Dann müsste jeder Boxclub eine kriminelle Vereinigung sein. Denn auch beim Boxen geht es um Körperverletzung und der Boxclub ist organisiert.
Selten so einen dämlichen Kommentar gelesen...
Dann müsste jeder Boxclub eine kriminelle Vereinigung sein. Denn auch beim Boxen geht es um Körperverletzung und der Boxclub ist organisiert.
Selten so einen dämlichen Kommentar gelesen...
ZitatAlles anzeigenDer BGH geht die Sache anders an. Er beurteilt sämtliche Tätlichkeiten der Angeklagten im Rahmen der verabredeten Schlägereien, unabhängig von der Anzahl der Beteiligten und der Beschaffenheit des Bodens, als strafbare Körperverletzungen. Folgerichtig können für ihn nicht nur die "Hooligans Elbflorenz", sondern auch alle anderen, strukturell ähnlich agierenden Hooligan-Gruppierungen kriminielle Vereinigungen im Sinne von § 129 StGB sein.
Diese Bewertung aller Schlägerei-Handlungen als strafbare Körperverletzungen erklärt der Senat unter anderem damit, das die Dresdner Hooligans rechtswidrig und schulhaft den Straftatbestand der Teilnahme an einer Schlägerei (§ 231 StGB) verwirklicht hätten. Das aber sei selbst durch eine Einwilligung sämtlicher Beteiligter nicht zu rechtfertigen, denn der Tatbestand pönalisiere die abstrakte Gefahr einer (Massen)schlägerei und sei nicht individuell einwilligungsfähig.
Zwar waren die Hooligans nach § 231 gar nicht strafbar, weil die Vorschrift außerdem voraussetzt, dass jemand schwer verletzt wird oder gar zu Tode kommt. Aber die Gruppe wolle, so die Karlsruher Richter, gerade im Rahmen von Schlägereien tätlich werden und damit strafbare gefährliche Körperverletzungen begehen.
Diese Bewertung erstaunt, ihre Begründung durch Bezugnahme auf den - nicht erfüllten - Tatbestand des § 231 StGB bedürfte wohl der Einsicht in die Urteilsgründe. Der Begriff der "Vereinigung", dessen Voraussetzungen der Senat offenbar als unproblematisch erfüllt ansieht, setzt nach bisherigem deutschem Verständnis - auch des BGH - ein Mindestmaß an Organisation voraus, also ein "koordiniertes Vorgehen mit verteilten Rollen und einer abgestimmten Aufgabenverteilung". Erst die Veröffentlichung der Urteilsgründe wird zeigen, ob die Karlsruher Richter tatsächlich, wie die bislang bekannte Pressemitteilung vermuten lässt, dafür die ungeschriebenen Regeln ausreichen lassen will, nach welchen gewaltbereite und in aller Regel alkoholisierte Glatzköpfe ihre Straßen-Schlägereien durchführen.
Es beginnt an allen Ecken und kannten ! Einschränkung der persönlichen Freiheit. Ruck zuck ist man heut zu tage Mitglied einer "kriminellen oder "terorristischen" Vereinigung.
Und es wird noch schlimmer werden ! Jede Wette !!
Auzug aus dem derzeit ( 2010 ) wohl wichtigsten Sammelband zur Zukunft der EU-Militärpolitik, herausgegeben vom Institut für Sicherheitsstudien der Europäischen Union, benennt etwa folgende Ziele: Auseinandersetzungen mit machtpolitischen Konkurrenten - direkt genannt wird u.a. Russland - würden "Kapazitäten für harte Machtausübung erfordern ... sowohl zur Unterstützung einer Einflussausübung im Clausewitzschen Sinne als auch für mögliche direkte militärische Konfrontationen." Weiter seien "Abschottungsoperationen" (Barrier operations) erforderlich, die "die globalen Reichen gegen die Spannungen und Probleme der Armen absichern." Schließlich wird noch aufgeführt, dass die "Absicherung der Finanz-, Handels- und Warenströme ... eine Kapazität für globale ordnungspolitische Polizeieinsätze (policing) erfordern."2 werde.
Quelle :
Da werden noch ganz andere Dinge auf uns zukommen.
Dann müsste jeder Boxclub eine kriminelle Vereinigung sein. Denn auch beim Boxen geht es um Körperverletzung und der Boxclub ist organisiert.
Selten so einen dämlichen Kommentar gelesen...
Selten dämlich ist das Urteil des BGH. Ich habe hier nur mal überspitzt formuliert, was nach diesem Urteil der Fall sein könnte. Zu kriminellen Vereinigungen gehören für mich Organisationen mit mafiösen Strukturen, die rein darauf ausgerichtet sind Verbrechen zu begehen, oder Terrororganisationen wie Al Kaida. Aber nicht einige Hooligans, die sich auf der Wiese treffen.
Selten so einen dämlichen Kommentar gelesen...
