DAS geht mir auf den Sack!

  • Was haben Ansichten über Schwerverbrecher mit AfD oder besser gesagt mit rechten Gedankengut zu tun?

    Die EU-Grundrechtecharta verbietet die Todesstrafe ausnahmslos! Jetzt könnte man mal nachforschen, wie die AfD sich zu den hier verbrieften Grundrechten einerseits und zur EU-Grundrechtecharta an sich andererseits positioniert.

    Das die Todesstrage in Deutschland abgeschafft hat, ist ja auch im Grundgesetz verankert. Teile welcher Partei werden in Verfassungsschutzberichten nochmal als verfassungsfeindlich eingestuft?

    Ich befasse mich nicht mit dem Programm radikaler Parteien. Es reicht mir, wenn ich Aussagen von Höcke und Co höre. Hinzu kommt: wenn ich Höcke nur sehe, könnte man meinen, das dem der Wahnsinn aus den Augen schlackert.


    Was würde die Todesstrafe bringen, fragt Andele.


    Vielleicht Gerechtigkeit für die Opfer-Familie(n), die einen ihrer Liebsten durch ein Schwein einfach so verloren haben.


    Ich weiß selbst, das die Verbrechen durch diese Strafe nicht weniger werden und nicht genug abschrecken, aber Killer wären dadurch fott, für immer und können keine unschuldigen Menschen mehr etwas antun.


    Könnt ihr anders sehen.

  • Was würde die Todesstrafe bringen, fragt Andele.


    Vielleicht Gerechtigkeit für die Opfer-Familie(n), die einen ihrer Liebsten durch ein Schwein einfach so verloren haben.

    Und genau das ist, wenn man es objektiv betrachtet in der Realität nicht der Fall. Mögen in einigen Fällen die Opferfamilien das als gerecht empfinden, so zeigt sich in allen Staaten, welche die Todesstrafe anwenden, dass neue Opferfamilien entstehen. Was sagst du dazu, dass Menschen irrtümlich hingerichtet werden, wo sich nachträglich die Unschuld herausstellt? Wo gehobelt wird, fallen Späne?

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Was würde die Todesstrafe bringen, fragt Andele.


    Vielleicht Gerechtigkeit für die Opfer-Familie(n), die einen ihrer Liebsten durch ein Schwein einfach so verloren haben.

    Und genau das ist, wenn man es objektiv betrachtet in der Realität nicht der Fall. Mögen in einigen Fällen die Opferfamilien das als gerecht empfinden, so zeigt sich in allen Staaten, welche die Todesstrafe anwenden, dass neue Opferfamilien entstehen. Was sagst du dazu, dass Menschen irrtümlich hingerichtet werden, wo sich nachträglich die Unschuld herausstellt? Wo gehobelt wird, fallen Späne?

    Das ist natürlich Scheiße, Logo! Deswegen sage ich ja auch, das es eindeutig und zu 100% bewiesen sein MUSS.

  • Und genau das ist, wenn man es objektiv betrachtet in der Realität nicht der Fall. Mögen in einigen Fällen die Opferfamilien das als gerecht empfinden, so zeigt sich in allen Staaten, welche die Todesstrafe anwenden, dass neue Opferfamilien entstehen. Was sagst du dazu, dass Menschen irrtümlich hingerichtet werden, wo sich nachträglich die Unschuld herausstellt? Wo gehobelt wird, fallen Späne?

    Das ist natürlich Scheiße, Logo! Deswegen sage ich ja auch, das es eindeutig und zu 100% bewiesen sein MUSS.

    Ich denke, auch für "Lebenslänglich" muss die Schuld 100% bewiesen sein. Fehler passieren.

  • Und genau das ist, wenn man es objektiv betrachtet in der Realität nicht der Fall. Mögen in einigen Fällen die Opferfamilien das als gerecht empfinden, so zeigt sich in allen Staaten, welche die Todesstrafe anwenden, dass neue Opferfamilien entstehen. Was sagst du dazu, dass Menschen irrtümlich hingerichtet werden, wo sich nachträglich die Unschuld herausstellt? Wo gehobelt wird, fallen Späne?

    Das ist natürlich Scheiße, Logo! Deswegen sage ich ja auch, das es eindeutig und zu 100% bewiesen sein MUSS.

