Damit wäre doch aber VW an 3 Kapitalgesellschaften beteiligt und bei Zweien (Wolfsburg und Ingolstadt) mit mehr als 10%. Hier greift dann doch der Punkt, dass auch eine mittelbare Beteiligung unzulässig ist, oder sehe ich das jetzt falsch?
Edit: Wikipedia sagt "Die Anteilsmehrheit an der FC Ingolstadt Fußball GmbH besitzt mit 80,06% der Verein, die restlichen Anteile wurden bis 2013 von Peter Jackwerth gehalten und anschließend an die quattro GmbH verkauft, eine Tochtergesellschaft des Audi-Konzerns.[13]". Also mehr als 10% Beteiligung...
Korrekt, sehe ich auch so. Audi ist eine 100%ige Konzerntochter der Volkwagen AG. Volkswagen hält seit 2007 100% Anteile an der VfL Wolfsburg Fussball GmbH und führt diese als Tochterunternehmen. Über Audi, welche mit rund 8,33% beim FC Bayern und über die Audi-Tochter quattro GmbH mit 19,94% am FC ngolstadt beteiligt sind hält die Volkswagen AG also unmittelbar bei 2 Vereinen mehr als die 10% der Anteile.
Das widerspräche der DFL-Regelung .....