[quote='Werner Lungwitz','index.php?page=Thread&postID=1442008#post1442008']So aber sieht es doch aus, vielleicht die Pauschale für
Reinigung und Pflege der Arbeitskleidung, obwohl die
tatsächlichen Kosten geringer sind, und das war es doch
für den normalen Lohnempfänger.
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Was so ja nun weiter auch nicht stimmt. Wenn der "Lohnempfänger" seine Werbungskosten nachweisen bzw. glaubhaft machen kann, dann bekommt er sie auch von der Finanzverwaltung auch anerkannt. Als Werbungskosten werde anerkannt: Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte, Dienstreisen, Dienstgänge, Fortbildungsaufwendungen, Bewerbungskosten, berufliche Beiträge an Verbände und Versicherungen, Arbeitsmittel, Reinigung von Schutzkleidung, Umzugskosten, Anschaffung von Arbeitsmittel etc. etc. etc. Es ist doch nur eine Frage, ob sie auch beruflich veranlasst sind. Also geht der Vorwurf, der Lohnempfänger hat keine Möglichkeiten irgendetwas abzusetzen vollkommend ins Leere.