Gesundheit & Corona

  • Ich persönlich finde deine Beiträger nicht zu ertragen!

  • Das ist, bei Anmeldung im Jahr 2018 in diesem Forum, ne ziemlich steile Verschwörungstheorie. Ich hoffe das ist dir bewusst.

    Ich bin mir ziemlich sicher, das die meisten hier dich erst mit deiner Ansicht über Covid 19 und dem Drumherum bewusst wahrgenommen haben.

    Was schon ein ganz anderer Ton ist, als die dreiste Unterstellung die du in deinem Beitrag zuvor geschrieben hast. Nach dem Motto, Fortuna Beiträge würde ich nur pseudomäßig schreiben.

  • Man sollte Anzahl und Länge von off topic-Beiträgen nicht prinzipiell und unkritisch als Ausdruck von sachlicher, gar wissenschaftlicher Diskussionsbereitschaft werten. Hier und da scheinen Sendungsdrang und eigene Agenda die eigene Kenntnis zu übersteigen.

    Fair enough.

    Es sind schwere (und ziemlich ätzende) Zeiten.

  • Der nächste Täter wird selbst zum Opfer


    https://www.tagesspiegel.de/po…krankenhaus/26730094.html

    Struppi, ich habe gelesen, was bei Dir so los war und kann gut nachvollziehen, wie Du empfindest.

    Dennoch möchte ich nochmal dafür plädieren, strafrechtlich-kategoriale Täter-Opfer-Zuschreibungen aus medizinischen Diskussionen rauszuhalten.

    Warum?

    Erstens DARF und KANN die Gesinnung keine Rolle in der Patientenversorgung spielen.

    Zweitens sollte eine Corona-Infektion nie, aber gerade bei der aktuell diffusen Lage keine Frage von Schuld sein. Es kann jeden treffen.

    Bin ja Onkel Doktor an einem großen Spital hier in HH und nebenbei auch hygienebeauftragter Arzt meiner Abteilung. Erlebe in der Diskussion über coronabedingte Personalausfälle oder Ausbrüchen unter den Patienten*innen gerade häufig, wie geradezu nach individuellem Fehlverhalten, nach menschlichem "Versagen" der Betroffenen gefahndet wird. Oft ist das dann leider unsachlich. Die Diffamierung von vermeintlichen "Sündern" (Sündenböcken) ist als "psychohygienisches" Muster gut erforscht.

    Und sie ist gefährlich.

  • "Täter" deshalb, weil Er eine Infektion Dritter zumindestens billigend in Kauf nimmt.
    Stichwort "bedingter Vorsatz"

    Zitat

    Von bedingtem Vorsatz ist die Rede, wenn ein Täter einen bestimmten Taterfolg zwar nicht wünscht und auch nicht sicher voraussieht, ihn jedoch als mögliche Folge seines Verhaltens „billigend in Kauf“ nimmt.

    Zitatende

    Quelle https://www.rudolph-recht.de/vorsatz-im-strafrecht/

    Dies wird, geschätze(r) Fortunanovesia , in mehreren Jura-Foren mittlerweile kontrovers diskutiert, ob man - analog zu HIV und Kondomlosf***** - von einem bedingten Vorsatz ausgehen kann, wenn eine Person nachhaltig die Hygienevorschriften des RKIs ignoriert.


    Und "Opfer", weil Er nun nicht nur infiziert ist, sondern obendrein ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.



    Eimsbüttel95

    ich weiß; ich hatte verfolgt, dass Du Arzt bist.
    Und ich schätze deine hier oft gezeigte Meinung sehr, die Posts sind fundiert.
    Aber ich habe einfach keine Kraft und Muße mehr, Menschen, die das Virus leugnen, auch nur ansatzweise in Schutz zu nehmen. Selbst Anteilnahme zu heucheln kommt mir nicht mehr in den Sinn. Leider. Denn eigentlich bin ich ein sehr empathischer Mitmensch.



    ... aber ich gebe auch zu - es ist auch zu einem Gutteil "befriedigende Häme" dabei ... oder Frust, denn dieses sch***** Virus schlägt einfach unbarmherzig zu --- vergangene Nacht hat es den, mir gut bekannten, Schwiegervater (übrigens Fortune) meines besten und ältesten Freundes getötet.
    Aber Danzel10 , keine Sorge, der zählt nicht wirklich, der ist nur MIT Covid gestorben und war statistisch gesehen eh schon tot, also kein Grund für Übersterblichkeit.

  • Dies wird, geschätze(r) Fortunanovesia , in mehreren Jura-Foren mittlerweile kontrovers diskutiert, ob man - analog zu HIV und Kondomlosf***** - von einem bedingten Vorsatz ausgehen kann, wenn eine Person nachhaltig die Hygienevorschriften des RKIs ignoriert.

