Es gibt vor deutschen Gerichten bei einer bewiesenen Täterschaft Freisprüche? Das halte ich für einen Skandal! Hast du Beispiele?
Von "bewiesen" hat niemand etwas gesagt. Der Deal verhindert ja, dass das Beweisverfahren durch eine reguläre Verhandlung abgeschlossen wird. Es kommt gar nicht erst zum Schuldspruch, mithin bleibt es bei der Unschuld des Täters. Schau mal auf https://dost-rechtsanwalt.de/f…zurverfafahrenserledigung , dort steht, dass das Verfahren beendet werden kann, obwohl bereits Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben wurde. Ein starkes Stück. Natürlich impliziert das, dass auf diesem Wege Täter ungeschoren oder äußerst glimpflich davonkommen.
Ein solcher Deal, den du hier impliziert, ist im deutschen Strafrecht gar nicht möglich.
§ 257c StGB regelt das: https://dejure.org/gesetze/StPO/257c.html
Wenn du jetzt auch noch verstehen würdest, was du postet, wäre allen geholfen, google ist dein Freund.