Ich glaube, das mit dem "Ehrenamt" werde ich mir in Zukunft ziemlich gut überlegen.
Das ist kein gewöhnliches freiwilliges Ehrenamt. Das ist Staatsbürgerpflicht. Deine Gemeinde kann dich theoretisch auch als Wahlhelfer bestellen, ohne dass du dich freiwillig gemeldet hast. In der Regel geschieht das aber nicht, weil es genug Freiwillige und Angestellte des Öffentlichen Dienstes gib, die das machen. Und Erfrischungsgeld gibt es auch.
Aha, wusste ich nicht. Danke für die Aufklärung. Aber Ehrenamt, ist dann vielleicht nicht ganz die richtige Bezeichnung würde ich sagen.
Und mich ! Würden die sicher nicht als "Wahlhelfer" haben wollen