Was macht eigentlich ... ?

  • Ja aber ganz im Ernst, hier werden Beziehungen zu lüdge zb einfach durch hören sagen hergestellt und verurteilt.

    Freunde! Das geht nicht!
    Genau durch so etwas wird das rechtsstaatprinzip außer Kraft gehebelt.

    Und selbst wenn er schuldig - in welchem Rahmen auch immer - er schuldig ist, es ist es einfach nicht unser „Job“ hier zu urteilen.

    Nur weil die BILD jetzt wieder seit paar Tagen die Hetzjagd eröffnet hat.

    Glaubt ihr ernsthaft diesem drecksblatt geht es um Gerechtigkeit etc?

    Meine persönliche Meinung ist auch, dass er mind scheisse gebaut hat, aber darum geht es nicht was ICH persönlich denke.

  • Ja aber ganz im Ernst, hier werden Beziehungen zu lüdge zb einfach durch hören sagen hergestellt und verurteilt.

    Freunde! Das geht nicht!


    Es ging nicht um Lügde, sondern um Bergisch Gladbach (steht auch da).


    Und selbst wenn er schuldig - in welchem Rahmen auch immer - er schuldig ist, es ist es einfach nicht unser „Job“ hier zu urteilen.


    Aber eine Meinung (für den Fall wenn) darf man schon haben, oder?


    Ich gehe mal davon aus, dass Dein Beitrag nicht auf meinen bezogen war, auch wenn er direkt darunter steht - richtig? Falls aber doch, dann bitte nochmal vollständig lesen.


    Meine persönliche Meinung ist auch, dass er mind scheisse gebaut hat


    Soweit wie Du würde ich nicht einmal gehen - dazu habe ich (noch) gar keine Meinung. Das muss erst erwiesen werden.

  • Voldemort (huch) hat genau so Anspruch auf den Schutz seiner Persönlichkeitsrechte wie jeder andere Mensch auch und vor allem gilt für ihn die Unschuldsvermutung.

    Und der Ausschluss der Öffentlichkeit, die kategorische Durchsetzung seiner Rechte hat er seinen Anwälten und seinem Portemonnaie zu verdanken.


    Dass jeder, der nicht unmittelbar am Prozessgeschehen beteiligt ist, nichts erfahren darf, ist für die breite Öffentlichkeit zwar ärgerlich, hindert aber die Mechanismen des Rechtsstaates nicht. Und je weniger Öffentlichkeit, je weniger Vorverurteilung durch Medien und damit der breiten Masse.

    Und dies bliebe bei Richtern und Staatsanwälten auch irgendwo hängen, es wäre eine gewisse Beeinflussung.


    Dass andere Personen in ähnlichen Situationen nicht das Geld haben, eine Armada von Anwälten bestellen zu können, steht auf einem anderen Blatt.

  • Unschuldsvermutung ist eine widersprüchliche Bezeichnung.

    Es besagt lediglich, dass der Angeklagte solange als unschuldig gilt, bis man ihm die Schuld bewiesen hat - keine Verurteilung ohne Beweis halt.


    Der Umstand, dass er angeklagt worden ist, zeigt aber, dass man in Wirklichkeit vermutet, dass er schuldig ist.

  • Unschuldsvermutung ist eine widersprüchliche Bezeichnung.

    Es besagt lediglich, dass der Angeklagte solange als unschuldig gilt, bis man ihm die Schuld bewiesen hat - keine Verurteilung ohne Beweis halt.


    Der Umstand, dass er angeklagt worden ist, zeigt aber, dass man in Wirklichkeit vermutet, dass er schuldig ist.

    § 170 Abs. 1 StPO: Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.


    Das geht weit über eine Vermutung hinaus.

  • Aber dann vermutet man es doch erst recht.

    Oder meinst Du, man weiß es schon?


    Ich glaube, ich weiß was Du meinst.

    Eine Vermutung ohne irgendwelche vorliegenden Erkenntnisse, reicht nicht aus.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Fortuna-Freddy ()

  • Die Staatsanwaltschaft ist nach § 170 Abs. 1 StPO verpflichtet, Klage zu erheben, wenn sich im Rahmen des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ein hinreichender Tatverdacht ergeben hat.

    Komisch, dass es immer wieder diese Freisprüche gibt, wo die Vermutungen dann wohl daneben lagen?

    Die Unschuldsvermutung ist ein sehr, sehr wichtiger Baustein des Rechtsstaates, Gewaltenteilung halt.

    Wieso komisch, wieso Vermutungen? Der Rechtsstaat sorgt doch dafür, dass nicht jede Anklage zu einer Verurteilung führt. Wobei gerade der Besitz kinderpornografischer Dateien im Gerichtsverfahren praktisch kaum noch in Abrede zu stellen ist, wenn diese auf den Rechnern/Festplatten/USB-Sticks des Angeklagten nachgewiesen worden ist.

  • Die Staatsanwaltschaft ist nach § 170 Abs. 1 StPO verpflichtet, Klage zu erheben, wenn sich im Rahmen des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ein hinreichender Tatverdacht ergeben hat.

