Demonstrationen
Warten auf eine Genehmigung?
Eine Demonstration ist mit einer Frist von 48 Stunden vom Veranstalter nur anzumelden. Das genügt. Danach ist die zuständige Behörde am Zug: Sie kann die Demonstration mit Auflagen versehen oder sie untersagen. Eine ›Genehmigung‹ ist nicht vorgesehen und liefe auch dem Versammlungsrecht zuwider:
Ȥ 14 Versammlungsgesetz:
(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.
(2) In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.«
Quelle: https://dejure.org/gesetze/VersG/14.html
Es sind sogar ›Sofortversammlungen‹ ohne jede Anmeldepflicht und ›Blitz- und Eilversammlungen‹ mit Anmeldepflicht unter abgekürzter Frist möglich. Der Polizeipräsident in Berlin (Landeskriminalamt) hat mithin gegenwärtig einige Büroarbeiten zu bewältigen.