BSG 08/15 Hoppenheim
-
-
Die Anlage war geeignet, um Schmähgesänge zu übertönen, aber sooo laut war sie dann doch wieder nicht.
Wieviele Hörschäden gibt´s denn sonst so an jedem Spieltag? -
Das hätte sich mal ein Verein wie RW Oberhausen oder so erlauben sollen. 3 Spiele Platzsperre wäre wohl das Minimum gewesen.
-
... was aber mit den DFB nichts zu tun hat...
...das nicht. Dennoch könnte der DFB die Einstellung des Verfahrens als Grundlage für seine Entscheidungsfindung nutzen, was er wohl auch tun wird-
Bitte dann melden, wer etwas anderes erwartet hätte........... -
Das hätte sich mal ein Verein wie RW Oberhausen oder so erlauben sollen. 3 Spiele Platzsperre wäre wohl das Minimum gewesen.
Das wäre dort DER SKANDAL gewesen und man hätte die vermutlich noch deutlich härter bestraft
-
Wobei man aber auch sagen sollte, dass die beschriebenen Gehörschädigungen nicht daher rühren.
Bin kein HNO-Artzt; ist meine Meinung und ich will diese Akion in keinster Weise gutheißen
Die Kirche sollte man im Dorf gelassen werden.
ABER...
Bei Pyro verbrennen auch keine Leute; also warum ist das Eine "erlaubt" (ohne Strafe), dass Andere nicht.
Zusätzlich kotzt mich die Willkür des DFB an.
Wenn jetzt jeder Verein dieses Mittel geben die Gästefans einsetzt?
Was passiert? Sicherlich Strafen!
Bei bei den Kundenberartern bloß kein Zeichen setzten.
Das wird dann bei Dresden gesetzt.
Hoppenheim (und Dresden) verrecke -
... was aber mit den DFB nichts zu tun hat...
...das nicht. Dennoch könnte der DFB die Einstellung des Verfahrens als Grundlage für seine Entscheidungsfindung nutzen, was er wohl auch tun wird-
Bitte dann melden, wer etwas anderes erwartet hätte...........
Das ist allerdings wahr... -
Dennoch könnte der DFB die Einstellung des Verfahrens als Grundlage für seine Entscheidungsfi
ndlzung nutzen, was er wohl auch tun wird- -
Habe gerade aus den beiden Borussen-Foren erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Heidelberg das Verfahren gegen Hoffenheim eingestellt hat. Wegen nachgewiesener Unschuld. Die gemeldeten körperlichen Schäden hätten laut Gutachten nicht durch Lautsprecheranlagen entstehen können.
In beiden Fällen gab es aber keine Quellenangabe.
Weiß da jemand bereits Näheres?Begründung klingt komisch, weil Versuchsstrafbarkeit dadurch ja nicht ausgeschlossen ist. Beispiel: Wenn ich mit einer ungeladenen Pistole auf jemanden "schieße", wobei ich davon ausgehe, dass sie geladen ist, kann ich natürlich trotzdem wegen dem jeweiligen versuchten Delikt bestraft werden. Problematisch in der Rechtspraxis ist dann natürlich, den jeweiligen Vorsatz nachzuweisen, allerdings meine ich, dass man doch sogar noch entsprechende Statements des Hausmeisters hat, dass er die Absicht hatte, die Schmähgesänge durch das Geräusch zu stoppen.
e: Wobei...wahrscheinlich hat er wirklich nur von "übertönen" gesprochen, somit isser dann wohl tatsächlich raus.
-
... was aber mit den DFB nichts zu tun hat...
...das nicht. Dennoch könnte der DFB die Einstellung des Verfahrens als Grundlage für seine Entscheidungsfindung nutzen, was er wohl auch tun wird.
Wer sagt denn, dass da noch eine Entscheidung aussteht seitens DFB? Das ist doch schon Monate her, sämtliche Pyroverbrechervereine haben ihre Strafen für nachfolgende Sachen doch längst erhalten. Und das im Umgang mit Vergehen bei Fußballspielen vor Bestrafung erst auf ein rechtskräftiges Urteil gewartet wird, wäre mir zumindest neu..
-
Dennoch könnte der DFB die Einstellung des Verfahrens als Grundlage für seine Entscheidungsfi
ndlzung nutzen, was er wohl auch tun wird-Danke !
Ich schiebe natürlich alles auf meine über die Tastatur laufende Katze.......... -
...das nicht. Dennoch könnte der DFB die Einstellung des Verfahrens als Grundlage für seine Entscheidungsfindung nutzen, was er wohl auch tun wird.
Wer sagt denn, dass da noch eine Entscheidung aussteht seitens DFB? Das ist doch schon Monate her, sämtliche Pyroverbrechervereine haben ihre Strafen für nachfolgende Sachen doch längst erhalten. Und das im Umgang mit Vergehen bei Fußballspielen vor Bestrafung erst auf ein rechtskräftiges Urteil gewartet wird, wäre mir zumindest neu..