Selten dämlich ist das Urteil des BGH. Ich habe hier nur mal überspitzt formuliert, was nach diesem Urteil der Fall sein könnte. Zu kriminellen Vereinigungen gehören für mich Organisationen mit mafiösen Strukturen, die rein darauf ausgerichtet sind Verbrechen zu begehen, oder Terrororganisationen wie Al Kaida. Aber nicht einige Hooligans, die sich auf der Wiese treffen.
Du meinst, dass Du das also alles besser beurteilen kannst als das höchste ordentliche Gericht Deutschlands? Dann sei Dir gsagt, dass der BGH den Rechtsbegriff der "kriminellen Vereinigung" nicht erfunden hat und dieser Rechtsbegriff auch schon vorher viel weiter als von Dir gewünscht in der Rechtswissenschaft definiert wurde.
Du meinst, dass Du das also alles besser beurteilen kannst als das höchste ordentliche Gericht Deutschlands? Dann sei Dir gsagt, dass der BGH den Rechtsbegriff der "kriminellen Vereinigung" nicht erfunden hat und dieser Rechtsbegriff auch schon vorher viel weiter als von Dir gewünscht in der Rechtswissenschaft definiert wurde.
Wenn man mal weiter denkt ist die Konsequenz aus diesem Urteil, dass sich die Hools nicht mehr abgesprochen auf der grünen Wiese treffen (können), denn das wäre ja organisiert (kriminelle Vereinigung). Vielmehr wird sich dann das Geschehen wieder ins Stadionumfeld verlagern. Von daher für mich ein absolut schwachsinniges Urteil.
Jetzt gibt der Staat Vollgas! Genauso schnell kann eine Ultra Gruppierung als Hool Gruppe und damit als kriminelle Vereinigung eingestuft werden, was bedeuten würde jedes Mitglied könnte verurteilt werden ohne was gemacht zu haben!
Zitat
(…) Eine kriminelle Vereinigung ist laut Strafgesetzbuch eine Gruppe, “deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen” (129 StGB). Schon die bloße Mitgliedschaft kann mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe sanktioniert werden. Konkrete Straftaten müssen nicht nachgewiesen werden
Ich finde die Formulierung “deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen” (129 StGB), schon recht eindeutig.
Ich finde die Formulierung “deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen” (129 StGB), schon recht eindeutig.
nicht falsch verstehen, ich bin pro pyro. aber könnte man dann nicht auch sagen, dass ultras durch das abbrennen von pyro, eine tätitgkeit der straftat begehen?
Ich finde die Formulierung “deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen” (129 StGB), schon recht eindeutig.
nicht falsch verstehen, ich bin pro pyro. aber könnte man dann nicht auch sagen, dass ultras durch das abbrennen von pyro, eine tätitgkeit der straftat begehen?
Darauf wollte ich hinaus....
Und wenns kein Pyro ist, dann der Zaunfahnenklau...Diebstahl.
Joan, aber deren Zweck oder Tätigkeiten darauf gerichtet sind Straftaten zu begehen, ist schon sehr schwammig. Stelle mir gerade das Szenario vor, wenn ein F95 Mitglied zündelt und dabei ertappt wird.
zunächst einmal: soweit ich mich erinnere ist zündeln eine ordnungswidrigkeit und keine straftat (verbessert mich bitte juristen ...)
und dann: bei den meisten ultras sind straftaten zwar nicht auszuschliessen, der zweck ihrer aktivitäten ist aber doch wohl die unterstützung des vereins!
sollte sich das einmal ändern, also dass sie ihre hauptaufgabe in diebstahl, körperverletzung, drogenschmuggel oder ähnlichen sehen, wüsste ich nicht warum sie dann nicht als kriminelle vereinigung eingestuft werden sollten.
nur ist das halt illusorisch und somit hinkt dieser vergleich!
Und wie hält man es mit Beleidigungen? Ist zwar ein Privatklagedilikt, kann aber auch eine Straftat sein bzw. dazu werden.. "Hurensöhne BVB" bekommt da schon einen faden Beigeschmack.
Und wie hält man es mit Beleidigungen? Ist zwar ein Privatklagedilikt, kann aber auch eine Straftat sein bzw. dazu werden.. "Hurensöhne BVB" bekommt da schon einen faden Beigeschmack.
Nun übertreibe es mal nicht, besser gesagt ihr.
Es werden wohl nicht die Schlägereien im Wald sein, sondern das Verhalten auf dem Weg in und auch um das Stadion herum.
Auch Beleidigungen von einer großen Menschenmenge wird wohl anders betrachtet werden, als wenn man sich vor einer Person aufbauscht.
Man sollte sich doch mal genau vor Augen führen, wer und was das Urteil hervorgerufen hat, diese sind doch zu 90 % mit denen identisch, wo zur Zeit sehr gegen gehalten wird, und gerade in Dresden.
