• Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • So geht Verkehrswende bei der DB. 70 Millionen in die Strecke des Niersexpress investiert, nix funktioniert, auch nach Wochen des Nachbesserns nicht, und als Konsequenz fahren demnächst Einsatzbusse ständig (!) parallel zur Bahn. :facepalm:


    Nächster Halt Schilda

    "Ich will keine Zukunft - ich will Fortuna!"
    STUNDE X

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  • War mir auch neu, als Zweiradfahrer kannste auch voll breit noch durch die Gegend brettern. Nur zur Sicherheit, ich halte 0,0 auch bei Autofahrern für geboten.


    Bei Fahrradfahrern wird erst ab 1,6 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen. Die Grenze für E-Scooter-Fahrer orientiert sich aber am Wert für Autofahrer: Ab 0,5 Promille oder mehr wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, ab 1,1 Promille sind höhere Geldstrafen und Fahrverbote bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis möglich.

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Wieder ein Indiz für die Notwendigkeit einer Anpassung von Gesetzen. Wenn ich überlege, dass ein e-bike 25kmh mit wenig Einsatz erreicht...

    Insbesondere die Lastenräder mit Akku. Ein Scooter mt 25 km/h braucht Kennzeichen und Versicherung, ein eBike nicht. Warum?

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Wahrscheinlich weil der Scooter die 25 wie ein Mofa ohne eigene Kraftanstrengung erreicht. Während das e-bike als Fahrrad mit Unterstützung eingestuft wird.

    Nicht in Ordnung. Spätestens bei den Lastenfahrradtrümmern hört der Vergleich auf.

  • Beitrag von neystune ()

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  • Beitrag von der metty ()

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  • Hatte heute auch wieder so einen Fall. In Krefeld, ein abstrus schmaler Radweg rechts neben der Fahrbahn, so ein Kampfradler drauf, ich hab mir schon gedacht, der kommt gleich links rüber und bin vom Gas. War so, der ist ohne auch nur ansatzweise zu gucken auf die Strasse gezogen. Hätte ich das nicht vorhergesehen, wäre der jetzt ein Fall für nen Bestatter. Wär ich dann schuld? Oder die, die so was als Radweg ausweisen?


    Sollen se doch diesen "Radweg" gar nicht erst ausweisen, dann kommt es auch nicht zu solchen Situationen, dann gilt eben die 1,5 m Regel.

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