Rückstellungen bildet man eigenen Rücklagen für zukünftig( eventuell) anfallende Aufwendungen.
Das hat mit Schulden gar nix zu tun.Google lieber mal nach Rückstellungen. Dann wir des dir klarer.
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, aber keine Schulden.
Muss z.B. auf einmal doch kein Prozess kein geführt werden , für den Rückstellungen (Gerichtskosten) gebildet wurden,
werden die Rückstellungen aufgelöst und als betrieblicher Ertrag verbucht.
Man könnte also seine eigenen "Schulden" auflösen....
Früher hat man Schulden und Verbindlichkeiten gleichgesetzt, ältere Quellen machen das immer noch.
Neuere nicht mehr.
Genau wie Pleite (es gar nix mehr) und Insolvenz ( das Unternehmen kann zunächst weiter existieren) früher
"das gleiche" waren.
Wenn ich "Schulden" von 3 Millionen habe , kann ich meinen Zahlungsverbindlichkeiten nicht mehr nach kommen. Dann bin ich platt.
Habe ich "Verbindlichkeiten" von 3 Millionen, zahle aber brav meine Raten (weil ich genug Einnahmen habe), geht es ganz normal für mich weiter.
Das ist die aktuellen Definitionen.