Und bei der strafrechtlichen Bewertung, ob hier eine rassistische Beleidigung vorliegt oder nicht, ist doch wohl die Intention des Täters entscheidend und nicht die Wirkung auf das vermeintliche Opfer.
lol. Wäre ja noch schöner.
"Herr Angeklagter, sie haben Herrn Z als Hurensohn bezeichnet. Möchten sie sich dazu äußern?"
"Ja das stimmt. Aber ich habe ein positives Verhältnis zu Huren, gehe gerne zu Huren, sogar meine Mutter war eine Hure. Es war also keinesfalls beleidigend gemeint.
"Alles klar, Sie sind freigesprochen!"
Im Ernst: Es richtet sich nach objektiven Kriterien: "Eine Beleidigung ist eine Kundgabe der Nichtachtung, Missachtung oder Geringschätzung, die geeignet ist, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzusetzen." Gleiches bezieht sich auf das Thema Rassismus. Nur weil Farbige sich untereinander "Nigger" nennen und das gegenseitig dulden, ist es kein Freifahrtschein, Menschen mit dunkler Hautfarbe "Nigger" zu nennen, auch wenn man es selbst doch überhaupt nicht beleidigend/rassistisch meint.
Die Ehrverletzung wird nach objektiven Maßstäben festgestellt. Und wenn ein Weißer einen Menschen mit dunkler Hautfarbe einen Affen nennt, und dadurch angesichts seiner afrikanischen Herkunft und der ebenfalls Dunkelhäutigkeit der Tiere, welche ebenso in Afrika beheimatet sind, eine Verbindung herstellt und den Betroffenen damit zum Menschen zweiter Klasse degradiert, dann ist diese Aussage sehr wohl rassistisch, auch wenn der Rassismus als solcher gar nicht beabsichtigt ist. Darauf kommt es aber nicht.
Diese nicht beabsichtigte Form von Rassismus ist übrigens Alltag - und nennt sich daher auch genau so: Alltagsrassismus.