Alles anzeigenAlles anzeigenIm Prinzip darf man fast alles, aber man muss den triftigen Grund angeben. Triftiger Grund ist z.b. auch Versammlungen lt. Corona VO 5 Personen aus 2 Haushalten. Aber das Statement zählt. Aber jetzt dürfen und müssen wir jeden Schritt kontrollieren und ihr müsst euch für alles rechtfertigen. Rechtfertigungen zum Verlassen der Wohnung. Ich glaube, es geht los. Das ist einfach eine Einschüchterungsmassnahme und evtl. eine Pseudomassnahme der Behörden um zu zeigen, ja wir tun was. Aber gerade das verärgert die Leute hier nur enorm.
Mir fehlt immer noch die Antwort auf folgende Frage:
Wieso sind Reisen nach Mallorca erlaubt aber ein privater Familienurlaub bzw. Urlaub mit einem Haushalt in einer Berghütte oder Ferienwohnung sind verboten?
Die wissen mit ihren ganzen Regeln und Verordnungen doch selbst nicht mehr, was sinnvoll ist und was nicht.
Da heißt es:
ZitatDas Verlassen der Wohnung sei dann nur noch aus triftigem Grund – wie etwa zum Einkaufen, dem Weg zur Arbeit oder Bewegung an der frischen Luft – erlaubt. Damit wird im Landkreis künftig den ganzen Tag über eine Ausgangsbeschränkung gelten.
Ist Bewegung an der frischen Luft denn nicht immer ein triftiger Grund? Und einkaufen kann ich auch nachts an der Tanke, man will ja tagsüber Menschenmassen, den man begegnen könnte in Einkaufsläden, meiden. ... Insofern kann man doch eigentilich eh machen, was man will. Oder habe ich da was übersehen???
Eben.
Und meine Mallorcafrage konnte mir immer noch niemand beantworten.