Gesundheit & Corona

  • Auszug:


    "Von seiner Rechtsnatur her ist der Anstellungsvertrag zwischen dem Vorstand und der AG ein Dienstvertrag. Er ist kein Arbeitsvertrag. Vorstandsmitglieder unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht, sie haben aber auch keinen Anspruch aus den Kündigungsschutzgesetzen. Die Freiheiten ihrer Vertragsgestaltung stehen damit den geringen Möglichkeiten gegenüber, wenn es zur Beendigung oder vorzeitigen Kündigung kommt."

    1. Fortuna ist keine AG sondern ein Verein.

    2. Also doch Anstellungsvertrag und das Vorstandsmitglied dann Angestellter, wenn es auch kein Arbeitsvertrag ist? Da ist deine Quelle wieder etwas wischiwaschi. Das Vorstandsmitglied als leitender Angestellter ist eben kein Arbeitnehmer im Sinne von Betriebsverfassungs-, Kündigungsschutz- und Arbeitsgerichtsgesetz. Insofern sind - und da muss ich meinen eigenen früheren Post korrigieren - im Streitfall nicht die Arbeitsgerichte sondern die Zivilgerichte zuständig. Dienstvertrag steht nicht im Gegensatz zu Arbeitsvertrag ( https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstvertrag_(Deutschland) ).

    3. Die Freiheiten der Vertragsgestaltung und geringere arbeitsrechtliche Schutz sind doch das wesentliche an der Eigenschaft, leitender Angestellter zu sein ( natürlich mal abgesehen von den Aufgaben und der Verantwortung ). Auch das steht nicht im Widerspruch.



    Wer außerhalb des Vorstandes sollte / könnte bei Fortuna denn überhaupt leitende Angestellte sein?

    Bei den leitenden zweifelst du die Angestellteneigenschaft an.

    Bei den leitenden fehlt die Lizenz zum Leiten. Solange die Abgabe von Leitungsfunktion aus dem Vorstand an andere nicht in der Satzung vorgesehen ist, darf Fortuna überhaupt keine anderen leitenden Angestellten haben.


    Wolfgang, ich glaube, du hast doch recht.


    "Arbeitsrechtlicher Status des Vorstands

    Der Vorstand nach § 26 BGB ist das Arbeitgeberorgan eines e.V. Der Vorstand kann daher im Grundsatz kein Arbeitnehmer des Vereins sein. Nach § 5 Absatz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) haben daher hauptamtliche Vorstandsmitglieder keinen Arbeitnehmerstatus. Sollte es zu einem Rechtsstreits zwischen dem Vorstand und dem Verein kommen, sind nicht die Arbeitsgerichte sondern die Zivilgerichte zuständig. "

    Kein Arbeitnehmer aber trotzdem Angestellter - leitender - wegen mir auch mit einem Dienstvertrag ausgestattet. Das Arbeitsrecht ist da wirklich komisch. Wenn man zusätzlich noch die Abgrenzung zu den "im Betrieb beschäftigten" mit reinnimmt wird es noch konfuser.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

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  • Und die grüne Welle hab ich nicht deswegen bekommen, weil sie als solche geschaltet wäre, sondern weil man entgegen der Fahrweise von JTM schon mal etwas zügiger fahren muss (also schneller als die erlaubten 50 km/h, sagen wir durchaus auch mal 60-65 km/h). Da hab ich noch gedacht "Schade, dass JTM jetzt nicht mit im Auto sitzt, das wäre eine schöne Demonstration gewesen, wie bescheuert die Ampeln geschaltet sind und wie man trotzdem zügig durchkommt".

    Dass Ampeln bescheuert geschaltet sind, rechtfertigt in keinster Weise die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Mehr fällt JTM dazu an der Stelle wirklich nicht ein. Leuten, die mit 65 Km/h durch Innenstädte fahren (Ausnahme Schnellstraßen wo das natürlich erlaubt ist), sollte man gerne mal für ein paar Wochen den Führerschein entziehen.


