Hast Du noch die ‚Partymaus‘ aus Garmisch im Kopf? ... Kein einziger infizierter konnte am Ende auf sie zurückgeführt werden.
Die "Maus" hat gegen begründete Quarantäne-Vorschriften verstoßen. Dass das bestraft gehört, fällt nicht dadurch aus, dass sie keine Infektion nachweisbar durch diesen Verstoß ausgelöst hat.