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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eintracht Frankfurt am 27. Juni 2012 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger, davon ein Fall in Tateinheit mit nicht ausreichenden Ordnungsdienst, mit einem Teilausschluss seiner Zuschauer für das erste Heimspiel der Bundesliga-Saison 2012/2013 belegt. Darüber hinaus muss die Eintracht eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen.
Der Verein darf für das erste Heimspiel gegen Bayer Leverkusen am Wochenende 25./26. August nur 15.000 Karten an eigene Anhänger und maximal 5000 Tickets an Gästefans verkaufen. Die Karten müssen personalisiert und ausschließlich im Vorverkauf abgegeben werden. Darüber hinaus müssen die Stehplatzbereiche komplett geschlossen bleiben, es kommen nur Sitzplatzkarten in den Verkauf.
Während des Auswärtsspiels der 2. Bundesliga bei Alemannia Aachen am 23. April 2012 hatten Frankfurter Zuschauer eine abgebrochene Sitzschale, eine Leuchtrakete und einen gefüllten Bierbecher auf das Spielfeld geworfen sowie Bengalische Feuer gezündet. Beim Zweitliga-Heimspiel gegen den TSV 1860 München am 29. April zündelten dann 1860-Anhänger im Block, wohingegen Frankfurter Zuschauer nach Schlusspfiff – teilweise mit Leuchtfeuer in den Händen – auf den Platz liefen.
Etwa 400 Frankfurter Zuschauer stürmten darüber hinaus am 6. Mai den Eingangsbereich vor dem Zweitliga-Auswärtsspiel beim Karlsruher SC. Später zündeten sie eine große Menge an Pyrotechnik.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.