    Reicht das denn, nur ein paar Wochen Führerscheinentzug? Ich meine, 3 Monate Isolationshaft mit Schlafentzug und gelegentlichem Waterboarding sollte bei solchen Schwerverbrechen doch wohl das mindeste sein.


    Mal im Ernst, garniert mit ein paar Fakten:


    Die von mir hier genannten Straßen liegen allesamt nicht in der Innenstadt, aber das nur nebenbei (muss man als Rösrather vielleicht auch nicht wissen). Ich kann aus dem Stand etliche Straßen im Düsseldorfer Stadtgebiet benennen, auf denen nicht nur gefahrlos, sondern auch vernünftigerweise schneller als 50 km/h gefahren werden könnte (bzw. von den allermeisten auch wird), wenn es denn offiziell erlaubt wäre. Die von mir genannten Straßen gehören dazu, wie z.B. auch die gesamte Achse Staufenplatz => Mörsenbroicher Ei => Theodor-Heuss-Brücke, weil dort kaum Fußgängerverkehr stattfindet (und wenn, dann nur an den entsprechenden Ampeln, und selbst da kaum). Oder der Hennekamp in Oberbilk, der Hellweg in Flingern, oder oder oder... Aber nein, 50 km/h sind das Amen in der Kirche. Wäre ja noch OK, wenn man die Ampeln auch dementsprechend schalten würde, tut man aber nicht, warum auch immer.


    Die aktuell innerorts (was in Großstädten nicht gleichbedeutend mit "Innenstadt" ist!) generell geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h stammt aus der Nachkriegszeit. Man kann davon ausgehen, dass dieser Wert nicht völlig willkürlich gewählt wurde, sondern vernünftigerweise einen inhaltlichen Bezug zum Bremsweg von Fahrzeugen hatte. Denn es geht dabei ja weniger darum, Unfälle zwischen Fahrzeugen, sondern zwischen Fahrzeugen und Fußgängern zu verringern/vermeiden.


    Ich bin in den '60/'70ern aufgewachsen, schauen wir uns also mal die gemessenen (!) Bremswege von zwei Mittelklassewagen aus dieser Zeit an (ich hab das mal zusammengeschnibbelt und mit Bildern unterlegt, damit auch die Jüngeren unter uns wissen, um welche Fahrzeuge es geht - die sonstigen vollständigen Daten erhält man, wenn man auf den Link zum Fahrzeugtyp klickt - Tests sind aus AutoBild):


    Opel Rekord P2 (Baujahr 1960-1963)


    pasted-from-clipboard.png


    Ford 17M P3 ("Badewanne", Baujahr 1960-1964)


    pasted-from-clipboard.png


    OK, wir reden also Anfang der '60er Jahre über einen Bremsweg von rund 80 Metern (aus 100 km/h bis zum Stillstand) - bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts von 50 km/h (also wie heute). 30er-Zonen in Wohngebieten? Fehlanzeige.

    • Einschub: in etlichen Quellen (Bußgeldkatalog 2019, AutoBild etc.) wird auch heute immer noch eine Faustformel verbreitet, wonach der Bremsweg bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h ca. 100 Meter betrage (Geschwindigkeit in km/h : 10) × (Geschwindigkeit in km/h : 10) = Bremsweg in Metern). Dieser Wert wurde aber schon vor 60 Jahren um mindestens 20 Meter unterboten, siehe oben. Soviel zu der Tauglichkeit solcher Faustformeln...

    Beim Bremsweg unterscheidet man gewöhnlich zwischen einer "Standardbremsung" und einer "Gefahrenbremsung" (im Volksmund auch "Vollbremsung" genannt). Ich gehe davon aus, dass es sich bei den o.g. Werten um die für die Standardbremsung handelt - denn wenn es die Werte für die Gefahrenbremsung wären, wären die Werte für die Standardbremsung ja noch dramatisch schlechter.


