Das ganze hat ja noch einen bitteren Beigeschmack.
Zur Identifizierung des Täters haben auch zwei anonyme Aussagen geführt.
Einer davon wurde öffentlich, so das dieser Besuch aus dem Rockermilieu bekam.
Akteneinsicht bekommt meines Erachtens aber nur der Anwalt des Beklagten.
Großes Kino, da überlegt sich in Zukunft aber jeder drei mal ob er eine Aussage macht.
Das liest sich wirklich gruselig und wird bei vielen genau den von Dir beschriebenen
Effekt haben. Ganz schlimm. Mich würde interessieren wie damit umgegangen wird
oder ob das einfach nur im Sande verläuft.