    Wie soll er eine Infektion billigend in Kauf nehmen, wenn er nicht weiß, dass er infiziert ist? Oder anders: Wie soll er den Tatbestand verwirklichen, wenn er nicht mal tatsächlich infiziert ist? Dann kann es maximal noch zum Versuch kommen. Der Vorsatz umfasst Wissen und Wollen der (möglichen) Tatbestandsverwirklichung. Ist er nicht infiziert, kann er den Tatbestand gar nicht erst verwirklichen. Ist er infiziert und weiß dies nicht, kann er sich ebenfalls nicht vorsätzlich strafbar machen. Hält er sich fälschlicherweise für infiziert und will jemand anderen anstecken, handelt es sich um einen untauglichen Versuch, der strafbar ist, die Strafe ist jedoch nach § 49 StGB abzumildern. Es ist aber stets auf der subjektiven Ebene auf die konkreten Gedanken des Täters abzustellen.


    Daher ist oben zitiertes auch quatsch, dazu müsste der "Täter" nämlich wissen, dass er mit dem Virus infiziert ist oder es vielleicht (hinreichend wahrscheinlich) sein könnte. Die HIV-Fälle sind nämlich dementsprechend anders gelagert. Dort weiß der Täter oder hält es zumindest für (sehr) wahrscheinlich dass er infiziert ist. Kommt es beim Opfer gar nicht erst zu einer Infektion, könnte er sich zudem höchstens wegen des Versuchs strafbar machen. Also gilt es nachzuweisen, dass gerade das Verhalten des Täters, der um seine Infektion wusste, die Infektion beim Opfer hervorgerufen hat. Lässt sich dies bei HIV noch relativ gut eingrenzen ist dies praktisch im Rahmen einer Pandemie beim Coronavirus so gut wie unmöglich ohne letzte Restzweifel, die zugunsten des Täters gehen.


    Die Gesellschaft ist aber bekanntlich gerne geneigt, alles schnellstmöglich irgendwie unter Strafe zu stellen. Da werden dann gerne mal weitreichende Folgen und Konsequenzen vor lauter Emotion ausgeblendet und über Bord geworden.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Darum geht es mir nicht - dass ich kein Jurist bin muss ich nicht betonen (war nur mal in erster Ehe mit einer Juristin verheiratet und hab sie ihr gesamtes Studium begleitet).


    "Gesinnung" ist kein hinreichender Grund - richtig!

    Aber dass die AfD, und speziell der jetzt Infizierte, die Folgen des Virus´ durch ihr Handeln und Reden heruntergespielt haben und somit Menschen nachhaltig ermutigt haben ggf. durch das bewusste Nichteinhalten der Hygieneregeln zur Ausbreitung beigetragen haben könn(t)en, zeigt sich mE in Sachsen; AfD und Virus-Hochburg zu gleichem Maße.


    Und ich gehe dann einen Schritt weiter --- es ist richtig, dass nicht jedes NSDAP Mitglied gleich Lagerkommandant in Birkenau war ... aber billigend in Kauf nahmen sie "es" schon, und unterstützt haben sie "es" auch durch ihre Zugehörigkeit.
    Nun ist die AfD nicht die NSDAP (zumindest nicht solange sie Höcke im Zaum halten) und Covid nicht ZyklonB, aber Unterstützer sind auch Mittäter (nicht nur in meinen Augen) ... 129a (5)

  • Wer meint, sich und anderen was Gutes zu tun, in dem man ungewaschene Schnutenpullis trägt, am besten jedes Mal verstaut in der Hosentasche, der täuscht sich meiner Meinung nach. Da können mir hier noch so viele bekunden, das sie ja alle Hygieneregeln einhalten würden. Die Realität draußen, in den Öffentlichen, auf der Arbeit, sieht anders aus. Da trägt der Großteil ungewaschene Keimschleudern, direkt vor dem Mund, aus dem man eh schon tiefer und fester einatmet.

    Und auf dem Niveau forderst Du eine Diskussion?

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Sorry wenn ich Dir jetzt ziemlich krass den Wind aus den Segeln nehme:

    Verstoß gg die Hygeneregeln des RKI sind schon mal per se keine Straftat!

    Das RKI hat keinerlei Befugnisse, juristische Vorgaben zu machen.


    Soweit ich weiß sind Verstöße gg Verordnungen Ordnungswidrigkeiten, also ebenso wenig Straftaten.

    In wie fern nun ein ermuntern zu Ordnungswidrigkeiten (als Corona-freies Thema mal ‚Komm park doch eben im Halteverbot‘) als Anstiftung zum Falschparker ebenso eine Ordnungswidrigkeit sein kann entzieht sich meiner Kenntnis, aber ich denke das wäre keiner langen Diskussion unter Juristen wert.