    Wie hingegen sehen die Werte für eine Standardbremsung heutiger Fahrzeuge aus? Ungefähr so:


    pasted-from-clipboard.png


    Sagen wir grob 34 Meter im Mittel (diese Werte beziehen sich definitiv auf eine "Standardbremsung", Quelle: https://www.adac.de/infotestra…emswege_2016/default.aspx).


    Von diesen beiden Werten (80 Meter vs. 34 Meter) ausgehend heißt das, dass die Bremsleistung heutiger Fahrzeuge um mehr als das Doppelte (genauer um 135,3%) besser geworden ist als vor rund 50-60 Jahren. Alles andere wäre ja auch merkwürdig. (Interessant übrigens auch: je "fetter" und leistungsstärker die Kiste, desto tendenziell kürzer der Bremsweg.)


    Selbst wenn wir jetzt obige (wie wir oben gesehen haben, nicht praxisgerechte) Faustformel anwenden, nach der der Bremsweg sich bei doppelter Geschwindigkeit nicht etwa verdoppelt, sondern sogar vervierfacht, mithin dieser sich bei einer Reduzierung der Geschwindigkeit um die Hälfte auf ein Viertel reduzieren müsste, kämen wir im Vergleich rein rechnerisch auf folgende Werte:


    '60er Jahre: 20 (= 80/4) Meter

    Heute: 8,5 (= 34/4) Meter


    Was aber prozentual logischerweise dasselbe ergibt (nämlich eine Verbesserung der Bremsleistung um 135,3%).


    Kein vernünftiger Mensch (und somit auch ich nicht) fordert jetzt aber, die Höchstgeschwindigkeit innerorts auf z.B. 80 km/h anzuheben, nur weil der Bremsweg heutiger Autos wesentlich kürzer ist als der von Autos, die in den '60ern gebaut wurden (was aber rechnerisch "notwendig" wäre, um denselben Grad an Verkehrssicherheit zu erreichen wie in den '60ern). Was ich damit stattdessen nur sagen will:


    Der Straßenverkehr ist heute weit sicherer als vor 50-60 Jahren (was die => Zahlen der Verkehrstoten wie auch der => Verkehrsunfälle insgesamt ja auch deutlich belegen).


    Wer dann noch meint, geringfügige und sinnvolle (!) Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts mit Führerscheinentzug ahnden zu wollen, weil die Stadt entweder nicht willens oder nicht in der Lage ist, für einen flüssigen und somit emissionsarmen Verkehr mit möglichst wenigen Ampelpausen zu sorgen, der fährt entweder kein Auto und hat deswegen keine Ahnung, oder wohnt irgendwo auf dem Land bzw. in 'ner Kleinstadt, oder hat's aus sonstigen Gründen nicht begriffen, über die ich jetzt nicht spekulieren möchte.

  • Nachtrag: und bitte jetzt nicht mit Reaktionszeit, gestiegenem Vetkehrsaufkommen etc. kommen - das ist mir alles bewusst.


    Hab's aber deshalb nur nicht als EDIT ergänzt, weil ich schon mehrfach die Erfahrung machen musste, dass eine nachträgliche Bearbeitung von Posts, die Bilder enthalten, selbige irgendwie "zerschießt" (oder sogar eliminiert).

  • Das ein heutiges Fahrzeug einen kürzeren Bremsweg hat, als die Fahrzeuge vor 50 Jahren hoffe ich stark, allerdings war/bin ich der Meinung, dass das ABS auf trockener Straße in Sachen Bremsweg kontraproduktiv ist. Der Bremsweg verlängert sich (obwohl die bestehende Lenkmöglichkeit, und die Vorteile bei Regen/Schnee natürlich überwiegen.


    Bzgl. der "irgendwann" festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzungen (auf 50) muss ich Dir widersprechen (wie alt bist Du) ?

    Ich kenne (in Essen) viele Straßen, auf denen man früher 70 fahren durfte, wo aber heute Tempo 50 gilt.

