurde, wird wie ein "normaler" Zuschauer behandelt, wenn ich das noch richtig im Kopf habe.
    D.h. eigentlich müssten die Duisburg eine Strafe zahlen, weil ein Zuschauer auf dem Platz war.


    Ich finde das gerade beim DFB nicht, aber es gab schon mal die Diskussion und da hat diese jemand gepostet. Da hatte auch ein ausgewechselter Spieler ins Spiel eingegriffen.


    Edit....der DFB schreibt das nur bei Spielern, die einen Feldverweis erhalten haben. Diese gelten als Drittperson. Von ausgewechselten Spieler kann ich explizit nichts finden.

  • Sorry dass ich das so sagen muss, aber das ist so ziemlich das falscheste was man dazu überhaupt sagen kann. Eine Tatsachenentscheidung kann überhaupt nur dann vorliegen, wenn der Schiedsrichter eine Situation wahrgenommen hat.

    Du hast völlig Recht, der Begriff "Tatsachenentscheidung" ist in diesem Fall völlig deplatziert. Mea Culpa.


    Dennoch bleibe ich bei meiner Einschätzung, was die Anfechtbarkeit des Ergebnisses betrifft. In den von mir geschilderten Beispielen kann man vielmehr von schuldhafter und nicht schuldhafter Fehlleistung des Schiedsrichter unterscheiden. Da ich kein Jurist bin, bitte ich um Nachsicht, falls dieser Begriff nicht zutreffend bzw. justiziabel ist. Es soll eigentlich nur verdeutlichen, aus welcher Fehlleistung meiner Ansicht nach das Sportgericht eine Anfechtbarkeit des Ergebnisses sieht und aus welcher Fehlleistung nicht.


    Die Unterscheidbarkeit sehe ich wie folgt:
    Nimmt der Schiedsrichter etwas wahr und wendet die Regel nicht den Statuten entsprechend an, so ist das eine schuldhafte Fehleinschätzung. Wenn er jedoch einen Sachverhalt überhaupt nicht wahrnimmt ist das eine nicht schuldhafte Fehleinschätzung.


    Die Sportgerichtsbarkeit hat für eine Annullierung eines Ergebnisses sehr hohe Hürden gelegt. Persönliche Strafen können durchaus hinterher noch verhängt werden (wenn denn keine Tatsachenentscheidung vorlag). Das Spielergebnis bleibt in solchen Fällen aber in der Regel unangetastet.


    EDIT

    Der Schiedsrichter wusste, dass Bandowski verletzt außerhalb des Spielfeldrandes behandelt wurde. Er hat dann die Auswechslung durchgeführt, wusste also auch, dass Bandowski ausgewechselt und ein anderer Spieler für ihn eingewechselt worden war. Dennoch hat der Schiedsrichter dann nach der Behandlung Bandowski auf sein Zeichen hin zurück ins Spiel gelassen.

    Wenn das so passiert ist (was die Duisburger natürlich beweisen müssen), dann wäre das Spiel nach meiner Einschätzung doch anfechtbar. Das ändert den Sachverhalt nämlich erheblich. Ich war davon ausgegangen, dass das ganze nicht vom Schiedsrichter wahrgenommen wurde.

  • Schiedsrichter-Referent Klaus Löw vom Deutschen Fußball-Bund äußerte sich auf Anfrage von WAZ.de zwar nicht zu einem Eingriff Bandowskis ins Spielgeschehen, erklärte aber, er habe sich „die entsprechende Szene der Partie angesehen. Der eine Dortmunder Spieler war bereits auf dem Rasen, als der andere ihn verließ. Der MSV Duisburg muss bei einem Einspruch nun die entsprechende Frist einhalten.“


    Die Statuten der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB besagen: „Einsprüche gegen die Wertung von Bundesspielen müssen innerhalb von zwei Tagen nach Ablauf des Tages, an dem das Spiel stattgefunden hat, bei der DFB-Zentralverwaltung schriftlich eingelegt und in kurzer Form begründet werden.“ Bedeutet: Der MSV müsste dem DFB bis Donnerstag schriftlich erklären, warum er die Wertung der zweiten Saisonniederlage anfechten will.


    MSV Duisburg muss laut DFB Einspruchsfrist einhalten | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:

  • „12. Mann“: MSV verzichtet auf Einspruch gegen Wertung


    Der MSV Duisburg wird gegen die Wertung der 1:2-Niederlage gegen Borussia Dortmunds U23 vom Dienstag, 3. September 2013, keinen Einspruch einlegen.


    Die Bewegt-Bilder der Szene in der 79. Minute geben uns keinen Anlass, eine entscheidende Einflussnahme des bereits ausgewechselten Spielers Jannik Bandowski auf den Spielverlauf beim kurzen Wiederbetreten des Spielfeldes zu erkennen. Wir verzichten deshalb auf einen Einspruch gegen die Wertung der Partie.


    Der Spieler Bandowski wurde in besagter Szene nach einer medizinischen Behandlung außerhalb des Spielfeldes von Schiedsrichter Marcel Unger wieder auf den Platz gewunken, während gleichzeitig die Dortmunder Bank seine Auswechslung gegen Koray Günter vornahm.


    Schiedsrichter Unger setzte die Begegnung dann allerdings zu früh fort, während beide Dortmunder Akteure noch auf dem Feld waren.


  • Respekt an den MSV. Völlig legitim, über einen Einspruch nachzudenken.
    Dass dies jetzt nach Videostudium nicht geschieht, spricht für sportliche Größe.


    Möchte gar nicht dran denken, wie lange dieser komische Kackverein aus Berlin durch die Instanzen gezogen wäre...

  • Hätten wir dann nach dem Spiel beim HSV nicht auch vor das Sportgericht ziehen können weil ein Auswechselspieler des HSV bei Bellinghausens Ecke kurz ins Feld gelaufen ist? :S


    Schlechter Vergleich. Bandowski hat aktiv ins Spiel eingegriffen und eine Torchance verhindert.


    Der HSV-Akteur hat auch ins Spiel eingegriffen, da er Axel irritiert hat. Insofern m.E. kein schlechter Vergleich.

    Fortuna Düsseldorf war schon Pokalsieger als Dietmar Hopp noch mit Lochkarten arbeitete, Deutscher Meister bevor die Stadt Wolfsburg überhaupt gegründet wurde und stellte bereits einen Großteil der deutschen Nationalmannschaft bevor der Chemiekonzern Bayer überhaupt realisiert hatte, dass es in Leverkusen auch außerhalb des Werkgeländes menschliches Leben gibt.

  • der bvb hat das spiel verdient gewonnen ,aber lieber dfb ,erspart uns und den anderen mannschaften diesen schiedsrichter in zukunft..