es gibt halt wie immer nicht nur schwarz und weiß....
Keiner muss sich einschränken, aber wer offenen Auges in Risikogebiet reist, sollte auch zur Rechenschaft gezogen werden. Arbeitgeber sagen ganz klar, wer vorsätzlich in ein Risikogebiet fährt und danach in Quarantäne muss, muss seinen Urlaub dafür nehmen oder unbezahlten nehmen. Kann ich sogar nachvollziehen.
Auch wenn es ein hinkender Vergleich ist: wie verhält es sich eigentlich mit gefährlichen Gebieten (Terror, Entführungen etc.) die als solche gekennzeichnet sind und ich reise dorthin (Urlaub, nicht humanitär) und werde entführt? Wer kommt für eine Befreiung auf?
Solange das Auswärtigeamt keine Reisewarnung ausgibt, gibt es keine Probleme. Dann muss man keinen unbezahlten Urlaub für eine Quarantäne nehmen.