    Auf den meisten dieser Straßen erscheint es angesichts der heutigen Verkehrsdichte allerdings Wahnsinn, dass da mal 70 erlaubt war.

    Vereinzelt gibt es aber auch Straßen, auf denen heute schneller gefahren werden darf.

    Es gibt demnach Bewegung in beide Richtungen.

    Ob da Unfallbeobachtung oder Willkür hinter steckt, kann ich allerdings nicht beurteilen.

  • Alpa

    Zu Essen kann ich nix sagen, in Düsseldorf sind mir solche Straßen nicht bewusst. Allerdings reicht mein diesbzgl. Gedächtnis nur bis Anfang der '80er zurück (also seitdem ich den Lappen habe). Ich bin 59, müsstest Du im Profil aber auch sehen können.


    Es ging mir aber mehr um das generelle Limit und dessen Berechtigung - bzw. die Aussage von JTM , man müsse den Fahrern ein Fahrverbot auferlegen, die dort, wo es gefahrlos möglich und sinnvoll ist, auch schon mal etwas schneller als mit 50 km/h unterwegs sind.


    Das Zauberwort heißt "angepasste Geschwindigkeit". Wird nur meistens in die andere Richtung verwendet.

  • Das Zauberwort heißt "angepasste Geschwindigkeit". Wird nur meistens in die andere Richtung verwendet.

    Eine Geschwindigkeit die über dem Tempolimit liegt, kann per Definition schon nicht angepasst sein. Wenn an irgendeiner Stelle das Tempolimit zu niedrig ist, dann ist der richtige Weg, etwas gegen das Tempolimit zu tun und nicht, es einfach zu brechen. Wenn jeder frei entscheiden dürfte wann er wo gerade welches Gesetz bricht, dann gute Nacht. Das ist eine Grundlage des sozialen Lebens, dass man sich an aus einer Demokratie entstandenen Gesetze hält.

  • Eine Geschwindigkeit die über dem Tempolimit liegt, kann per Definition schon nicht angepasst sein. Wenn an irgendeiner Stelle das Tempolimit zu niedrig ist, dann ist der richtige Weg, etwas gegen das Tempolimit zu tun und nicht, es einfach zu brechen. Wenn jeder frei entscheiden dürfte wann er wo gerade welches Gesetz bricht, dann gute Nacht.


    Langsam frage ich mich, auf welchem Planeten Du bei diesem Thema lebst - ich empfehle dringend einen Realitätscheck.


    Regeln im Straßenverkehr werden tagtäglich hunderttausendfach (vielleicht sogar millionenfach) gebrochen, das fängt schon mit dem Unterlassen des Blinkens beim Spurwechsel oder Abbiegen an. Trotzdem sind wir noch nicht im totalen Chaos versunken.


    In dem Interview von Michael Schreckenberg wird ein Beispiel im Zusammenhang mit autonomem Fahren genannt:


    Zitat

    Wenn Sie ein autonomes Fahrzeug haben, muss es alle Verkehrsregeln zu 100 Prozent einhalten. In unseren Simulationen haben wir festgestellt, dass das sogar zu Behinderungen führen kann. Beispiel durchgezogene Linien, etwa im Stadtverkehr: Da gibt es Situationen – etwa wenn ein Zusteller die Straße versperrt –, in denen man als Fahrer die Entscheidung trifft, diese zu überfahren. Das autonome Fahrzeug macht das aber nicht.


    Aber JTM würde natürlich beharrlich warten, bis der Lieferant seine Be- oder Entladung beendet hat. :facepalm: Und hält das dann ernsthaft für "soziales Leben".

  • Also mit anderen Worten. 6,5 Mille gab es. Spielt er gut könnten es 13 Mille werden. Bei Schalke läuft es ja für ihn...

    Sechseinhalb tausend? Röttgermann raus

    "Mille" steht genauso synonym für Tausend wir für Million. Aus dem Kontext ist in der Regel klar ersichtlich, um welche der beiden Varianten es sich handelt. Hier "Tausend" anzunehmen ist daher unsinnig. :)