Alles anzeigenUnd wie hält man es mit Beleidigungen? Ist zwar ein Privatklagedilikt, kann aber auch eine Straftat sein bzw. dazu werden.. "Hurensöhne BVB" bekommt da schon einen faden Beigeschmack.
Nun übertreibe es mal nicht, besser gesagt ihr.
Es werden wohl nicht die Schlägereien im Wald sein, sondern das Verhalten auf dem Weg in und auch um das Stadion herum.
Auch Beleidigungen von einer großen Menschenmenge wird wohl anders betrachtet werden, als wenn man sich vor einer Person aufbauscht.
Man sollte sich doch mal genau vor Augen führen, wer und was das Urteil hervorgerufen hat, diese sind doch zu 90 % mit denen identisch, wo zur Zeit sehr gegen gehalten wird, und gerade in Dresden.
Doch, ich übertreibe bewusst, weil unter dem Begriff "Straftat" verdammt viel fällt.
Dazu gehört auch das Beschmieren einer Straßenbahn oder das Zertrümmern einer Scheibe derselben. Das sollte eindeutig geklärt sein, damit es keine Missverständnisse und keine falschen Verurteilungen gibt.
Sonst hat der Gesetzgeber hier absoluten Freiraum und der wird früher oder später ausgenutzt.
Und dann ist das Stadion schön sauber von all dem Pack, die eh schon viel zu wenig bezahlen.
Dazu gehört auch das Beschmieren einer Straßenbahn oder das Zertrümmern einer Scheibe derselben. Das sollte eindeutig geklärt sein, damit es keine Missverständnisse und keine falschen Verurteilungen gibt.
Bei einem einzelnen erwischten wird es so sein wie bisher, im Rudel kann die Gangart härter werden.
Sonst hat der Gesetzgeber hier absoluten Freiraum und der wird früher oder später ausgenutzt.
Wird er schon, ohne guten Anwalt, oder sonstige Privilegien, kannst du eine arme dumme Sau sein/werden.
Und dann ist das Stadion schön sauber von all dem Pack, die eh schon viel zu wenig bezahlen.
Na das hat bisher noch nicht einmal der FCB gemacht.
Es geht nicht darum, ob Menschen einer Gruppierung kriminelle Handlungen begehen um als kriminelle Vereinigung eingestuft zu werden, sondern es geht darum, dass Sinn und Zweck dieser Gruppen eben das Begehen von Straftaten ist. Wenn man diesen Gedanken ausweitet, könnte man auch Fortuna als kriminelle Vereinigung auslegen, wenn Mitglieder des Vereins Straftaten begehen.
Im Bezug auf Hools kann man hier den §223 StGB Körperverletzung heranziehen, welcher aber durch §228 Einwilligung (zur KV, sofern diese nicht gegen die guten Sitten verstößt) diesbezüglich ausgehebelt wird.
Was aber immer noch einschlägig ist, das ist der §231 StGB Massenschlägereien: "Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt"
Nun kann man darüber diskutieren, ob eben das der Sinn und Zweck bzw. die Häuptätigkeit von Hools ist.
Und eben dies passt in meinen Augen auf Ultras erstmal überhaupt nicht. Welche Straftat sollte denn der Zweck oder essentielle Hauptätigkeit von Ultras sein?
Das Abbrennen von Pyrotechnik? Egal ob Ordnungswidrigkeit oder Vergehen, dies ist mitnichten ein Zweck oder eine Tätigkeit auf den die Gründung von Ultras ausgerichtet ist.
Immer ruhig bleiben.
Paragraphen sind so "schwammig" formuliert und werden z.T. durch andere Paragraphen wieder eingeschränkt, dass ein Interpretationsspielraum entsteht.
Der Richter folgt mit seinem Urteil der Interpretation des Juristen, der die "besseren" Argumente hat und seine Interpretation am besten formuliert.
Da die Medien die Begriffe "Ultras" und "Hooligans" allzu oft vermischen und in einem Topf werfen, sollte es einem guten Staatsanwalt gelingen, mit der "richtigen" Formulierung und den richtigen Argumenten den Richter und die Schöffen zu überzeugen, seiner Interpretation von einer kriminellen Vereinigung zu folgen.
Besonders dann, wenn im Vorfeld mal wieder "Kriegsberichterstattung" im Fernsehen durch Brennpunkte usw. zur "Meinungsmache" gezeigt wurde. Richter und Schöffen sind eben auch nur Menschen.
ZitatAlles anzeigen§ 129
Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
Ich habe mal den wesentlichen Text fett markiert. So sollte klar werden, dass Ultras nicht darunter fallen, auch wenn sie im Ausnahmefall mal auffällig werden sollten.
Im Übrigen ist die Beleidigung eines Kollektivs ("BVB Hurensöhne") gar nicht strafbar und somit keine Straftat, solange sie nicht gezielt gegen bestimmte einzelne Personen eingesetzt wird (Beispiel: Der Nachbar ist BVBler und man singt ihm dies zur Begrüßung vor seiner Haustür.).