    Ich gehe schon davon aus, dass in Strafprozessen die Gerichte den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" schon sehr befolgen. Da wo die wirklich erheblichen Strafen wie lebenslängliche oder sonst sehr langjährige Freiheitsstragen verhängt werden, vermute ich i.d.R. eher keine Leichtfertigkeiten. Und trotzdem passieren Irrtümer, wo aber die Irrenden davon ausgehen, absolut richtig zu liegen.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Was würde die Todesstrafe bringen, fragt Andele.


    Vielleicht Gerechtigkeit für die Opfer-Familie(n), die einen ihrer Liebsten durch ein Schwein einfach so verloren haben.

    Ist das den Hinterbliebene von Opfern denn so wichtig?

    Gibt es dazu Erfassungen?


    Ich kann nur aus einer eigenen Erfahrung im Umfeld sprechen.

    Ob der Täter (schwere Vergewaltigung) nun 2, 5, 10 Jahre in den Knast muss, war ihr eher egal.

  • In den fernöstlichen Ländern hast Du das Problem, dass man Dir schnell die Daumenschrauben anzieht, bis dass Du eine Dir vorgeworfene Tat gestehst, egal, ob Du sie begangen hast oder nicht. Und selbst bei Kinkerlitzchen droht Dir schnell die Todesstrafe.


    In den USA sieht es etwas anders aus, da glauben halt die meisten Täter, wie auch in vielen anderen Ländern, sie seien schlauer als die Polizei und man wird sie schon nicht ermitteln. Deshalb wird dort auch wenn die Todesstrafe droht, gemordet. Stellt sich dieser Irrglaube als Irrtum da, winseln sie vor dem Gericht wie die begossenen Pudel.


    Die drohende Todesstrafe verhindert deshalb auch nicht die schwersten Straftaten, aber wer hingerichtet wurde, kann keine Wiederholungstat mehr begehen.


    Hier sieht das anders aus, hier wirst Du regelrecht mit Samthandschuhen verhätschelst, ein Mörder bekommt maximal 15 Jahre, wenn nicht die besondere Schwere der Tat festgestellt wird. Benimmst Du Dich in der Haft, kannst Du nach 10 Jährchen der Entlassung entgegen sehen.


    Für die USA halte ich mich um Diskussionen "für oder gegen die Todesstrafe" raus, die sollen nach ihrer Gesetzgebung urteilen, aber in den östlichen Ländern bekommst Du als Angeklagter sehr oft kein faires Verfahren, da kann ich bei vielen Urteilen nur den Kopf schütteln.

    Die Liebe zu einem Partner kann erlöschen, zum Verein ist sie unsterblich. 346800237.gif

  • Benimmst Du Dich in der Haft, kannst Du nach 10 Jährchen der Entlassung entgegen sehen.

    Das ist, wenn du von einer Verurteilung zu lebenslänglicher Haftstrafe ausgehst, falsch. StGB §57a ermöglicht die Haftentlassung frühestens nach 15 Jahren verbüßter Haft.

    Zitat

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    (1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

    1.fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
    2.nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
    3.die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.

    Eine Entlassung nach 10 Jährchen gibt es also nur bei geringeren Haftstrafen. Dann kann aber auch keine Verurteilung wegen Mordes passiert sein. Dann widerum wäre es aber noch abenteuerlicher, lieber gleich das Fallbeil anwenden zu wollen.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Eine Frage die ich mir selber stelle: Was finde ich eigentlich an der Todesstrafe schlimmer? Dass sie grundsätzlich nicht reversibel ist, oder dass sie an sich ein Akt der Barbarei ist? Ich frage mich auch immer was das für heilige und tolle Menschen sind, denen es so wichtig ist, dass schwere Verbrechen mit derartiger Brutalität bestraft werden sollen.


    Einen Menschen zu töten ist das schlimmste Verbrechen das ich absolut ablehne und harsch bestrafe, also bestrafe ich den Täter mit dem Tod! Hääää?


    Nein danke. Eine Todesstrafe hat in einer Zivilisation des 21. Jahrhunderts nichts mehr verloren.

  • Benimmst Du Dich in der Haft, kannst Du nach 10 Jährchen der Entlassung entgegen sehen.