    Komisch, dass es immer wieder diese Freisprüche gibt, wo die Vermutungen dann wohl daneben lagen?

    Die Unschuldsvermutung ist ein sehr, sehr wichtiger Baustein des Rechtsstaates, Gewaltenteilung halt.

    Wieso komisch, wieso Vermutungen? Der Rechtsstaat sorgt doch dafür, dass nicht jede Anklage zu einer Verurteilung führt. Wobei gerade der Besitz kinderpornografischer Dateien im Gerichtsverfahren praktisch kaum noch in Abrede zu stellen ist, wenn diese auf den Rechnern/Festplatten/USB-Sticks des Angeklagten nachgewiesen worden ist.

    Ich wollte dadurch eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass die Gerichtbarkeit über Menschen richtet, und nicht die Presse und nicht Gerüchte oder Halbwissen.

    Und auch nicht die Staatsanwaltschaft.

    Und dass die Vermutungen, Indizien und Beweise der Staatsanwaltschaft zwar für eine Diskreditierung und Rufzerstörung auf Lebenszeit in der öffentlichen Wahrnehmung immer ausreichen können, aber nicht für eine Verurteilung vor einem ordentlichen Gericht.

    Und Dein letzter Satz äußert ja gerade jede Menge Halbwissen, oder hast Du das Material gesichtet, weißt Du persönlich, dass das Material vom Angeklagten stammt?

  • Hat man denn gewöhnlich solches Zeug auf seinem Rechner gespeichert? Da spielt es doch keine Rolle, ob ich mir das runtergeladen habe oder es mir zugeschickt wurde.


    Was würdeste machen, wenn Du (warum auch immer) ne Mail mit solchem Inhalt bekämst? Ich würde damit zur Polizei gehen.

  • Hat man denn gewöhnlich solches Zeug auf seinem Rechner gespeichert? Da spielt es doch keine Rolle, ob ich mir das runtergeladen habe oder es mir zugeschickt wurde.

    Deswegen mach ich auch nie Links mit diesen Abkürzungen à la bit.ly oder go.to auf.

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • ... oder es einen "Deal" gegeben hat.

    Und was ist ganz allgemein an „Deals“ in unserem Rechtssystem schlecht?

    Habe ich gesagt, dass das "ganz allgemein ... schlecht" ist? Ganz allgemein kann man das nicht als schlecht bezeichnen, nur im Falle einer Täterschaft wäre ein Freispruch in jedem Fall unangemessen. Gegen einen kleinen "Bonus" kann man nichts haben, wenn dadurch Hintermänner oder weitere Straftaten aufgedeckt werden.

    "Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, daß eine Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist."

    Stanislaw Jerzy Lec, polnischer Satiriker

  • Und was ist ganz allgemein an „Deals“ in unserem Rechtssystem schlecht?

    Habe ich gesagt, dass das "ganz allgemein ... schlecht" ist? Ganz allgemein kann man das nicht als schlecht bezeichnen, nur im Falle einer Täterschaft wäre ein Freispruch in jedem Fall unangemessen. Gegen einen kleinen "Bonus" kann man nichts haben, wenn dadurch Hintermänner oder weitere Straftaten aufgedeckt werden.

    Es gibt vor deutschen Gerichten bei einer bewiesenen Täterschaft Freisprüche? Das halte ich für einen Skandal! Hast du Beispiele?

  • Und was ist ganz allgemein an „Deals“ in unserem Rechtssystem schlecht?

    Habe ich gesagt, dass das "ganz allgemein ... schlecht" ist? Ganz allgemein kann man das nicht als schlecht bezeichnen, nur im Falle einer Täterschaft wäre ein Freispruch in jedem Fall unangemessen. Gegen einen kleinen "Bonus" kann man nichts haben, wenn dadurch Hintermänner oder weitere Straftaten aufgedeckt werden.

    Ein solcher Deal, den du hier impliziert, ist im deutschen Strafrecht gar nicht möglich.

  • Es gibt vor deutschen Gerichten bei einer bewiesenen Täterschaft Freisprüche? Das halte ich für einen Skandal! Hast du Beispiele?

    Von "bewiesen" hat niemand etwas gesagt. Der Deal verhindert ja, dass das Beweisverfahren durch eine reguläre Verhandlung abgeschlossen wird. Es kommt gar nicht erst zum Schuldspruch, mithin bleibt es bei der Unschuld des Täters. Schau mal auf https://dost-rechtsanwalt.de/f…zurverfafahrenserledigung , dort steht, dass das Verfahren beendet werden kann, obwohl bereits Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben wurde. Ein starkes Stück. Natürlich impliziert das, dass auf diesem Wege Täter ungeschoren oder äußerst glimpflich davonkommen.

    Ein solcher Deal, den du hier impliziert, ist im deutschen Strafrecht gar nicht möglich.

    § 257c StGB regelt das: https://dejure.org/gesetze/StPO/257c.html

    "Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, daß eine Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist."

    Stanislaw Jerzy Lec, polnischer Satiriker