Damit die liebe Volksseele ruhe gibt werden die Hopp zu einer kleinen Spende bitten. -
Wer sagt denn, dass da noch eine Entscheidung aussteht seitens DFB?
Da ein ordnungsgem. Verfahren eingeleitet wurde muß es auch eine Entscheidung geben - selbst beim DFB.
-
... dann kann sich doch jeder Verein solch einen Apparat für seine Gästefans aufstellen.
Vielleicht sollten wir das schon mal planen für die nächste Saison. Nicht nur gegen Hoffenheim.... -
Da ein ordnungsgem. Verfahren eingeleitet wurde muß es auch eine Entscheidung geben - selbst beim DFB.
Was machen nochmal Zitronenfalter? Träum weiter.
-
Die Einstellung des Verfahrens durch die STA habe ich erwartet.
Der DFB hat den Vorfall aber unter ganz anderen Vorausssetzungen zu untersuchen und ggf. (eigentlich zwingend) zu sanktionieren.
Das Gute an der Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist, daß der DFB die Angelegenheit nicht weiter vertagen darf (mit Rücksicht auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen), sondern jetzt zeitnah selbst entscheiden muss.
Mein Tipp: eine Geldstrafe für Hoffenheim an der unteren Schamgrenze.
-
Die Einstellung des Verfahrens durch die STA habe ich erwartet.
Der DFB hat den Vorfall aber unter ganz anderen Vorausssetzungen zu untersuchen und ggf. (eigentlich zwingend) zu sanktionieren.
Das Gute an der Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist, daß der DFB die Angelegenheit nicht weiter vertagen darf (mit Rücksicht auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen), sondern jetzt zeitnah selbst entscheiden muss.
Mein Tipp: eine Geldstrafe für Hoffenheim an der unteren Schamgrenze.
ZitatWie die Staatsanwaltschaft Heidelberg mitteilte, ist durch ein Sachverständigen-Gutachten bewiesen, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen mehrerer Stadionbesucher nicht auf den Einsatz der Anlage zurückzuführen sind.
Was soll der DFB denn nun noch anders an dem Tonterror bewerten? Die verstecken sich hinter der Staatsanwaltschaft und verweisen auf die Gutachten und fertig.
-
Sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Auf der einen seite geht es darum, ob jemand strafrechtlich relevant gehandelt hat. Auf der anderen Seite geht es darum, ob ein Verhalten als unsportlich zu bewerten ist. Man könnte sich zum Beispiel auch Fälle vorstellen, in denen permanent eigene Fangesänge über die Stadionanlage verstärkt werden (was strafrechtlich ja wohl kaum relevant sein dürfte). Dass auch so etwas unsportlich sein kann, kann und hat der DFB zu entscheiden.
Und wenn der DFB entscheidet, dass es an dem Hoppenheimer Verhalten nichts zu kritteln gibt, dann kommt man tatsächlich zu dem Schluss, dass es kein Problem darstellt, beleidigende Fangesänge durch technische Maßnahmen zu übertönen. Und das kann eigentlich niemand wollen.
-
Was soll der DFB denn nun noch anders an dem Tonterror bewerten? Die verstecken sich hinter der Staatsanwaltschaft und verweisen auf die Gutachten und fertig.
Massiver Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen des DFB. Eine undefinierbare Anlage, bei der der Verein selbst schriftlich erklärt hat, von ihr "nichts" gewusst zu haben, über Monate mitten im Innenraum, drei Meter von den Spielern bei laufendem Spielbetrieb entfernt, mehr Sicherheitszone geht nu wirklich nicht Wer weiß, was der nächste unzufriedene Hausmeister da aufbauen könnte, wenn ein Verein alle Augen zudrückt.
Ich bin mir sicher, bei anderen Vereinen würde das locker für ne Platzsperre reichen. ich bin mir ebenso sicher, dass es für Hoppenheim maximal die hier schon erwähnte kleine Geldstrafe geben wird. Wenn überhaupt. -
Geile Staatsanwaltschaft.
Versuchte Körperverletzung an tausenden Fußballfans in mehreren Fällen und versuchte Zensur an tausenden von Fußballfans in mehreren Fällen sollen keinen Strafbestand darstellen?
Kann mir mal bitte wer von den hier vertretenen Juristen erklären wie das möglich ist?
Die einzige logische Erklärung die mir einfällt, wäre, dass man als Milliardär sogar Staatsanwälte kaufen kann....
Andernfalls ist das ja nun für unsere Jugend und andere gut zu wissen. Wer im Geschäft etwas klaut und dabei erwischt wird, der hat nix zu befürchten. Denn solange ihr erwischt werdet, handelt es sich hierbei nur um versuchten Diebstahl. Und wie wir am Beispiel Hoffenheim sehen, ist der Versuch einer Straftat nicht Prozesswürdig.