    Das ist, wenn du von einer Verurteilung zu lebenslänglicher Haftstrafe ausgehst, falsch. StGB §57a ermöglicht die Haftentlassung frühestens nach 15 Jahren verbüßter Haft.

    Zitat

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    (1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

    1.fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
    2.nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
    3.die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.

    Eine Entlassung nach 10 Jährchen gibt es also nur bei geringeren Haftstrafen. Dann kann aber auch keine Verurteilung wegen Mordes passiert sein. Dann widerum wäre es aber noch abenteuerlicher, lieber gleich das Fallbeil anwenden zu wollen.

    Bei Jugenstrafen sind 10 Jahre das Höchste der Gefühle.

    Die Liebe zu einem Partner kann erlöschen, zum Verein ist sie unsterblich. 346800237.gif

  • Wenn ich sehen würde, wie meinem Sohn in Messer ins Herz gejagt wird, da wäre mir egal, ob das Urteil über den Täter zu einer Verbesserung des "gesellschaftlichen Miteinander" führt.

  • Bei Jugenstrafen sind 10 Jahre das Höchste der Gefühle.

    Wenn du jetzt behauptest, du hättest mit


    Benimmst Du Dich in der Haft, kannst Du nach 10 Jährchen der Entlassung entgegen sehen.

    auf Jugendstrafen abgezielt, kann ich dir das nicht wirklich glauben. Wenn 10 Jahre die Höchsstrafe sind, ist ja überhaupt keine Abhängigkeit vom Benehmen in der Haft gegeben.


    Einen Fehler nicht zugeben können, ist wohl das deutlichste Zeichen fehlender charakterlicher Größe.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Da bin ich absolut bei dir.

    Kann mir aber schon vorstellen, man wird bei ihm und den Likern, sowie Erstellern solcher Forderungen auf anderer Plattform im Gros ein relativ einheitliches Bild zu dieser Frage feststellen können. Da ist ja zunächst auch nichts anstößiges dabei, wenn es immer sachlich formuliert ist.

    Bspw. zur Frage, ob die Todesstrafe tatsächlich eine Verbesserung hinsichtlich dem gesellschaftlichen Miteinander führt. Kann man das aus den USA, aus China, Nordkorea, Saudi Arabien, dem Iran oder irgendwelchen anderen Staaten mit praktizierter Todesstrafe ableiten? Das kann dann doch aufgezeigt und diskutiert werden, ob man da Vorteile für Deutschland ableiten kann.

    Wenn ich sehen würde, wie meinem Sohn in Messer ins Herz gejagt wird, da wäre mir egal, ob das Urteil über den Täter zu einer Verbesserung des "gesellschaftlichen Miteinander" führt.

    Also du glaubst wirklich, bei einer Todesstrafe wärest du dann glücklicher als bei Lebenslang?

  • Und es gäbe Menschen, die über Leben oder Tod richten müssten und weitere Menschen, die exekutieren müssten.

    Aber im Gegensatz zu den USA gäbe es bestimmt nicht fast ausschließlich dunkelhäutige Menschen in den Todeszellen.

    Oder?

    Da müsste man dann mal schauen, was der Fallbeil-Fordernde User und die Liker der Forderung hier beim Thema Migranten / Flüchtlinge / Kriminalität so schreiben. Daraus könnte man eine erste Idee dzesbzgl ableiten, die dann aber von anderer Seite als reine Interpretation abgebügelt werden könnte. Und das dann ohne das diese Seite weiter über die Sache an sich mit diskutiert. Dieses Verhaltensmuster kann man mE leider schon hier und da erkennen.

    Ziemlich unverschämt, was du hier von dir gibst.

    EINMAL FORTUNA - IMMER FORTUNA !!!!!!



    --,)s

  • Wenn ich sehen würde, wie meinem Sohn in Messer ins Herz gejagt wird, da wäre mir egal, ob das Urteil über den Täter zu einer Verbesserung des "gesellschaftlichen Miteinander" führt.

    Also du glaubst wirklich, bei einer Todesstrafe wärest du dann glücklicher als bei Lebenslang?

    Wenn Lebenslang bis zum wirklichen Lebensende bedeutet, ok.