Ich stehe einem Verbot sehr kritisch gegenüber, man sollte mit Argumenten vorgehen, auch wenn es sehr schwer fällt. Ein Verbot könnte das Gegenteil bewirken und sie in ihrem Denken bestärken. Den harten Kern wird auch ein Verbot nicht ändern.
Eine Partei darf nicht leichtfertig verboten werden. Aber dafür steht doch das Bundesverfassungsgericht mit seinen formulierten hohen Hürden bereits.
Andererseits finde ich aber, dass die Einleitung eines Verbotsverfahrens nicht rein taktisch bewertet werden darf. Das würde m.E. Rechtsstaatsprinzipien widersprechen, weil es den für ein Verfahren ausreichenden Verdacht, eine Partei sei verbotswürdig verfassungsfeindlich eben gibt oder nicht.