SG Dynamo Dresden

  • Jemand eine Strafe aufzubürden, für etwas, was ein anderer getan hat, ist grob sittenwidrig. Insofern ist es natürlich ein Verstoß gegen geltendes Recht.


    ...nun ja...vllt ist ja eher so vergleichbar:


    Ich (DFB) veranstalte regelmäßig eine Party (Liga Spiel) zu der jeder meiner Kumpels (Vereine) 10 Freunde (Fans) mitbringen darf.


    Einer dieser Kumpels bringt jedesmal 10 verschiedene mit,von denen sich 7 benehmen und 3 fast immer richtig ärger machen.
    Die nehmen den Veranstaltungsort auseinander,pöbeln andere Gäste an und zetteln Schlägereien an.
    Dann durfte er keine mehr mitbringen und alles war ruhig....danach sollte er sie besser aussuchen und versicherte,es würde nichts mehr passieren....es knallte aber wieder!


    Ist es dann nicht legitim,wenn ich den Kumpel ein paar mal ermahne und ihn,nachdem sich auch beim 20. mal nichts geändert hat,einfach nicht mehr einlade und er mit seinen Kumpels vor der Tür bzw. zuhause bleiben muss?
    Klar hat er selbst nichts getan,aber wenn seine "Freunde" ständig Ärger machen,ist er auch irgendwann raus aus der Nummer!

    Ceterum censeo Coloniam esse delendam! #17


  • Komisch nur, dass die Vereine das Geld von überführten Fans einklagen können.

    Hast du dafür ein Beispiel, dass Vereine hierfür Recht und somit das Geld vom Fan bekommen haben?


    Ja, u.a Fortuna hat das paar Mal gemacht und das Geld teilweise wiederbekommen.


    Hier ist noch ein Artikel, der das Thema Verbandsstrafen teilweise behandelt.


  • ... ...
    es gibt ja auch sowas wie "Eltern haften für ihre Kinder", es muß also nicht per se sittenwidrig sein, für Taten anderer haftbar gemacht zu werden... ...


    Demnach müssten eigentlich Schilder draußen an den Stadionzäunen + Eingängen hängen:


    FUSSBALLSTADION
    Zutritt für Unbefugte
    VERBOTEN !

    (Vereine haften für
    ihre Sympathisanten)

    ... ... ... ... ... ... ... HOFFNUNG ... ... ... ... ... ... ...

  • So (rechtlich) sittenwidrig kann das also nicht sein, sonst würden die Gerichte die Geldstrafe an sich als nichtig erklären, wenn sie aus einen sittenwidrigen Vertrag resultieren würden.


    Gute Frage. Das verstehe ich auch nicht. Es hat aber bisher kein Verein gegen den DFB geklagt,


    Will sagen: Nicht alles, was beidseitig unterschrieben wird, ist auch gültig und wirksam.


    So ist es.


    Hast du dafür ein Beispiel, dass Vereine hierfür Recht und somit das Geld vom Fan bekommen haben?


    Das Landgericht Düsseldorf hat kürzlich einen Täter, gegen den Fortuna geklagt hat, in einem Vergleich verurteilt, einen Teil des "Schadens" an den Verein zu zahlen. Ich war bei der Verhandlung anwesend, habe mich hinterher noch mit dem Richtertrio unterhalten. Offensichtlich war maßgebend, dass der Verein den Schaden hatte. Egal, wie er entstanden ist und ob er rechtmäßig entstanden ist. Warum der Anwalt des Beschuldigten nicht die Karte der "Sittenwidrigkeit" gespielt hat, mag ich nicht beurteilen. Aber sein Mandant war ja offensichtlich Täter, obwohl er es geleugnet und trotzdem dem Vergleich zugestimmt hat.

  • Der Artikel zum Regress von Vereinen an Fans ist sehr gut und sollte jeden zu Vorsicht geraten.
    Mit dem Kauf des Tickets stimmt man der folgenden Regelung zu:


    10.6. Der Verein weist ausdrücklich darauf hin, dass Kunden, deren schuldhaftes Verhalten gegen die in Ziffer 1 genannten Stadionordnungen oder diese ATGB verstößt, dem Verein oder Veranstalter für einen aus diesem Verhalten resultierenden Schaden ersatzpflichtig sind. Dies betrifft insbesondere auch den Ersatz von Sanktionen, die seitens des Deutschen Fußball-Bundes e.V. und/oder der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH gegen den Verein oder Veranstalter wegen dieses Verstoßes verhängt werden.


    Quelle:

  • [quote='Cookie44',index.php?page=Thread&postID=922988#post922988]Bekommen wir die Karten für ein Auswärtsspiel nicht auch von Fortuna?[/quote] Ja schon aber da steht ja auch das Kleingedruckte auf der Rückseite und weist auf Haftung/Verantwortlichkeit des Gastgebers hin.

    Ich mag Amateure. Denn sie tun es aus Liebe.

  • Warum der Anwalt des Beschuldigten nicht die Karte der "Sittenwidrigkeit" gespielt hat, mag ich nicht beurteilen.

    Weil es evtl. diese Karte zum Ausspielen nicht gibt?


    So sieht es aus. Wenn es diese Karte geben würde, würde die nicht irgendein Anwalt mal ausspielen, um seinen Mandanten vor einer Strafe zu bewahren? Es gibt ja mehrere Fälle, wo die Vereine die Kohle von Fans wieder haben wollten und der DFB ermutigt die Vereine sogar dazu die Strafen von den Fans einzuklagen.


  • Schon mal das Kleingedruckte auf der Eintrittskarte gelesen?


    Richtig. Das gilt für den gastgebenden Verein, der die Örtlichkeiten bereitstellt. Es gilt nicht für den Gastverein. Das ist ja mein dauerndes Gerede. :)


  • Das scheint ja in Mode zu kommen... Irgendwie ist da ein Geschmäckle bei. Jetzt werden die Vereine nicht nur vom Verband in Sippenhaft genommen sondern auch von den Sponsoren...Holzauge sei wachsam...

    Groß, klein, alt, jung, reich, arm, dick

    dünn, krank, gesund, er, sie, blau, rot, gelb,

    schwarz oder weiß - alles Menschen.

  • hab gestern einen film gesehen, "nie mehr oberliga" oder sowas in der richtung.


    alter verwalter...man stelle sich mal vor, das wäre ein film über dresden gewesen. hossa...was für ein aufschrei wegen dieses gewaltgeilen packs das wohl gewesen wäre...

  • hab gestern einen film gesehen, "nie mehr oberliga" oder sowas in der richtung.


    alter verwalter...man stelle sich mal vor, das wäre ein film über dresden gewesen. hossa...was für ein aufschrei wegen dieses gewaltgeilen packs das wohl gewesen wäre...


    "Unsere Fans sind Asi hoch drei" Spruch des Films

  • hab gestern einen film gesehen, "nie mehr oberliga" oder sowas in der richtung.


    alter verwalter...man stelle sich mal vor, das wäre ein film über dresden gewesen. hossa...was für ein aufschrei wegen dieses gewaltgeilen packs das wohl gewesen wäre...


    "Unsere Fans sind Asi hoch drei" Spruch des Films


    :thumbsup: