Das Problem ist halt, weder Frauenparkplätze noch Familienparkplätze sind Bestandteil der StVO, Zuwiderhandlungen haben also im öffentlichen Raum keine Konsequenzen und man kann eigentlich nur an die "Moral" appellieren...
Selbst auf Privatparkplätzen kann man oftmals keine Strafen androhen, weil meist ein Schild am Parkplatzeingang darauf hinweist, dass die StVO gilt...
Unser lokaler Discounter lässt seinen Parkplatz durch ein Unternehmen überwachen (Parkscheibenpflicht), vordringlich, da die Parkfläche gerne zweckentfremdet fürs Dauerparken verwendet wird.
Nebenbei werden auch für das unbefugte Parken auf Behindertenparkplätzen und abseits der markierten Flächen ordentliche Beträge ausgerufen.
Kommt, wie Du schreibst, auf die ordentliche Beschilderung an.