Artikel 1, GG, sollte eigentlich uneingeschränkt gelten und hat einen höheren Rang als alle anderen Rechte. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Eben dieses Grundrecht hat der jetzt vielgelobte Herr Spahn mit seiner pauschalen Ablehnung jeder Sterbehilfe aber grob mißachtet. Insofern gebe ich dir reecht. Selbst dieses Grundrecht gilt nach dem Willen einiger Regierender nicht uneingeschränkt.
Artikel 1 hat höheren Rang als andere GG-Artikel? Das steht wo?
Da muss ich als Laie mal Wikipedia bemühen:
"Der Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die weiteren Grundrechte (Artikel 1 bis 19) der bundesdeutschen Verfassung. Ebenso wie Artikel 20 GG steht auch Artikel 1 unter dem Schutz der in Artikel 79 formulierten Ewigkeitsklausel und darf daher vom verfassungsändernden Gesetzgeber inhaltlich weder abgeschafft noch verändert werden."